Sperrung des Internetanschlusses trotz bezahlter Rechnung

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
pandakuss88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sperrung des Internetanschlusses trotz bezahlter Rechnung

Hallo erstmal ,ich habe momentan etwas Probleme mit meinem Telefonanbieter O2 wofür ich etwas ausholen muss.
Im Oktober sind bei uns leider aufgrund zu später Deckung die Telefon/Internetkosten zurückgebucht worden in Höhe von 40 Euro. Einen Tag später bemerkte ich es und überwies den Betrag sofort an meinen Festnetz/Internetanbieter, einen Monat später wartete ich auf die Abbuchung (Konto war gedeckt) jedoch wurde ohne vorherige Mahnung/Info plötzlich mein Internetanschluss gesperrt, da ich 4 Euro Rücklastschriftgebühren nicht überwiesen hatte und sie daher das Lastschriftverfahren eingestellt haben, ohne das ich es wusste. Dadurch entstanden 17 Euro Sperrgebühren, denen ich mehrfach widersprochen habe und im selben Zug entzog ich O2 das Recht weiterhin etwas mit Lastschrift von meinem Konto einzuziehen (Trotzreaktion). Die offene Rechnung von Novemver sowie die Rücklastschriftgebühr von Oktober wurde von mir jedoch sofort nach bekanntwerden bezahlt.
Im Dezember wurde trotz des Entzuges wieder der Rechnungsbetrag von meinem Konto abgebucht welches ich dann absichtlich wieder zurückgeholt habe. Kurz vor Weihnachten zahlte ich jedoch im O2 Shop meine Dezemberrechnung bar.
Nun wurde mir am 5. 1 eine Mahnung zugestellt (Briefdatum der 30.12) in dem sie mir 3 Tage zeit geben die noch offene Rechnung von 44 Euro (Einzahlung wurde nicht berücksichtigt und es wurden Rücklastschriftgebühren draufgeschlagen )begleichen sonst wird wieder das Internet gesperrt. Daraufhin schaute ich auf mein Onlinekundenkonto und sah , daß sie meine Einzahlung mit den Sperrgebühren verrechneten, gegen die ich mehrfach Widerspruch eingelegt habe und auch ausdrücklich zu verstehen gab, das ich nicht gewillt bin diese zu zahlen. Durch die Verrechnung war natürlich nicht genügend Geld eingezahlt worden um die Dezemberrechnung komplett zu begleichen, weshalb sie mir heute 7.1 wieder das Internet sperrten und erneut 17 Euro Sperrgebühren verlangen, was ich aber nicht einsehen.
Nun zu meinen Fragen
Darf trotz Widerspruch eine Einzahlung einfach mit allem verrechnet werden was noch offen ist oder muss diese für den vorgesehen Zweck verwendet werden hier die Dezemberrechnung?
Kann ich eine sofortige Entsperrung verlangen?
Muss ich die 4 Euro Rücklastschriftgebühr zahlen, obwohl ich das Lastschriftmandat entzogen habe?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Laut TKG darf eine Sperre eigentlich erst ab 70€ Rückstand erfolgen. Ebenso sind solche Sperrgebühren normalerweise nicht erlaubt.

Zitat:
Darf trotz Widerspruch eine Einzahlung einfach mit allem verrechnet werden was noch offen ist oder muss diese für den vorgesehen Zweck verwendet werden hier die Dezemberrechnung?
Kann ich eine sofortige Entsperrung verlangen?
Muss ich die 4 Euro Rücklastschriftgebühr zahlen, obwohl ich das Lastschriftmandat entzogen habe?

Meine Meinung: Nein und Nein.
Ich würde ein Einschreiben hin schicken, in dem ich überdeutlich sowohl die Entsperrung verlangen würde als auch die Streichung der unerlaubten Gebühren. Die Entsperrung auch wegen mehrfachen Verstoßes gegen das TKG. Ankündigen, dass man, wenn das Internet nicht binnen 7 Tagen wieder läuft, eine fristlose Kündigung ausspricht und sich einen neuen, seriösen Provider sucht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Eine Sperre ist sogar erst nach 75€ erst rechtens (vgl. §45 k TKG ).
Damit wären die Gebühren für die unrechtmässigen Sperre zu streichen. Weiterhin darf sogar in diesem Falle der aktuelle Rechnungsbetrag um den Zeitraum der unrechtmässigen Sperre reduziert werden (Schadensersatz).
Eine Frist zur Entfernung der Sperre plus Androhung dieses Vorgehen der Bundesnetzagentur zu melden, hilft meistens binnen 48 Stunden.
Vermutlich kommt dann auch Post von dem Vertragsanwalt Bissel, die Du dann gepflegt ignorieren bzw. einmal auf die bisher hier erwähnte Vorgehensweise beantworten kannst.
Wichtig: Unbedingt den Provider anschreiben und eine Sperre der Weitergabe der Daten an die Schufa mitteilen, denn hier bist nicht wirklich Du die Person, die ihrer vertraglichen Pflichten nicht 100% nachgekommen ist, sondern der Provider.
Eine Ankündigung zur Anschlusssperre muss dir ebenfalls zeitig mitgeteilt werden, ohne weiteres dürfen die nichts sperren (o.g. TKG Paragraph, es gilt eine Frist von zwei Wochen).

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