Hallo zusammen,
vielleicht gibt es ja jemanden, der in etwa einschätzen kann, ob ich mit meinen Kündigungsgründen bei der Arbeitsagentur um die Sperrfrist herum käme:
Ich bin seit über 5 Jahren bei meiner Arbeitgeberin beschäftigt. Wir sind nur zu zweit.
Ich bin schon lange auf der Suche nach einer anderen Arbeit, weil ich es hier kaum noch aushalte, aber bisherige Bewerbungen blieben erfolglos. Nun habe ich mich dennoch entschlossen zu kündigen.
Meine Gründe:
1. Dauerrauch im Büro - dass es mich stört und ich Astham habe interessiert die Chefin nicht; schriftlich abmahnen finde ich bei zwei Mann schwierig, denn dann gibt es anderweitig "dicke Luft"
2. in den 5 Jahren habe ich bisher 3x pünktlich mein Gehalt bekommen, teilweise 3 Monate nicht, wenn die Auftragslage schlecht war - die Regel sind 1-3 Wochen zu spät
3. zum Jahresanfang hatte ich 2 schwere Schicksalsschläge, die mich psychisch sehr mitgenommen und sehr an meiner Gesundheit gekratz haben - ich fühle mich zurzeit generell nicht arbeitsfähig, bin unkonzentriert, dauermüde und habe einiges abgenommen (als sowieso schon schlanke Person); Auf Arbeit werde ich dann noch für Fehler, die ich nicht begangen habe, kritisiert, was mich zusätzlich sehr mitnimmt.
Meine Frage: Reichen diese Gründe aus, um keine Sperrfrist bei Kündigung verhängt zu bekommen?
Schon einmal vielen Dank!
-- Editier von JuleH am 23.03.2017 15:46
Sperrfrist Arbeitslosengeld bei Arbeitnehmer-Kündigung + Vorliegen mehrerer "guter Gründe"
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das musst Du mit der Arbeitsagentur aushandeln.
wirdwerden
Die beste Variante wäre ein ärztliches Attest, am besten vom FA für Lungenkrankheiten, daß der Arbeitsplatz wegen des Rauchens unzumutbar ist. Dagegen kommt auch die Arbeitsagentur nicht auf... Grund Nr. 3 hingegen würde ich keinesfalls vorbringen: Ohne ärztliches Attest über z. B. Depressionen bedeutet der soviel wie "Ich will nicht arbeiten". Ob man arbeitsfähig ist, entscheidet man nämlich nicht selbst.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das ist eine super Idee. Da werde ich morgen mal anrufen.
Depression ist bereits diagnostiziert und ich war deswegen auch schon eine Weile krank geschrieben. Wegen schlechten Gewissens bin ich dann wieder arbeiten gegangen.
Depression ist bereits diagnostiziert und ich war deswegen auch schon eine Weile krank geschrieben. Es wäre nun aber schwer zu begründen, daß wegen der Depressionen genau diese Arbeitsstelle unzumutbar ist. Und wenn Sie generell arbeitsunfähig sind, dann lassen Sie sich eben krankschreiben. Wenn der AG Ihnen dann nach längerer Krankschrift kündigt, kann Ihnen das niemand vorwerfen.
1. Sie können jederzeit ein gerichtliches Urteil erwirken, in dem steht, dass an Ihrem Arbeitsplatz nicht geraucht werden darf.
Sollten Sie aufgrund des Urteils vom AG gekündigt werden, werden Sie 100% nicht gesperrt.
Dicke Luft ist hier ja nun sowieso, mit oder ohne Rauchen. Gibt nur keinen Grund, weshalb das die Steuerzahler bezahlen sollen. Hier ist der Raucher in der Pflicht.
2. Wenn Sie 5 Jahre mit verspäteter Gehaltszahlung leben, dann ist das längst kein Kündigungsgrund mehr. Sie leben ja da anscheinend ganz gut mit, wenn Sie sich nie dagegen gewehrt haben. Natürlich können Sie sich jederzeit dagegen wehren, sinnvoll ist das, wenn Sie Nachteile nachweisen können.
3. Lassen Sie sich krankschreiben. Sie haben wirklich andere Sorgen als die Qualität Ihrer Arbeit...
Und nein, das alles sind keine Gründe, eine Anstellung zu kündigen und sich auf das Sozialsystem zu verlassen. Das klappt so nicht. Erstmal müsssen Sie versuchen, Ihre Rechte vor Ort durchzusetzen.
Sie verzichten bisher freiwillig auf den Nichtraucherschutz und pünktliche Gehaltszahlung. Das ändert auch kein Gericht.
Für Ihr aktuelle gesundheitliche Situation sind Sie allein verantwortlich.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten