Hallo Forum,
ich weiß, es wird nicht einfach oder vielleicht wird sich auch keine Mehrheit in der WEG finden.
Trotzdem kommt hier meine Frage:
Eine bereits bestehende WEG hat einen Garten als Gemeinschaftseigentum. Es gibt nur für die baulich einfach zu erkennende Terasse der EG-Wohnung ein Sondernutzungsrecht (zur EG-Wohnung).
Es gibt nun den Wunsch den Garten in Flächen mit Sondernutzungsrecht aufzuteilen. Ob das nun überhaupt gerecht und sinnvoll gehen mag sei nicht Thema dieses Threads.
Gibt es besondere Voraussetzungen für dieses Vorhaben, außer dass alle Miteigentümer der Änderung der Teilungserklärung zustimmen müssen? Es gibt die Aussage, dass der beteiligte Notar die Aufteilung in Sondernutzungsrechte der Gartenfläche als rechtlich nicht möglich bezeichnete. Gibt es vielleicht einen Grund, warum nur die Terasse mit einem Sondernutzungsrecht belegt wurde? Liegt es vielleicht an der Unbestimmbarkeit (ohne Grenzen) der Flächen?
Vielen Dank für eure Mithilfe!
MfG Thomas
Sondernutzungsrechte im Garten einrichten
29. September 2016
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Frage vom 29. September 2016 | 15:30
Von
Status: Schüler (249 Beiträge, 114x hilfreich)
Sondernutzungsrechte im Garten einrichten
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 29. September 2016 | 16:01
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1389x hilfreich)
Zitat:ich weiß, es wird nicht einfach oder vielleicht wird sich auch keine Mehrheit in der WEG finden.
Das kann nicht mehrheitlich beschlossen werden.
Zitat:Liegt es vielleicht an der Unbestimmbarkeit (ohne Grenzen) der Flächen?
Grenzen bzw. Flächengrößen solltet ihr schon genau benennen können, um Sondernutzungsrechte einzuräumen.
Also einen genauen Plan. Es muss natürlich die Möglichkeit der einzelnen Eigentümer geben, die ihnen zugeordneten Flächen zu erreichen.
Ansonsten wüsste ich nicht, was dagegen spricht, dass bei Einigkeit Sondernutzungsrechte neu eingerichtet werden.
Außer: Es wurde dem Notar gegenüber nicht von Sondernutzungsrecht, sondern von Sondereigentum gesprochen.
-- Editiert von Heike J am 29.09.2016 16:02
#2
Antwort vom 29. September 2016 | 16:12
Von
Status: Schüler (249 Beiträge, 114x hilfreich)
Hallo Heike J,
Zitat:
Das kann nicht mehrheitlich beschlossen werden.
Ja, Entschuldigung, das war zu ungenau - hier gibt es nur 2 Eigentümer (50/50)
Zitat:Grenzen bzw. Flächengrößen solltet ihr schon genau benennen können, um Sondernutzungsrechte einzuräumen.
Also einen genauen Plan. Es muss natürlich die Möglichkeit der einzelnen Eigentümer geben, die ihnen zugeordneten Flächen zu erreichen.
Es geht hier um eine Terasse die nicht ans Haus grenzt, sondern sich am Ende des Gartens befindet. Diese bestand bereits damals, durfte aber nicht als Sondernutzungsrecht angegeben werden.
Die Terasse existiert, ist also genau bestimmt. Die nicht schriftlich fixierte Gebrauchsregelung ist die ausschließliche Nutzung der Wohnung im OG. Das müsste doch ausreichen, oder? Es sei denn die andere Partei sträubt sich.
MfG Thomas
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#3
Antwort vom 29. September 2016 | 17:19
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1389x hilfreich)
Eine Gebrauchsregelung zur alleinigen Nutzung stellt faktisch ein Sondernutzungsrecht dar.
Das ist nicht möglich.
Eine Einrichtung in der Teilungserklärung als Sondernutzungsrecht, wenn alle Eigentümer (und die Gläubiger) einverstanden sind, sollte aber möglich sein. Da solltet ihr den Notar nach dem Grund fragen, warum dies nicht möglich ist.
#4
Antwort vom 30. September 2016 | 11:12
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
Insbesondere sollte es möglich sein, wenn es nur zwei Eigentümer gibt und sich beide einig sind. Das Sondernutzungsrecht muss aber notariell als Nachtrag zur Teilungserklärung vereinbart und ins Grundbuch eingetragen werden.
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