Sozialklausel bei Eigenbedarf??

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
pampolina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialklausel bei Eigenbedarf??

Hallo, bin ganz neu hier im Forum. Es geht um meine Tochter (21 Jahre, Ende des 2. Ausbildungsjahrs zur Krankenschwester). Sie hat im August 05 eine 1ZW für 150.- € kalt gemietet, unbefristeter Mietvertrag. Miete wurde immer pünktlich überwiesen, Kaution hat sie bei Einzug bar an den Vermieter bezahlt (wurde im Mietvertrag festgehalten, ich war dabei). Gestern hat sie vom Bewohner über ihr (er ist Eigentümer seiner Wohnung) erfahren, dass ihre Wohnung heute zwangsversteigert wird. Die Zwangsversteigerung wurde bereits im August 04 ins Grundbuch eingetragen. Davon hat der Vermieter ihr kein Sterbenswort gesagt! Heute wurde die Wohnung an den Mitbewohner über ihr versteigert, der ihr dann bereits mündlich gekündigt hat, die schriftliche Kündigung wird wohl schnellstens nachgereicht.
Meine Fragen jetzt:
1) Was passiert mit der Mietkaution?
2) Kann sie sich bei einer Kündigung auf die Sozialklausel berufen? Examen beginnt ab 12/2006 bis ca. April 2007 (Theorie und Praxis) Außerdem hat sie nur ihre Ausbildungsvergütung (ca. 640.- € netto monatlich, kein Geld für einen Umzug)
3) Durfte der alte Vermieter ihr die Wohnung vermieten, ohne ihr von der Zwangsversteigerung zu erzählen, von der er ja damals (bei Vertragsabschluss) bereits seit 1 Jahr wusste!
Liebe Grüße pampolina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Leider kann ich nicht alle Deiner sehr komplexen Fragen beantworten, allerdings gilt der Grundsatz: Eigentum bricht Miete nicht! Sollte also der neue Eigentümer Eigenbedarf (Wohnfläche) begründen wollen, dann kann er dies nur, wenn er die Wohnung selbst dringend benötigt oder seine engsten Familienangehören (was er auch nachweisen muß).
Unabhängig Deiner anderen Fragen Nr.1 und 3 (da kenne ich mich nicht aus) beträgt die Kündigungsfrist (Eigenbedarf) drei Monate.
Da das Examen noch eher in zeitlicher Ferne liegt, glaube ich weniger, daß man sich darauf berufen kann.
Allerdings ist das Einkommen der Tochter zu niedrig, daß ein Umzug finanziell zumutbar wäre. Hat sie denn eine Rechtsschutzversicherung?

Ich hoffe, daß andere kompetentere User als ich Deine Fragen beantworten können und - etwaige Fehler meinerseits - korrigieren können.

Viel Glück!

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#2
 Von 
pampolina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort. Eine Rechtsschutzversicherung hat sie nicht, aber ich habe ihr dringend geraten, sobald wie möglich einen Termin bei einer Rechtsberatungsstelle auszumachen. Das dürfte für sie bei ihrem geringen Einkommen kostenlos sein.
Liebe Grüße pampolina

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo pampolina,

willkommen im Forum. Hier die Antworten nach meinem Kenntnisstand:

1) Der bestehende Mietvertrag geht unverändert an den neuen Besitzer über. Diese muss auch gegenüber der Mieterin die Kaution zurückzahlen - auch wenn er diese nie bekommen hat.

2) Ich denke nein. Fehlendes Geld für einen Umzug sind kein Grund. Wenn Ihre Tocher gerade im Examen wäre, könnten man damit vielleicht den Umzug aufschieben (Stichwort Räumungfrist).

3) Ich denke ja. Vielleicht dachte er z.B., er könnte mit den Mieteinnahmen die Zwangsversteigerung doch noch abwenden.

Gruss, JoKu

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