Sonderkündigungsrecht AGB Änderung

9. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
gat300175
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht AGB Änderung

Hallo zusammen,

bei einem Dienstleister im Internet habe ich ein Jahreabo zum Preis von 69 EUR erworben. Der Preis wurde mittlerweile auf 99 EUR hochgesetzt und zur Zahlung eingefordert.
Eine Änderungsmitteilung der AGBs habe ich nicht erhalten.

Darauf hin habe ich eine Email geschrieben und von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, da mir ja keine neuen AGBs zur Durchsicht zugeschickt worden sind. Der Dienstleister behauptet er hätte über eine externe Firma (Mailingwork) alle Kunden über die Änderung der AGBs informiert.
Mein Postfach habe ich mittlerweile mehrfach überprüft, mit dem Ergebnis, dass weder vom Dienstleister noch von Mailingwork eine Email eingegangen ist. Emails lösche in der Regel nicht. Spam Ordner und Papierkorb des Mailprogramms habe ich auch schon kontrolliert, dort ist auch nichts auffindbar.
Der Dienstleister hat mir in der Zwischenzeit die zweite Mahnung per Post zugestellt.
Einen Nachweis (Versandprotokoll o.ä.) kann er scheinbar nicht erbringen und schreibt folgendes:

"leider können wir Ihnen keinen Nachweis der versendeten E-Mail erbringen. Jedoch erhielten wir von Mailingwork keinen Hinweis der Nichtzustellbarkeit der an Sie gesendeten E-Mail. Somit gilt diese als zustellbar. Da Ihrerseits keine Reaktion erfolgte, sind die AGB-Änderungen von Ihnen angenommen und akzeptiert."

Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Soll ich einen Anwalt konsultieren? Rechtsschutz wäre vorhanden.

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen