Sperrung beim der BAFA nach Fristloser Kündigung

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
hawxsknowsbest
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Sperrung beim der BAFA nach Fristloser Kündigung

Hallo Forum,

ich weiß nicht genau wohin diese Frage hier im Forum gehört. Folgende Frage: Wie kann man die Bundesagentur dazu "zwingen" die Sperrung (3Monate) nach einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung einer schwangeren aufzuheben?

Der Arbeitgeber füllt die nötigen Dokumente der Bundesagentur nicht aus.

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hawxsknowsbest):
nach einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung einer schwangeren aufzuheben?

Da hat man doch sicherlich Klage gegen eingereicht?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hawxsknowsbest
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, natürlich aber das kann sich ja alles ziehen und wenn der Arbeitgeber keiner gütlichen Einigung zustimmt, vergeht bis zur nächsten instanz nochmal vier Wochen.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Da auch eine Schwangere fristlos gekündigt werden kann, wird die Sperre erst aufgehoben, wenn die Unrechtmäßigkeit der Kündigung tatsächlich festgestellt wurde. Oder man sich anderweitig einigt.

Ergo kann man das nicht beschleunigen.

-- Editiert von fb367463-2 am 05.05.2017 02:12

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
hawxsknowsbest
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie kann man dann den Arbeitgeber dazu bewegen seinen Pflichten nachzukommen und die geforderten Unterlagen der BAFA auszufüllen?

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#5
 Von 
hawxsknowsbest
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Da auch eine Schwangere fristlos gekündigt werden kann, wird die Sperre erst aufgehoben, wenn die Unrechtmäßigkeit der Kündigung tatsächlich festgestellt wurde. Oder man sich anderweitig einigt.

Ergo kann man das nicht beschleunigen.

-- Editiert von fb367463-2 am 05.05.2017 02:12


Schwangere können nur mit der Erlaubnis der obersten Landesbehörde gekündigt werden. Diese muss vorab eingeholt werden, was natürlich nicht passiert ist!

VG

-- Editiert von hawxsknowsbest am 05.05.2017 02:55

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