Sonderkündigungsrecht bei Todesfall, Kündigungsfrist weniger als 3 Monate?

1. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
A.M.
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 27x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht bei Todesfall, Kündigungsfrist weniger als 3 Monate?

Hallo,
normalerweise gilt für eine Kündigung 3 Monate, soweit klar.
Wie sieht es mit einem Sonderkündigungsrecht bei Todesfall aus? Gibt es hier kürzere Fristen? Ich bin der Erbe des verstorbenen Alleinmieters.
Im Mietvertrag vom 11/03 wird nur allgemein auf gesetzliche Regelungen verwiesen.

MfG



-- Editiert von A.M. am 01.03.2007 14:07:25

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nein, auch beim Sonderkündigungsrecht muss die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden.

Bei einem normalen Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist und ohne Einschränkungen der Kündigungsmöglichkeit bietet das Sonderkündigungsrecht also keine Vorteile für den Mieter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
A.M.
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 27x hilfreich)


Na toll ...

Die Mutter ist Ende Oktober 06 verstorben und ich hatte Ende Nov 06 zum 31.01.07 gekündigt. Gleichzeitig hatte ich in die Kündigung geschrieben, falls es zum 31.02.07 nicht möglich ist, dann halt zum 28.02.2007 und das der Vermieter mich darüber zu informieren hat.

Der Vermieter hat sich natürlich nicht gemeldet, die Wohnung wurde dem Hausverwalter am 31.01.07 übergeben (Übergabeprotokoll). Nun muss ich doch für Februar 07 die Miete für eine leer stehende Wohnung bezahlen.

Wenn ich den Vermieter in der Kündigung auffordere, muss der antworten?
Wie ist das mit der vorzeitigen Wohnungsübergabe?

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn ich den Vermieter in der Kündigung auffordere, muss der antworten?

Nein, das muss er nicht.

Wie ist das mit der vorzeitigen Wohnungsübergabe?

Die ändert nichts an der Mietzahlung. Nur wenn die Wohnung im Februar wieder vermietet wurde oder durch den Vermieter genutzt wurde, dann entfällt die Mietzahlung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Du musst demnach die Februar-Miete bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

---Gleichzeitig hatte ich in die Kündigung geschrieben, falls es zum 31.02.07 nicht möglich ist, dann halt zum 28.02.2007---

Zum 31.02.07 konntest du auch nicht kündigen!! :)

1x Hilfreiche Antwort

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