Sorgerechtsentzug bei den Kindeseltern: Können sich Großeltern beschweren ?

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Kein Anspruch von Großeltern zum Vormund für Enkelkind bestellt zu werden

Wenn der Kindesmutter das elterliche Sorgerecht entzogen werden soll, haben die Großeltern kein eigenes Beschwerderecht, sollten sie entgegen ihres Wunsches nicht zum Vormund für das Kind bestellt werden.

Das verdeutlichte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem entsprechenden Fall. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Großeltern nicht in eigenen Rechtspositionen betroffen seien. Das Gesetz sehe nämlich keinen Anspruch von Großeltern vor, zum Vormund für ihr Enkelkind bestellt zu werden.

Es sei vielmehr Aufgabe des Familiengerichts, unter Abwägung aller Gesichtspunkte einen Vormund auszuwählen und zu bestimmen (OLG Hamm, 8 UF 263/10).