Person A und B besitzen zusammen eine Eigentumswohnung mit Anteilen von jeweils 50%. Die Eigentumswohnung wurde 2011 gekauft und ist seit mehreren Jahre vermietet. Nun möchte A in Einverständnis von B diesem seine 50% abkaufen. Die Spekulationsfrist würde ja ursprünglich 2021 ablaufen, wie verhält es sich in diesem Fall?
- Bleibt es beim Ablauf der Spekulationsfrist 2021
- beginnt die Frist komplett von neuem
- oder beginnt die Frist für den jetzt abgekauften Anteil von neuem?
Vielen Dank für alle Antworten!
Spekulationssteuer bei Restanteilerwerb Eigentumswohnung
16. April 2018
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Frage vom 16. April 2018 | 22:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer bei Restanteilerwerb Eigentumswohnung
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#1
Antwort vom 17. April 2018 | 06:30
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Für den in 2011 erworbenen hälftigen Anteil endet die Frist des §23 EStG
in 2021, für den in 2018 erworbenen hälftigen Anteil in 2028.
taxpert
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