Sonderurlaub für Eigene Hochzeit wird verwehrt

23. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
ojra
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Sonderurlaub für Eigene Hochzeit wird verwehrt

Hallo,

habe mal eine kurze Frage und würde mich über Info´s dazu freuen.

Wir heiraten im September. Ich selbst habe ohne Probleme für die Standesamtliche Trauung bei meinem Arbeitgeber zwei Tage Sonderurlaub erhalten. Meine Frau arbeitet in einem Krankenhaus unter einem katholischen Träger.

Sie bekommt für die Standesamtliche Trauung keinen Sonderurlaub. Dieser würde Ihr nur für die Kirchliche Trauung zustehen.

Laut §616 soll ja Sonderurlaub geregelt sein aber ich komme mit dem "schwammigen" Text nicht ganz klar.

Mich würde mal interessieren ob das rechtens ist.

Vielen Dank schon mal an alle für die Antworten.



-- Editiert ojra am 23.07.2014 19:09

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog-news/sonderurlaub-wegen-heirat-hochzeit-und-vermaehlung/

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der §616 greift hier wahrscheinlich nicht, da die Frage der Freistellung unter kirchlicher Trägerschaft normalerweise in einem Tarifvertrag geregelt wurde. Dann kann man keine Freistellung mehr nach dem BGB verlangen.
In den Richtlinien für Arbeitsverträge in den
Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) z.B. steht tatsächlich, dass nur eine Freistellung für die kirchliche Trauung erfolgt.

http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-at.htm

Ansonsten kann sich Ihre Partnerin in solchen Fragen immer an die Personalvertretung wenden.




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Der Träger handelt hier (nach seiner Auslegung) nur konsequent, denn nach katholischem Verständnis gilt eine standesamtliche Trauung nicht als "im kirchenrechtlichen Sinne gültige geschlossene Ehe". Insofern gilt der Tag auf dem Standesamt als reines Privatvergnügen, weil nicht als Eheschließung anerkannt.



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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ojra
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Laut BAT-KF steht meiner Frau tatsächlich nur ein Tag Sonderurlaub für die Kirchliche Trauung zu...

Dann muss Sie wohl Ihre zahlreichen Überstunden abbauen... :-)



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