Sonderkündigungsrecht Telekom?

26. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Groudy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Telekom?

Hallo!

vielleicht könnt Ihr mir hier weiterhelfen, und zwar habe
ich im Januar diesen Jahres bei der Telekom einen Vertrag über 16000kb DSL Flat und Festnetz abgeschlossen. Leider bekomme ich nur 384kb und habe bereits 3 mal die Telekom angemahnt die Leitung zu verbessern. Jedoch kam jedes mal eine Standart Mail von dessen zurück die immer gleich war, das ich zu weit vom jeweiligen Knotenpunkt wohnen würde und dies nicht möglich sei. Was kann ich nun tun? Es besteht die Möglichkeit auf Vodafone umzuschwenken, da diese mitlerweile mir eine DSL Leitung bis 50000kb anbieten können! Besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Mit freundlichen Grüßen
groudy

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
creativs
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,

dieses Problem tritt häufig auf und die Provider versuchen sich dann damit rauszureden, dass in dem Angebot eine "bis zu" Leistung angeboten wird.
Das AG Fürth hat hierzu ein Urteil gesprochen. Der Kläger hatte eine 6000 Leitung bestellt. Empfangen wurde allerdings nur eine DSL 3000 Leitung.

In dem Fall bekam der Kläger ein Recht zur Kündigung zugesprochen.

(Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08 )



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Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. über die Richtigkeit meiner Antwort!


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Es besteht die Möglichkeit auf Vodafone umzuschwenken, da diese mitlerweile mir eine DSL Leitung bis 50000kb anbieten können!

Rate mal weshalb dort 'bis zu' drinsteht ...


Da in aller Regel die Leitungen der Telekom von den ganzen Anbietern gemietet werden, solltest du nicht auf höhere Geschwindigkeit hoffen ...



Auf das obengenannte Urteil reagierten die Anbieter in dem sie über all ein 'bis zu' oder ein 'mit maximal' hinzufügten.
Desweiteren gab es in diesem Falle eine geringere Bandbreite im Angebot des Anbieters.
Dem beugt man inzwischen vor, in dem man meistens je Tarif nur eine Bandbreite im Angebot hat.



Fraglich wäre also nicht nur was GENAU vertraglich vereinbart wurde, sondern auch wie es formuliert wurde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
creativs
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 66x hilfreich)

Ganz so kann man es nicht stehen lassen:

Denn meistens findet man in den AGB der Provider oftmals die Klausel, dass z.B. bei einer 6000 Leitung nur z.B. eine 2000 Leitung garantiert wird.
Liegt der Wert allerdings über einen längeren Zeitraum deutlich unter dem Wert, stehen durchaus Ansprüche zu.



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Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. über die Richtigkeit meiner Antwort!

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bei der Geschwindigkeitsfrage hängt viel von den Einzelumständen ab. Wenn der Vertrag mit Zustimmung für niedrigere Geschwindigkeit abgeschlossen wurde, dann gilt der auch. Stellt sich nur die Frage der Kosten. Da es versch. Abstufungen gibt, kann der Provider nicht 16k berechnen und 384 liefern.

Wenn VF VDSL liefern kann, dann kann es i.d.R. X-com ebenso, da man selbst den Anschluß bereitstellt. Es handelt sich bei VDSL aber um eine etwas andere Technik mit anderen Anschlußstellen. In jedem Fall wäre es der einfachere Weg bei x-com auf VDSL hochzustufen als sich auf einen 19 Monate langen Rechtsstreit einzulassen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Habrechtmann
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
habe bereits 3 mal die Telekom angemahnt die Leitung zu verbessern.

Hallo, wo lebst du denn: Wird die Telekom wegen eines einzelnen Super-Servers eine neue Leitung legen und neue Verteiler bauen?
Suspekt scheint mir aber dass am selben Standort derart grasse Unterschiede herschen sollen. Einer bietet 50.000, der andere nur 384 ? Und das mit der selben Leitung ?
Vorsicht !!!

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PS: Meine Anbieter rufen mich immer an, wenn nicht die beauftragte Geschwindigkeit geschaltet werden kann, und bieten Rücktritt oder Einverständniss für niedrigere Geschw. an.

-- Editiert am 19.07.2011 00:09

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Der mit den 50000 schreibt ein 'bis zu' davor.
Wenn dann noch die Tarifgestaltung 'optimiert' wurde, kann der Kunde nicht viel machen.





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