Spam-Unterlassungsklage selbst einreichen?

12. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)
Spam-Unterlassungsklage selbst einreichen?

Hallo,

kürzlich wurde ich wiederholt von der deutschen Firma bsd-marketing bespammt. Der Fall ist eindeutig, die Route im Mailheader beginnt auf einem .de-Server, die zwei bespammten aAdressen sind schon dem Namen nach als aus dem Usenet geharvestet zu erkennen (usenet@[meine domain], usenet1@[meine domain], zu verschiedenen Zeiten nur im Usenet verwendet, definitiv nie Opt-In).

Meine per Fax gesendete Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Datenabfrage (weitgehend nach T5F) wurde bisher ignoriert.
Für letzteres kann ich ihnen mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz an den Karren fahren, das funktioniert meiner Erfahrung nach recht gut.
Was kann ich ohne erhebliches Kostenrisiko (Firma wird insolvent, Anwalt will Geld von mir) sonst erreichen? Ist es machbar für jemanden, der sich halbwegs ausdrücken kann, selbst ne Klageschrift aufzusetzen?
Die Gerichtsgebühr wäre mir der Spaß vielleicht wert, wenn es schiefgeht, das Honorar eines Anwalts eher nicht. Da man gegen soviel Spam nichts machen kann, juckt es mich doch, die Sache hier nicht auf sich beruhen zu lassen.

Sonst Ideen? Ziel ist wie gesagt maximaler Schaden bei möglichst geringem Risiko. Ansonsten könnte ich die auch einfach filtern. Angekommen ist aber sowieso schon ein paar Tage nix.

-- Editiert Methadir am 12.12.2012 13:27

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ist es machbar für jemanden, der sich halbwegs ausdrücken kann, selbst ne Klageschrift aufzusetzen?


Eher nicht. Schon eine leicht "schräge" Formulierung könnte zu einer negativen Feststellungswiderklage führen, weil man Unterlassung von etwas fordert, auf das man keinen Anspruch hat.
Ganz dummes Beispiel: man fordert, es zu unterlassen "in Zukunft irgendwelchen Kontakt mit mir aufzunehmen", was nicht forderbar ist, da man den Kontakt ja durchaus im Einzelfall erlauben bzw. provozieren kann (blöde gesagt, ein Anruf mit Bitte um Rückruf).

quote:
Die Gerichtsgebühr wäre mir der Spaß vielleicht wert, wenn es schiefgeht, das Honorar eines Anwalts eher nicht.


Wenn du verlierst, zahlst du aber den Anwalt der Gegenseite...

quote:
Ziel ist wie gesagt maximaler Schaden bei möglichst geringem Risiko.


"Geringes Risiko" gibt es bei einer Unterlassungsklage eigentlich nicht. Sowas würde selbst ich lieber einen Anwalt machen lassen (während ich alles mit Streitwert unter 1000 EUR in der Regel selbst mache, weil ich das schon oft genug gemacht habe).

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