Sorgerecht bei Tod der Mutter und keinem vorhandenen verbleibendem Elternteil

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Michele14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht bei Tod der Mutter und keinem vorhandenen verbleibendem Elternteil

Zu folgender Situation habe ich leider nichts gefunden, da anscheinend das Gesetz nur die Situation von zwei Elternteile vorsieht.

Kind A 11 Jahre lebt mit der Mutter und dem Stiefvater im Europäischem Ausland (alle drei Deutsche Staatsbürger), ein Vater ist laut Geburtsurkunde und Mutter unbekannt.

Die Mutter verstirbt unerwartet, Vorkehrungen des Verbleibes wurden nicht geregelt.

Der Stiefvater nimmt sich dem Wohl des Kindes an, da er das Kind seit Geburt wie ein eigenes behandelt hat und die Familie der Muter mit dem Kind nichts zu tun haben möchte. Die Behörden vor Ort geben keine Hilfestellung mit der Begründung, das Kind ist Deutsch und auch dort geboren.

Nun ergibt sich die Situation , dass der Kinderreisepass abgelaufen ist und ein Personalausweis beantragt werden muss. Ist der Stiefvater hierzu berechtigt ?

Die gefundenen Paragraphen des BGB im Netz sehen alle einen noch lebenden Elternteil voraus. existiert hier keine Regelung, wenn der verbleibende Elternteil unbekannt oder gar auch verstorben ist?

Vielen Dank im Voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Da der Vater unbekannt ist, ist das Kind nach dem Tod der Mutter Vollwaise.

Da es keine Sorgerechtsverfügung gibt, ist das Sorgerecht ungeklärt.

Du solltest dich an das Jugendamt wenden. Die werden dann vermutlich die Amtsvormundschaft für das Kind beim Vormundschaftsgericht beantragen und vermutlich bis zur Klärung der Angelegenheit auch behalten.

Das Vormundschaftsgericht muss dann klären, ob dir das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind übertragen werden kann. Da du das Kind bisher betreut hast, sollte dies gute Chancen haben.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Jessie, das Kind lebt im Ausland, da ist wohl kaum ein deutsches Jugendamt zuständig. Und das Kind ist auch kein Vollwaise.

Der Stiefvater sollte hier einen Anwalt beauftragen, der gleichermaßen in beiden Rechtssystemen zu Hause ist. Die deutschen Konsulate vor Ort haben in der Regel Listen. Dann nach Übertragung des Sorgerechts auf ihn (wie immer das in dem Land sich auch nennt) kann er auch einen Ausweis beantragen.

wirdwerden

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