Spekulationssteuer bei Restanteilerwerb Eigentumswohnung

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ulderico
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer bei Restanteilerwerb Eigentumswohnung

Person A und B besitzen zusammen eine Eigentumswohnung mit Anteilen von jeweils 50%. Die Eigentumswohnung wurde 2011 gekauft und ist seit mehreren Jahre vermietet. Nun möchte A in Einverständnis von B diesem seine 50% abkaufen. Die Spekulationsfrist würde ja ursprünglich 2021 ablaufen, wie verhält es sich in diesem Fall?
- Bleibt es beim Ablauf der Spekulationsfrist 2021
- beginnt die Frist komplett von neuem
- oder beginnt die Frist für den jetzt abgekauften Anteil von neuem?

Vielen Dank für alle Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Für den in 2011 erworbenen hälftigen Anteil endet die Frist des §23 EStG in 2021, für den in 2018 erworbenen hälftigen Anteil in 2028.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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