Liebes Forum,
ich bin nun seit mehreren Wochen angestellt als Werkstudent. Dies ist eine einfache Einstellung, weder Praktikum noch firmenweiterführend o.ä., ich arbeite nur während meines Studiums da, um etwas dazuzuverdienen.
Natürlich bin ich dabei an die 20h/Woche gebunden.
Mit meiner ersten Gehaltsabrechnung sah ich aber etwas: mir wurden 9,35%, also der volle Anteil meines Bruttogehalts als Rentenversicherung abgezogen. Nach intensiver Recherche fiel mir jedoch auf, dass auch Werkstudenten zu den "Midi"jobs gehören, also denjenigen, die befreit sind von jeglichen Abzügen bis auf die Rentenversicherungsabgaben. Allerdings gibt es dort die Gleitzone zwischen 450€ und 850€. Ich befinde mich mit meinem Monatsgehalt in diesem Bereich.
Auf meine Nachfrage beim Arbeitgeber hin wurde mir gesagt, dass alles korrekt abgerechnet worden sei, die 9,35% seien richtig. Ich bin skeptisch...
1. Bin ich als Werkstudent mit einem Monatsgehalt zwischen 450-850€ automatisch im System der Gleitzone?
2. Gibt es Ausnahmen (abhängig von Firma), wo sich, unabhängig vom Einkommen, die Rentenversicherung auf 9,35% aufteilt?
3. Wohin geht mein Anteil? Angenommen, ich müsste weiterhin 9,35% abgeben und von 700€ sind das dann rund 65€, wäre es egal, ob ich eigentlich laut Berechnung per Gleitzonenformel nur 58€ bezahlen müsste, weil mir dieses Geld sowieso im Alter zugutekommt? Ich bin da noch nicht so ganz schlau geworden, was mir persönlich diese Abgaben bringen.
Vielen Dank für Antworten!
Liebe Grüße
-- Editiert von fb477663-85 am 03.11.2017 19:50
Sozial-/Rentenversicherung Werkstudent
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zitat:
1. Bin ich als Werkstudent mit einem Monatsgehalt zwischen 450-850€ automatisch im System der Gleitzone?
2. Gibt es Ausnahmen (abhängig von Firma), wo sich, unabhängig vom Einkommen, die Rentenversicherung auf 9,35% aufteilt?
3. Wohin geht mein Anteil?
Zu 1.: Ja, du bist in der Gleitzone, das hängt alleine von der Höhe des Arbeitsentgelts ab, nicht von der Jobbezeichnung.
Zu 2.: Nein, es gibt keine Ausnahmen. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 9,35 % des fiktiven Einkommens, der Arbeitnehmeranteil ist die Differenz zwischen Geamtbeitrag zur RV und AG-Anteil.
Zu 3.: An die Deutsche Rentenversicherung.
Näheres erfährst du dort: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232680/publicationFile/54364/minijobs_midijobs_bausteine_fuer_die_rente.pdf
Wird da eigentlich der Mindestlohn eingehalten? Bei 20 h/Woche komme ich auf durchschnittlich 86,7 h/Monat. Und dafür dann 700 Euro macht 8,07 Euro/h - das ist zuwenig.
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dass auch Werkstudenten zu den "Midi"jobs gehören, also denjenigen, die befreit sind von jeglichen Abzügen bis auf die Rentenversicherung Das ist übrigens falsch - im Midijob ist man keineswegs von den SV-Beiträgen befreit: Sie sind bloß niedriger. Und daß man nur RV zahlt, ist zwar bei Werkstudenten richtig, unabhängig vom Midijob, aber der nicht studierende Midijobber zahlt in alle 4 gesetzlichen Kassen ein.
Nene, das war nur ein beispiel. Ich bekomme mehr als der Mindestlohn, keine sorge.
Ich frage mich jetzt nur: welche Möglichkeiten habe ich, dass der Arbeitgeber sich an die gleitzone hält? Auf Nachfrage kam nämlich zwei mal, dass die Abrechnung mit 9,35% richtig sei...was sie aber nunmal nicht ist!
Ich frage mich jetzt nur: welche Möglichkeiten habe ich, dass der Arbeitgeber sich an die gleitzone hält? Wenn man zuwenig Lohn erhält, kann man eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Und das sollte man, wenn man es tun will, schnell tun, denn viele Arbeitsverträge enthalten ultrakurze Verjährungsfristen (wie z. B. 3 Monate) für Lohnansprüche.
-- Editiert von muemmel am 04.11.2017 15:02
ZitatIch frage mich jetzt nur: welche Möglichkeiten habe ich, dass der Arbeitgeber sich an die gleitzone hält? Auf Nachfrage kam nämlich zwei mal, dass die Abrechnung mit 9,35% richtig sei...was sie aber nunmal nicht ist! :
Den Arbeitgeber schriftlich auf die falsche Berechnung hinweisen und einen Ausdruck des oben genannten Flyers der DRV beilegen. Das Ganze als Einwurfeinschreiben an die Personalabteilung schicken. Man muss allerdings hinterher mit der Reaktion leben können...
Man muss allerdings hinterher mit der Reaktion leben können... Das gilt natürlich erst recht für die Einschaltung des Arbeitsgerichtes. Insofern sollte man es wahrscheinlich wirklich erstmal mit dem Vorschlag von so475670-44 versuchen...
-- Editiert von muemmel am 04.11.2017 19:22
ZitatMan muss allerdings hinterher mit der Reaktion leben können... Das gilt natürlich erst recht für die Einschaltung des Arbeitsgerichtes. :
Ganz genau.
Ergänzend würde ich den Arbeitgeber in besagtem Schreiben darauf hinweisen, dass spätestens bei der regelmäßig alle drei Jahre stattfindenden Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung eine Fehlberechnung zu Tage tritt und die zuviel einbehaltenen Beiträge dann ohnehin an den Arbeitnehmer zu erstatten sind. Sollte man nett verpacken, in der Richtung, dass man ja die Interessen des AG im Blick hat...
Da fehlt im Gehalts-Abrechnungsprogramm an einer Stelle ein Haken bei "Gleitzone anwenden". Mal auf die Abrechnung schauen, ob es das Feld dort gibt.
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