Sonderkündigung wegen Schimmel

14. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
lieseloettchen86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Sonderkündigung wegen Schimmel

Hallo,

ich weiß dass das Thema schon oft diskutiert wurde, unser Fall ist auch ziemlich speziell, deshalb greife ich ihn nochmal auf.
Wir sind am 01.08.2016 in eine neue Wohnung gezogen. Vor unserem Einzug war die Wohnung schon extrem von schwarzem Schimmel vor allem im Schlaf-und Kinderzimmer befallen. Der Vermieter bzw dessen Söhne haben diesen laut Aussage ordnungsgemäß entfernt. Trotz regelmäßigem Lüften usw kommt der Schimmel im Schlafzimmer in den Farben grün und gelb zurück, im Kinderzimmer haben wir sogar hefeartigen roten Schimmel gefunden. Unsere Tochter hat einen angeborenen Herzfehler und Probleme mit der rechten Lungenarterie. Für sie ist das nochmal gefährlicher als für uns Erwachsene. Im Nachhinein haben wir erfahren, dass der Schimmel mit gewöhnlichem Schimmelspray "beseitigt" wurde. An den Außenwänden des Hauses ist der Schimmel auch zu sehen.
Der Sohn des Vermieters hat sich alles angeschaut und sowohl er als auch der Vermieter haben zugesagt, sich darum zu kümmern. Leider ist bis heute nichts passiert.
Wir müssen schnellstmöglich ausziehen, denn wir können unsere Tochter nicht in diesem Umfeld leben lassen. Doch steht uns das Recht einer Sonderkündigung in diesem Fall zu?
Kann uns jemand helfen?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Ratschläge!

-- Editier von lieseloettchen86 am 14.01.2017 07:24

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von lieseloettchen86):
Wir müssen schnellstmöglich ausziehen, denn wir können unsere Tochter nicht in diesem Umfeld leben lassen. Doch steht uns das Recht einer Sonderkündigung in diesem Fall zu?

Gibt es im Mietvertrag einen Kündigungsverzicht?
Ansonsten sind es drei Monate Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung würde bedeuten, das die Mängel so schwerwiegend sind, das die Wohnung nicht bewohnbar ist, und man müsste sofort ausziehen.

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#2
 Von 
lieseloettchen86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Wir haben keinen Mietvertrag, weil der Vermieter sich weigert, den Schimmelbefall vor Einzug mit auf zu nehmen :-/ und auch sonst hat er trotz mehrfachem Anfragen keinen ausgestellt.

-- Editiert von lieseloettchen86 am 14.01.2017 13:36

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie sind ohne Vertrag in die Wohnung eingezogen, obwohl Ihnen bekannt war, dass

Zitat:
der Vermieter sich weigert, den Schimmelbefall vor Einzug mit auf zu nehmen
??

Aber Sie zahlen Miete, oder wohnen Sie kostenfrei? Wenn Sie Miete zahlen, woher wissen SIe, wohin die überwiesen werden soll ... so ohne Mietvertrag?



-- Editiert von AltesHaus am 14.01.2017 14:12

-- Editiert von AltesHaus am 14.01.2017 14:12

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von lieseloettchen86):
Wir haben keinen Mietvertrag, weil der Vermieter sich weigert, den Schimmelbefall vor Einzug mit auf zu nehmen :-/ und auch sonst hat er trotz mehrfachem Anfragen keinen ausgestellt.

-- Editiert von lieseloettchen86 am 14.01.2017 13:36


bzw warum nimmt man dann so eine Wohnung ??

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lieseloettchen86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Wir sind eingezogen und es hieß, wir bekommen den Mietvertrag. Der Vermieter wünscht gegen Quittung selbstverständlich, die Barzahlung der Miete.
Ich weiß selbst, dass das absolut blöde Umstände sind, aber die Absprachen bei Einzug waren klar. Das er im Nachhinein keinen Mietvertrag ausstellt, konnten wir ja nicht wissen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Also ganz ehrlich, Sie ziehen in eine Wohnung wo BEKANNTERMAßEN der Schimmel nicht nur hauste, sondern wütete, und das mit einem herzkranken Kind und OHNE Mietvertrag?

... mal abgesehen davon, dass ich da nicht eingezogen wäre, würde ich in einer solchen Misslage stecken, würde ich mir sofort Ersatzwohnraum besorgen, meine Familie, vor allem das kranke Kind !! packen und schnurstracks wieder ausziehen, selbstverständlich nicht ohne vorher fristlos und hilfsweise ausserordentlich ordentlich gekündigt zu haben.

Wenn SIe eine RS haben, nehmen SIe sich nen Anwalt.

-- Editiert von AltesHaus am 14.01.2017 14:29

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lieseloettchen86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Wir sind vorübergehend zum schlafen woanders untergekommen, halten uns nur noch bedingt in der Wohnung auf, nur komplett ausgezogen sind wir noch nicht, wie denn auch? Wir haben erst vor einigen Tagen entdeckt, dass der Schimmel da ist. Zum 01.03. hätten wir eine neue Wohnung, inkl. Mietvertrag und ohne Schimmel. Mein Problem ist die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Das war meine ursprüngliche Frage...kann ich außerordentlich kündigen ohne das wir rechtliche Probleme bekommen, falls der Vermieter klagen sollte?!? Vorwürfe machen wir uns selbst genug...das können Sie mir glauben oder nicht

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)


Zitat (von lieseloettchen86):
Wir sind vorübergehend zum schlafen woanders untergekommen, halten uns nur noch bedingt in der Wohnung auf, nur komplett ausgezogen sind wir noch nicht, wie denn auch? Wir haben erst vor einigen Tagen entdeckt, dass der Schimmel da ist. Zum 01.03. hätten wir eine neue Wohnung, inkl. Mietvertrag und ohne Schimmel. Mein Problem ist die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Das war meine ursprüngliche Frage...kann ich außerordentlich kündigen ohne das wir rechtliche Probleme bekommen, falls der Vermieter klagen sollte?!? Vorwürfe machen wir uns selbst genug...das können Sie mir glauben oder nicht


Abwägen was wichtiger ist, ein gesundes Kind oder eine schimmelige Wohnung. Im Zweifel eben zwei Mieten zahlen, jedoch ich würde bis dahin Miete mindern und einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung des MV beauftragen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von lieseloettchen86):
Zum 01.03. hätten wir eine neue Wohnung, inkl. Mietvertrag und ohne Schimmel. Mein Problem ist die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist.

Zum 1.03 ist eben nicht fristlos, entweder gar nicht mehr drin wohnen, oder eben zum 30.04 kündigen.
Mietminderung ankündigen, noch hat man die Mängel wohl nicht schriftlich geäußert.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Wann wurde der Schimmel entdeckt?
Gibt es eine nachweisbare Meldung des Problems an den Vermieter?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
lieseloettchen86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Es gibt mehrere mündliche Mängelanzeigen unter Zeugen. Der Schimmel wurde das erste Mal nach der angeblichen Beseitigung im Juli (im Nachhinein kam heraus, dass er nur Schimmelentfernungsspray verwendet hatte) am 10.12.2016 entdeckt und auch sofort mündlich gemeldet (Bilder mit Datum sind vorhanden) Am 29.12.2016 dann im Kinderzimmer der rote Schimmel. Der Sohn des Vermieters war dann erst am nächsten Tag persönlich bei uns, um alles zu begutachten, vorher war niemand da obwohl wir mehrfach, aber nur mündlich, um ein persönliches Erscheinen und Gespräch gebeten haben.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von lieseloettchen86):
Mängelanzeigen unter Zeugen.

Was für Zeugen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lieseloettchen86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Keine Familienmitglieder...zweimal war ein guter Bekannter dabei, einmal Frau und Schwiegertochter des Vermieters, sowie er selbst. Bei dem einen Mal war ich leider allein und einmal mit meinem Lebensgefährten. Nur ich weiß auch, dass Zeuge nicht gleich Zeuge ist.
Mein Lebensgefährte hat an dem 29.12
mit der Schwiegertochter des Vermieters gesprochen, diese hat ihm erzählt, dass auch sie oben in der Wohnung (der Sohn mit Frau wohnen über uns) Schimmel haben und sie es ihrem Mann ausrichtet das er zu uns kommt. Und erst am nächsten Tag kam dann endlich mal jemand. An dem Mittag gab es eben dann das Gespräch mit Vermieter, dessen Frau und Schwiegertochter und da wurde uns zugesichert, dass man sich schnellstmöglich darum kümmert. Aber passieren tut halt nichts

-- Editiert von lieseloettchen86 am 14.01.2017 17:24

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Keine Familienmitglieder...zweimal war ein guter Bekannter dabei, einmal Frau und Schwiegertochter des Vermieters, sowie er selbst.


Glauben SIe allen Ernstes, dass die Schwiegertochter und die Gattin des VM für Sie aussagen würden???

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lieseloettchen86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein natürlich nicht. Dessen bin ich mir bewusst.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lieseloettchen86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein natürlich nicht. Dessen bin ich mir bewusst.

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Man lebt also schon wieder über einen Monat mit Schimmel. Das wird nichts mit fristloser Kündigung.


Ja es wird schwierig, zumal man ja auch erst im März umzuziehen gedenkt, ordentlich kündigen, ausziehen, Mängelanzeige, Miete mindern bis zum Auszug, RA mit der Abwicklung des MV beauftragen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

Ist dieses

Zitat (von lieseloettchen86):
Vor unserem Einzug war die Wohnung schon extrem von schwarzem Schimmel vor allem im Schlaf-und Kinderzimmer befallen. Der Vermieter bzw dessen Söhne haben diesen laut Aussage ordnungsgemäß entfernt.

und dieses
Zitat (von lieseloettchen86):
Im Nachhinein haben wir erfahren, dass der Schimmel mit gewöhnlichem Schimmelspray "beseitigt" wurde.
beweisbar und seit wann ist letzteres bekannt?

Hintergrund: Wenn (!) da wirklich der Schimmel hauste und der Vermieter eine ordnungsgemäße Entfernung vor Einzug zugesagt hat und wenn er dies beweisbar nicht gemacht hat, dann sind wir der arglistigen Täuschung sehr nahe. Eine Anfechtung des Mietvertrages nach § 123 BGB ist dann durchaus im Bereich des Möglichen. Im Extremfall könnte sich der Vermieter dann sogar strafbar gemacht haben. Betrug oder Körperverletzung wären denkbar.

Das soll aber keine Empfehlung sein, Strafanzeige zu erstatten. Ich möchte nur ausdrücken, in welchen Bereichen sich das bisher geschilderte Vorgehen des Vermieters bewegen könnte. Ein Problem ist natürlich die Beweisbarkeit bzw. ob die Schilderung so stimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte nur ausdrücken, in welchen Bereichen sich das bisher geschilderte Vorgehen des Vermieters bewegen könnte.


Ich kenne nicht einen Fall, bei dem ein Gericht so ein Verhalten des Vermieters als Straftat eingestuft hat.

Zitat:
...dann sind wir der arglistigen Täuschung sehr nahe.


Da stimme ich zu. Arglistige Täuschung ist aber keine Straftat.

Insgesamt wird man ohne ein Gutachten, das belegt, dass der Schimmel gesundheitsgefährdend ist, nicht fristlos kündigen können und schon gar nicht eine arglistige Täuschung nachweisen können.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von hh):
Arglistige Täuschung ist aber keine Straftat.

Nö, aber der sich unter Umständen daraus ergebende Betrug.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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