Sonderurlaub bei Todesfall

12. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb385626-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderurlaub bei Todesfall

Mein Vater ist am 03.12.13 gestorben, ich bin sofort als ich es erfahren habe nervlich am Ende gewesen. Ich war dann darauf hin 3 Tage Krank. Sonntags den 08.12. bin ich 560 km zur Beerdigung gefahren, am 09.12. war die Beerdigung und am 10.12. bin ich wieder nach Hause. Am nächsten Tag ganz normal wieder arbeiten. Bei uns wird im Todesfall Eltern 4 Tage Sonderurlaub gewährt. Nun wurde von dem Sonderurlaub die 3 Tage Krank abgerechnet so das ich nur noch den Tag für die Beerdigung übrig hatte. Mir wurde gesagt, daß ich außerdem für den Rückweg auch keinen Sonderurlaub bekommen hätte sondern nur vorher zur Vorbereitung und zur Beerdigung selbst. Aber wenn ich im Zeitraum von eine Wocher vorher krank bin wird die Krankheit von dem Sonderurlaub abgerechnet so das ich sowieso nur noch einen Tag gehabt hätte.
Seit wann wird Krankheit mit Krankenschein auf Sonderurlaub angerechnet oder wie ich das auch ausdrücken soll...Leider habe ich im Inet nichts dazu gefunden. Bevor ich mich aber rumstreite will ich mir doch schon sicher sein wer im Recht ist...weil ich keine Lust auf unnötige Aufregung habe.

LG Margita

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3 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Schwierig.
Denn Sonderurlaub ist kein "Urlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes, sondern ein Fall des §616 BGB ("Vorübergehende Verhinderung").

Und aus dem §616 BGB geht hervor, dass eine bezahlte Freistellung aus besonderem Anlass nur für die konkrete Zeit in Frage kommt, wo der Arbeitnehmer aufgrund des besonderen Anlasses eben nicht arbeiten konnte.
Beispiel: Sonderurlaub aus Anlass der eigenen Hochzeit kann man nur am Tag der Hochzeit nehmen und nicht irgendwann später.

Insofern ist die Argumentation, dass es Sonderurlaub nur für den Tag der Beerdigung und evtl. für die Vorbereitung der Beerdigung gibt, nicht grundsätzlich falsch.
Andererseits ist die Rückreise untrennbar mit der Beerdigung verbunden, der Arbeitsausfall an diesem Tag ist nicht von dir verschuldet und steht auch in Zusammenhang mit dem besonderen (traurigen) Anlass. Für diesen Tag keinen Sonderurlaub zu gewähren, wäre schon fragwürdig.

Analog ist es mit der Krankschreibung. Wenn man an den Tagen, an denen einem Sonderurlaub zugestanden hätte, ohnehin krank ist, dann verfällt der Sonderurlaub und kann nicht auf spätere Tage mitgenommen werden. Das ergibt sich auch aus §616 BGB : Lohnfortzahlung aufgrund von Krankheit wird auf Lohnfortzahlung aufgrund von Sonderurlaub angerechnet.
Beispiel: Man ist am Tag der eigenen Hochzeit krank. Für die eigene Hochzeit hätte einem Sonderurlaub zugestanden. Man kann nun nicht den Sonderurlaub irgendwann später nachholen. Denn Sonderurlaub aus Anlass der Hochzeit steht einem nur am Tag der Hochzeit zu.

Also:
Der Arbeitgeber verhält sich menschlich und vom Fingerspitzengefühl her daneben - aber rein formal gesehen rechtlich korrekt.

By the Way: Welcher Arbeitgeber gewährt 4 Tage Sonderurlaub? Das gibt es ja noch nicht einmal im TVöD, und der ist ja schon ziemlich großzügig.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Bye The Way: in BAT war dergleichen großzügiger geregelt, aber das ist 20 Jahre her - der TVÖD gewährt nur noch das gerade Notwendige.
:sad:

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Also der BAT in der Fassung von 07/1996, der im Web recherchierbar ist, stimmt ziemlich genau mit der aktuelles Fassung des TVöD überein.

http://web.archive.org/web/20010220211520/https://www.ukl.uni-freiburg.de/verwalt/dez4/abt_1/bat_text/52_bat.htm

Geburt: 1 Tag, Todesfall: 2 Tage, berufsbedingter Umzug: 1 Tag, rundes Dienstjubiläum: 1 Tag

Ich frage mich gerade, woher ich das mit dem Sonderurlaub zur eigenen Hochzeit habe. Irgendwie hatte ich im Hinterkopf, das stände im TVöD drin. Tut er ja gar nicht.



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