Hallo zusammen,
ich bin grad leicht verwirrt.
Ich habe eine WEG (6 WE)neu übernommen und studiere gerade die Teilungserklärung. In der Ursprungs-TE steht unter der Wohnung 6 folgendes:
quote:<hr size=1 noshade>Miteigentumsanteil von 182/1000 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan bezeichneten 4-Zimmer-Whg im DG und dem dazugehörigen Kellerabteil. Die Wfl beträgt 110 qm. <hr size=1 noshade>
zu dieser Teilungserklärung aus den 70-jahren gab es dann in den 80igern eine Änderung zu dieser Wohnung:
quote:<hr size=1 noshade>Miteigentumsanteil von 182/1000 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan bezeichneten 4-Zimmer-Whg im DG und mit der über den Wohnungen 5 und 6 liegenden SPeicherfläche als Sondernutzung und dazugehörigen Kellerabteil. <hr size=1 noshade>
Da in der der Änderungsfassung keine Größe der Wfl angegeben wurde, hat der (vor vor vor vor Ewigkeiten ) alte Hausverwalter die Wfl bemessen lassen. Die Wohnung hat jetzt neu 159qm Wfl.
So, jetzt wurde dieses Sondernutzungsrecht aber ins Grundbuch eingetragen und notariell beglaubigt. Dadurch ist es aber nach meinem Verständnis nach nicht mehr nur noch ein Sondernutzungsrecht, sondern Inhalt des Sondereigentums geworden, was sich doch wiederum auf die MEA auswirken müsste, oder?
Rechne ich das durch, würden sich die MEA doch gravierend ändern. Die Wohnung 6 hätte somit keine 182 / 1000 sondern 243 / 1000 und das wiederrum würde sich bei den Kosten bemerkbar machen.
Somit müssten ja theoretisch sämtliche Abrechnungen falsch sein, die es in der Vergangenheit gab, da nach wievor zwar Kosten die nach qm umgelegt werden, mit den neuen Werten, aber Kosten die nach den MEA umgelegt wurden immer nur mit den 182 gerechnet wurden.
Irgendwie sitz ich grad auf dem Schlauch....kann mir bitte jemand helfen? hab die § 3 , 5 und 10 WEG auch schon gewälzt, aber irgendwie seh ich den Wald vor lauter Bäumen glaub nicht....
Grüße
bisk
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