Sonderkündigung wegen Anhaltender Störung

14. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Behaze
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Sonderkündigung wegen Anhaltender Störung

Hallo zusammen,

ich erläutere mal kurz mein Problem. Ich bin seit dem 1.6.16 Kunde der 1und1 TelekomAG, habe dort einen Handy Vertrag sowie DSL 100. Die Gute Frau welche mir meine Verträge erstellt hat hat diese, schlau wie Sie war natürlich in 2 Kundennummern gepackt.
Im Oktober 16 habe ich nun Probleme mit meinem Internet. Ich habe immer wieder Verbindungsabbrüche welche meist mehrere Minuten anhalten. Klar kann man sagen das ein paar nicht so schlimm sind doch ist die Anzahl meist im bereich von 70-80 am tag manchmal sogar deutlich drüber. Dazu waren 3 Techniker der Telekom bei mir ich habe 2 neue Router der Marke AVM bekommen, wurde auf einen anderen Port im DSLAM gesteckt etc. Hat natürlich nichts gebracht. Seit Dezember ist nun noch ein weiteres Problem dabei. Ich habe stark Schwankende Leistung. Das ist teilweise im Gesetzlichen bereich der mindestens vorgeschriebenen 53mbit teilweise aber auch bei unter 10. Soweit so gut. Ich habe mich natürlich gemeldet doch die Antwort die ich dann bekommen habe war mehr als Fragwürdig. Mir wurde seit Dezember immer wieder gesagt das die Telekom daran arbeiten würde und ich mich "Gedulden Muss". Ich habe das erstmal so Akzeptiert da ich immer noch gehofft habe das die das geregelt bekommen.

Nun ist es Februar die Abbrüche sind seit Januar teilweise bei Stündlich 70 Abbrüchen die Leitung ansich ist dauerhaft mies und um es salop zu sagen ich habe die Schnauze voll.

Da 1u1 gegen ihre eigene AGB verstößt (97% störungsfrei im Jährlichen mittel + Geschwindigkeit konstant über 53mbit) habe ich das Sonderkündigungsrecht soweit so gut

Meine Frage dazu ist eigentlich recht Simpel. Es werden mir Monat für Monat 40 Euro abgebucht. Ich muss bei einem neuen Anbieter, in dem fall Unitymedia, 70 Euro allein für die Schaltung zahlen.
Kann ich die 40 Euro so einfach zurück verlangen bzw Schadenersatz da ich für etwas bezahle was ich eigentlich nicht nutzen kann?

MfG

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Außer einer außerordentlichen Kündigung ist nichts drin. Die Einrichtungsgebühren entfallen bei vielen Aktionen und einen Bonus gibt es obendrauf.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Behaze):
Kann ich die 40 Euro so einfach zurück verlangen bzw Schadenersatz da ich für etwas bezahle was ich eigentlich nicht nutzen kann?

Klar, verlangen kann man alles.

Probleme gibt es nur, wenn die Gegenseite nicht kooperiert und man dann versuchen muss das Verlangen gerichtlich durchzusetzen.

Da wird man dann gerichtsfest beweisen müssen, das des bereits jetzt 15768 Minuten Ausfsll gab und die konstant 53MBit nicht erreicht wurden.
Das wäre die Frage für den Fall des Falles: kann man das?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Also bei 70 Ausfällen/Verbindungsabbrüchen pro Stunde wäre keine komplette Minute Internetverbindung da, das Sonderkündigungsrecht sehe ich da durchaus.

Allerdings sieht das abseits der juristischen Ebene nach einem grundlegenden technischen Problem aus, möglicherweise auch in der hausinternen Verkabelung. D. h. das würde bei der Telekom auch nicht besser werden.

Könnte es sein, dass zwischen Verteilerkasten und TAE im Haus irgendwo Feuchtigkeit an die Leitung kommt? Wäre nämlich eine sehr wahrscheinliche Ursache für die beschriebenen Probleme.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Behaze
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die verkabelung im Haus ist kontrolliert worden und die Technik der 1u1 aowie der telekom geben ein problem ihrerseits ja auch zu.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.264 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen