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Sonderkündigungrecht nach AGB änderung?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
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Nicht jede AGB-Änderung begründet ein Sonderkündigungsrecht.
Hier müßten einerseit wesentliche Vertragsbestandteile (Rechte/Pflichten/Beiträge) betroffen sein, andererseits müßte man dir auch verweigern, den Vertrag zu den alten AGB fortzuführen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen können u.a. nur dann Bestandteile eines Vertrages werden, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu erlangen (§§ 305 Abs. 2 BGB
).
Das müßte auch im Falle der Änderung von AGBen gelten, um die Voraussetzungen für den Eingang in den bestehenden Vertrag zu ermöglichen. Es ist nicht vorstellbar, daß der Vertragspartner diese Anderung mit ihren nachteiligen Folgen akzeptieren muß. Dabei ist die Frage zu stellen, ob es im damaligen Zeitpunkt überhaupt zum Vertragsabschluß gekommen wäre, hätte der Vertragspartner die nunmehr veränderten Klausen in den AGBen vorgefunden.
http://www.juraforum.de/lexikon/Allg.%20Geschäftsbedingungen%20-%20Vertragsbestandteil
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> das ich dann halt die alten AGB bis zum Vertragsauslauf behalte
Und dagegen kannst du genau gar nichts tun.
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