Guten Abend,
ich habe eine Frage bezüglich einer Eigentumswohnung im sozialen Wohnungsbau.
Mein Onkel hat im Jahr 2011 eine Wohnung in Berlin gekauft. Er selbst lebt in Italien. 3-4 Mal im Jahr ist er geschäftlich in Deutschland und nutzt in dieser Zeit seine Wohnung - für den Rest der Zeit wird die Wohnung als Ferienwohnung vermietet. Heute hat er mir einen Brief vom Wohnungsamt in Berlin weitergeleitet in dem steht:
Es ist nicht zulässig eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau länger als 6 Monate leer stehen zu lassen. Sollten sie bisher noch keinen Nachmieter gefunden haben, bitte ich sie, gemäß §7 Abs. 1 WoBiG in Verbindung mit § 30 Abs. 1 WoFg einen Antrag auf Freistellung der Genehmigungspflicht zum Leerstand gem. § 7 Abs. 3 WoBinG in Verbindung mit § 27 Abs. 7 Nr. 2 WoFG zu stellen.
Diesem Antrag fügen Sie bitte Nachweis Ihrer Vermietungsbemühungen bei....
Bedeutet dies, dass mein Onkel eine Wohnung gekauft hat, die er eigentlich nicht selbst nutzen darf?
Gibt es eine Möglichkeit diese selbst nutzen zu dürfen?
Vielen Dank.
Suu
-----------------
""
Sozialer Wohnungsbau
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Die Bedingungen, unter denen die öffentlicher Förderung erfolgt ist, sollte in dem Vertrag zur öffentlichen Förderung stehen.
Die Vermietung als Ferienwohnung dürfte eher nicht darunter fallen.
-----------------
"Heike aus Bochum"
-- Editiert Heike J am 12.01.2013 12:44
Und wenn er offiziell angibt dass er allein für sich die Wohnung nutzt?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Steuer- und Sozialbetrug wäre das dann wohl.
-----------------
"Heike aus Bochum"
Also das soll jetzt tatsächlich heissen, dass er sich eine Wohnung gekauft hat die er eigentlich gar nicht selbst bewohnen darf?!
-----------------
""
Das Reinschauen in die Förderunterlagen und Durchsicht der Bedingungen wird euch hier niemand abnehmen können.
-----------------
"Heike aus Bochum"
Das ist richtig..ich danke schon einmal.
Das Problem ist, dass er kein deutsch spricht und es ist schwer ihm diese Sachen zu erklären. Deswegen frage ich euch noch einmal, die Förderunterlagen müsste er eigentlich beim Kauf dazu bekommen haben? Dann kann ich versuchen, ihn direkt danach zu fragen...
-----------------
""
-- Editiert Suu am 12.01.2013 18:50
Frage doch mal beim Wohnungsamt nach, warum für die Wohnung deines Onkels die Regelungen des sozialen Wohnungsbau gelten.
Du solltest dir auch mal von deinem Onkel alle Unterlagen geben lassen, die er hat. Möglicherweise hat er ja ein zinsgünstiges Darlehn für den Kauf bekommen, das an bestimmte Bedingungen geknüpft ist (z.B. das man den damit bezahlten Wohnraum nicht selbst bewohnt, sondern nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet).
Wenn er dann diese Bedingung dann aber nicht erfüllt, sondern die Wohnung als Ferienwohnung vermietet, dann könnte das ein Verstoß gegen seine vertraglichen Pflichten sein. Die Folge könnte sein, das er das günstige Darlehn sofort zurückzahlen muß.
-----------------
""
-- Editiert joebeuel am 13.01.2013 12:46
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen