Hallo,
normalerweise gilt für eine Kündigung 3 Monate, soweit klar.
Wie sieht es mit einem Sonderkündigungsrecht bei Todesfall aus? Gibt es hier kürzere Fristen? Ich bin der Erbe des verstorbenen Alleinmieters.
Im Mietvertrag vom 11/03 wird nur allgemein auf gesetzliche Regelungen verwiesen.
MfG
-- Editiert von A.M. am 01.03.2007 14:07:25
Sonderkündigungsrecht bei Todesfall, Kündigungsfrist weniger als 3 Monate?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein, auch beim Sonderkündigungsrecht muss die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden.
Bei einem normalen Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist und ohne Einschränkungen der Kündigungsmöglichkeit bietet das Sonderkündigungsrecht also keine Vorteile für den Mieter.
Na toll ...
Die Mutter ist Ende Oktober 06 verstorben und ich hatte Ende Nov 06 zum 31.01.07 gekündigt. Gleichzeitig hatte ich in die Kündigung geschrieben, falls es zum 31.02.07 nicht möglich ist, dann halt zum 28.02.2007 und das der Vermieter mich darüber zu informieren hat.
Der Vermieter hat sich natürlich nicht gemeldet, die Wohnung wurde dem Hausverwalter am 31.01.07 übergeben (Übergabeprotokoll). Nun muss ich doch für Februar 07 die Miete für eine leer stehende Wohnung bezahlen.
Wenn ich den Vermieter in der Kündigung auffordere, muss der antworten?
Wie ist das mit der vorzeitigen Wohnungsübergabe?
MfG
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Wenn ich den Vermieter in der Kündigung auffordere, muss der antworten?
Nein, das muss er nicht.
Wie ist das mit der vorzeitigen Wohnungsübergabe?
Die ändert nichts an der Mietzahlung. Nur wenn die Wohnung im Februar wieder vermietet wurde oder durch den Vermieter genutzt wurde, dann entfällt die Mietzahlung.
Du musst demnach die Februar-Miete bezahlen.
---Gleichzeitig hatte ich in die Kündigung geschrieben, falls es zum 31.02.07 nicht möglich ist, dann halt zum 28.02.2007---
Zum 31.02.07 konntest du auch nicht kündigen!!
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