Hallo!
Ich hatte als Kind ein Sparbuch (ab 1996), die letzte Buchung erfolgte 2001. Ich würde es nun gerne auflösen.
Kann ich damit einfach zur Sparkasse und mir den Betrag auszahlen lassen? Hinten steht nämlich etwas von Kündigungsfrist...
Habe ich zudem Anspruch auf Gutschrift der Zinsen seit 2001, ist ist das schon (teilweise) verjährt?
Danke
-----------------
""
Sparbuch-Auflösung
1. Mai 2013
Thema abonnieren
Frage vom 1. Mai 2013 | 22:21
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Sparbuch-Auflösung
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Mai 2013 | 23:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Zinsen auf Sparguthaben können glücklicherweise nicht verjähren.
Die Summe, die man monatlich abheben darf, ist begrenzt auf 2000€. Wird diese überschritten, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, soweit man die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht einhält.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen