Sozialversicherungsbetrug und "Mitbeteiligte"

17. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Sozialversicherungsbetrug und "Mitbeteiligte"

Im Jobcenter fällt auf, dass ein Hartz IV-empfangendes Ehepaar einen sehr hohen Lebensstanddard hat (zB immer noch eine große Wohnung bewohnt, auch wenn dafür schon 300 Euro KdU gekürzt wurden. Auf die Frage des Sachbearbeiters hin, wie das sein könne, wird angegeben, dass die Mutter des Ehemannes finanzielle Zuschüsse leistet und auch das Auto der beiden vorfinanziert hat, das angeblich in Raten bei ihr abbezahlt wird, so dass es nnicht verwertet werden kann. Meine Frage: kann es sein, dass die besagte Mutter (die nicht vohrher gefragt wurde) irgendwann Post vom Amt bekommt und vielleicht sogar bestraft wird,wenn sie nachweislich falsche Angaben machen würde (zB dass sie finanziell zuschiesst)?oder wäre da nur das Ehepaar dran, was ja auch gerecht wäre?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn Muttern durch falsche Angaben Beihilfe zum Betrug leistet, ist sie natürlich auch dran.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das Ehepaar begeht den Betrug selbst - durch Unterlassen, wenn es erstmals die Zuschüsse nicht angibt, dann aktiv, wenn es im Folgeantrag ankreuzt, dass sich nichts geändert hat - und die Mutter begeht eine Beihilfe dazu.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

auch, wenn sie nur passiv ist, sprich, dem amt nicht steckt, dass es gelogen ist, dass sie geld gibt? ist es überhaupt möglich, dass sie irgendwann mal angeschrieben wird?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
ist es überhaupt möglich, dass sie irgendwann mal angeschrieben wird?

Möglich?
Man hat das Amt doch gerade zu aufgefordert dies zu machen...
*BANG*





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)



Sehe ich auch so

Davon abgesehen:

quote:<hr size=1 noshade>wenn sie nachweislich falsche Angaben machen würde (zB dass sie finanziell zuschiesst)? <hr size=1 noshade>


Was sollte so eine falsche Angabe bringen (grundsätzlich)? Das Geld das die Mutter zuschiesst, würde leistungsmindernd wirken und das bisherige Verschweigen stellt zumindest für das Ehepaar einen Betrug dar.

Grundsätzlich besteht für die Mutter eine Auskunftspflicht nach § 60 SGB II .

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1x Hilfreiche Antwort

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