Sondernutzungsrecht und Katzennetz

26. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
Sondernutzungsrecht und Katzennetz

Liebe Mitleser,

nun habe ich selbst einmal eine Frage: wie steht Ihr zur Problematik der Katzennetze.

Problem: Miteigentümer der EG-Wohnungen nebst Sondernutzungsrechte haben Katzen. Damit diese nicht frei herumlaufen können, wurden Katzennetze installiert. Die Konstruktion ist jedoch nicht fest mit dem Gebäude verbunden.

Ist ein solches Katzennetz zu dulden oder bedarf es der Zustimmung durch die Gemeinschaft (bauliche Veränderung)?

lg Mammi

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-- Editiert von R.M. am 26.09.2008 09:27:28

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wenn die Optik des Anwesens beeinträchtigt wird, oder anderer Nachteil dadurch entstanden ist, ist die Zustimmung der WEG erforderlich.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Die Beeinträchtigung der Optik ist ja grad das Problem. Um das SNR befindet sich eine Hecke, derzeit ca. 1,20 m hoch. Dahinter innerhalb des SNR wurden Metallstangen in den Boden gesteckt, an denen das Katzennetzt befestigt ist. Geht man unmittelbar vorbei, siehts schon doof aus. Hat man dioe Anlage im Überblick, fällt es eigentlich nicht auf.

lg R.M.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Also - wie sehr stört es dich? Bei uns haben einige wegen der Taubenplage solche Netze gespannt.
Schon mal den Verwalter angesprochen? Der könnte ohne Namensnennung die Eigentümer auffordern, die Optikstörenden Netze zu entfernen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

@sika:
micht stört es eigentlich überhaupt gar nicht, aber (schmunzel) ich bin ja auch nur der Verwalter und wohne dort nicht.

In der 50 WE-Anlage gibt es genau zwei Katzennetze. Und nur zwei Miteigentümer haben sich überhaupt beschwert, wobei eine rgegen beide Netze ist und der andere nur das helle Netz als störend empfindet, das dunkle aber weniger auffällig ist. Letzterem würde es genügen, wenn das helle Netzt gegen ein dunkles ausgetauscht wird.

Ich bin mir nun selbst unsicher, wie ich damit umgehen soll. Laut Teilungserklärung bin ich in der Lage, dies allein zu entscheiden (Öffnungsklausel). Die nächste Versammlung wird erst in etwa einem Jahr stattfinden.

lg R.M.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Charlotta35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

wenn keiner der Miteigentümer konkret gefordert hat, dass die Katzennetz wegmüssen, würde ich auch vorschlagen, dass du dem hellen Netzinhaber vorschlägst, dass er das Netz doch bitte gegen ein dunkles eintauschen möchte.

Ein Katzennetz ist übrigens nicht vergleichbar mit Wäsche oder Fahnen am Balkon. Für viele Katzenbesitzer ist das Grundvorraussetzung, dass sie mal lüften können. Wenn man das Netz verbieten würde, wären die beiden Katzenbesitzer in großer Not. Es wäre so, als ob man Eltern eines Kleinkindes das Treppengitter im oberen Stock verbieten würde.

Darum würde ich auf keinen Fall mal eben so verlangen, dass die Katzengitter wegmüssen.

Viele Grüße
Charlotta

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Der Eigentümer von hellem Netz auf Problem
ansprechen und den Netzaustausch mit einem dunklen vorschlagen.

Das Thema in Tagesordnung nächster Eigentümer-
versammlung einbringen. Da sollen die Eigentümer entscheiden.

4x Hilfreiche Antwort

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