Hallo,
ich habe folgende Frage zum Kündigungs-/Vertragsrecht
Es wird ein Vertrag durch A für ein Fitnessstudio mit einer Laufzeit von 24 Monaten am 01.03.2018 abgeschlossen.
Bestandteil des Vertrages ist ein, durch den Betreiber, eingeräumtes Sonderkündigungsrecht.
Dieses besagt: Sollte das Arbeitsverhältnis des Vertragsinhabers A enden, hat A ein fristloses Sonderkündigungsrecht.
Soweit die Fakten....
A kündigt jetzt den Vertrag fristgerecht zum 01.03.2020. Diese Kündigung wird jetzt auch durch das Fitnessstudio bestätigt.
Am 01.12.2018 entscheidet sich A, das Arbveitsverhältnis bei seinem Arbeitgeber zu beenden und in den Ruhestand zu gehen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das Sonderkündigungsrecht auch jetzt in Anspruch genommen werden kann, obwohl der Vertrag bereits fristgerecht gekündigt worden und auch durch das Fitnessstudio bestäigt worden ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Peter
Sonderkündigung nach termingerechter Kündigung
21. März 2018
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Frage vom 21. März 2018 | 15:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung nach termingerechter Kündigung
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#1
Antwort vom 21. März 2018 | 20:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatJetzt stellt sich mir die Frage, ob das Sonderkündigungsrecht auch jetzt in Anspruch genommen werden kann :
Kommt auf den Wortlaut am, mit dem die Sonderkündigung vereinbart wurde.
#2
Antwort vom 22. März 2018 | 06:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Wortlaut ist sehr kurz gehalten...
"Sonderkündigungsrecht fristlos bei Beenden des Arbeitsverhältnisses bei der Fa. X"
Gruß
Peter
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#3
Antwort vom 22. März 2018 | 08:18
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Ich sehe keinen Grund, warum das Sonderkündigungsrecht nicht gelten sollte
#4
Antwort vom 22. März 2018 | 12:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
Sehe ich genau so.
Mit der Klausel kann man wirksam kündigen.
Und jetzt?
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