Sparkassen Sparbuch 42 Jahre alt - Verjährt?

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Chrchol
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sparkassen Sparbuch 42 Jahre alt - Verjährt?

Hallo,
ich habe in dem Bücherregal meines Vaters ein Sparbuch aus dem Jahr 1967 gefunden.
Die letzte Eintragung war am 17.9.1697 und beziffert das Guthaben auf 47,11 DM.
Das macht mit 4% Jahres- inkl. Zinseszins 244,63DM. Das heutige Guthaben also in Euro ca. 122€, die ich der Bank natürlich nicht schenken will und mir bzw. meinem Vater zustehen.
Jedoch war ich vor 2 Monaten bei der Sparkasse in Zeven (wo das Sparbuch ausgestellt wurde), und wollte mir das Restguthaben auszahlen lassen.
Doch der gute Mann am Schalter meinte nur, dass nach 30-Jahren seit der letzten Eintragung kein Anspruch mehr auf das Geld besteht und dieses automatisch in die Kassen der Sparkasse fließen...

Im Sparbuch ist nichts von so einer Regelung zu finden, sodass ich der Meinung bin, dass ich noch Ansprüche geltend machen kann.
Kennt sich jemand in dieser Thematik aus, und kann mir eventuelle Paragraphen etc. nennen worauf ich mich berufen kann?
-Danke im Voraus

Ein schönes verlängertes Wochenende wünscht
Christian

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat:

"Der Klageanspruch ist nicht verjährt.

Die Verjährung des Anspruchs begann frühestens mit der von der Klägerin erklärten Kündigung des Darlehensverhältnisses, die darin zu sehen ist, dass sie mit Anwaltsschreiben vom 07.03.2002 von der Beklagten die Rückzahlung des Sparguthabens forderte. Die Verjährungsregelung des § 199 BGB a.F. ist auf ein beiderseits kündbares Sparbuch nicht anzuwenden (BGHZ 151, 47 , 51/52)."

=> http://www.ra-kotz.de/sparguthaben.htm
=> http://tinyurl.com/lmvwfr

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das kenn ich von meien 30 Jahre alten "Jeans" Sparbuch. Kurzes Einschreiben mit Fristsetzung und Klagandrohung machten Dampf unter den Kessel und die 20€ konnten ausgezahlt werden.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Chrchol
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Leute. Ihr habt mir sehr geholfen. Ich habe wie es mustermann2000 es gemacht, denen ein Einschreiben mit Klageandrohung geschickt.
Hoffe, dass es was bringen wird. Ansonsten werde ich weiter Rechtsmittel in Betracht ziehen.

Gruß
Christian

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