Songs online verkaufen/bewerben

12. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
terraexist
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Songs online verkaufen/bewerben

Hallo liebes Forum!

Ich hätte da eine Frage. Ich nehme zur zeit eine CD auf, und möchte diese gerne online als digitaldownload verkaufen. Es gibt es ja diverse Anbieter die damit werben die eigenen Songs bei über 300 anbietern (bekannte Downloadplatformen) hochzuladen und das gegen eine einmalige Gebür...Man erhält dann halt nur 80% statt 100% der Ausschüttung pro verkauftem Song.

Jetzt meine Fragen:

Brauch ich einen Gewerbeschein um sowas hochladen und verkaufen zu dürfen?

Darf ich auf meiner Homepage Werbung machen.... zB: "meine CD ist draußen! Downloadlink ......www. -> (zb zu itunes.. emusic.. musicload) .. .de

Ist das legal? Oder brauch ich ein Gewerbe, sonstige Rechte um das zu dürfen?



Vielen dank für eure antworten!

Markus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Brauch ich einen Gewerbeschein um sowas hochladen und verkaufen zu dürfen?


Ab einem gewissen Mindestumsatz, jo.

quote:
Oder brauch ich ein Gewerbe, sonstige Rechte um das zu dürfen?


Nein, für deine Musik darfst du auch ohne Gewerbeschein werben.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
terraexist
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort!

Ab welchem "Mindestumsatz" .. Wie hoch darf der denn sein?

Ich denke nicht, das ich viel mehr als ein paar wenige Euros an meinen MP3s verdienen werde...

Liebe Grüße,
Markus

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Einen Gewerbeschin brauchst du nicht, da du schlicht kein Gewerbe hast.
Du fällst der knappen Beschreibung nach in einen der Katalogberufe nach § 18 EStG :
- Künstler
- Musiker
- Sänger

Und mit dem hochladen und verteilen willst du ja sogar einen Dienstleister beauftragen.

Werben darfst ohne Gewerbeschein solange diese nicht unlauter oder sittenwidrig ist.



@RoseTyler
Betreibe ich ein Gewerbe benötige ich einen Gwerbeschein, selbst wenn ich noch gar keinen Umsatz habe.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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