Rechtssicher als MIeter die Miete kündigen. Die übliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt drei Monate. Unter bestimmten Umständen kann der Mieter eine Sonderkündigung aussprechen, bei der kürzere Fristen gelten können.
Hat der Vermieter Ihnen eine Mieterhöhung für Ihre Sozialwohnung angekündigt? Diese Mieterhöhung ist ein Sonderkündigungsgrund. Der Mieter der Sozialwohnung kann noch bis zum 3. Werktag des Monats kündigen, ab dem die neue Miete fällig werden soll.
Haben Sie Nutz- und Nebenflächen wie z. B. Garagen durch separaten Mietvertrag gemietet, müssen diese gesondert gekündigt werden. Möchten Sie sich für die Sonderkündigung vertreten lassen (z. B. da Sie sich im Ausland aufhalten), muss der Bevollmächtigte der Kündigung die schriftliche Original-Vollmacht beifügen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihr individuelles, ausformuliertes Sonderkündigungsschreiben bei Mieterhöhung
- Für Sonderkündigungen Ihres Mietverhältnisses
- Für private und gewerbliche Mieter geeignet
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft