Meiens Wissens existieren doch keine egsetzlichen Kündigungsfristen für Sparbücher mehr...!?
Angenommen, ich besitze ein Sparbuch mit einem Guthaben von 20.000 Euro - Zinssatz: deutlich unter 1%
Und ich möchte es auflösen - das Geld möglichst rasch in Bar haben oder einfach besser anlegen...
Die Sparkassen-beraterin sprach aber von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten und davon, dass, wenn ich das Geld sofort haben möchte, "Strafabzüge" in Kauf nehmen müßte...! und hat die Kündigung "in 3 Monaten in ihren PC eingegeben" ... und sagte: Kommen Sie dann Mitte November wieder ...
Hat sich die Sparkassen_Frau hier korrekt verhalten??
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Sparbuch auflösen
29. August 2013
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Frage vom 29. August 2013 | 16:05
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 1x hilfreich)
Sparbuch auflösen
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 29. August 2013 | 18:03
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 90x hilfreich)
Die meisten Sparbücher haben eine vertragliche Kündigungsfrist von drei Monaten. In einem Monat dürfen 2.000 EUR ohne vorschusszinsen verfügt werdenn.
Möchtest du sofort an die kompletten 20.000, dann musst du Vorschusszinsen bezahlen. Die sind allerdings bei dem momentanen Zinsniveau gering. Das wird dir die Sparkassenmitarbeiterin ausrechnen.
Das Sparbuch, also die Urkunde, hast du?
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