Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende vergangenen Monats ist eine Bekannte aus Deutschland nach Litauen verzogen. Dies erfolge aus beruflichen Gründen und war nicht längerfristig vorherzusehen.
Daher wurde der Internetvertrag über Kabel Deutschland zum Monatsende via Sonderkündigung gekündigt, reguläres Vertragsende wäre 05/2014.
Von Seiten Kabel Deutschland kam die Antwort, dass noch 3 Monate zu entrichten wären, und danach der Vertrag
beendet ist. Im Kundencenter wurde mir gesagt, die Sonderkündigung wäre erst nach eben diesen 3 Monaten wirksam, gesetzliche Grundlage soll die Änderung im TKG vom 04.12.2012 sein.
Meine Frage: Ist die Auskunft richtig und müssen noch 3 Monate voll bezahlt werden, oder ist die Kündigung zum Monatsende rechtskräftig?
Mit freundlichen Grüßen
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Sonderkündigung Internetvertrag bei Verzug ins Aus
8. Mai 2013
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Frage vom 8. Mai 2013 | 17:04
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 1x hilfreich)
Sonderkündigung Internetvertrag bei Verzug ins Aus
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#1
Antwort vom 8. Mai 2013 | 17:14
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
quote:
gesetzliche Grundlage soll die Änderung im TKG vom 04.12.2012 sein.
Das ist falsch. Die Gesetzesänderung war Mitte des Jahres 2012.
Ansonsten ist das aber soweit richtig. Dem Anbieter steht laut TKG eine Entschädigung von 3 Monaten zu.
Mehr aber auch nicht.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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