Sonderforderungsrecht auf Müllgebühren - gibt es sowas überhaupt?

9. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Sonderforderungsrecht auf Müllgebühren - gibt es sowas überhaupt?

Ich habe von meinen privaten Vermieter ein Schreiben bekommen in dem drin steht, das unsere Müllabfuhr angeblich für 3 Jahr rückwirkend sich der Müllgebührenschlüssel nachträglich verändert hat und hier ein angebliches Sonderforderungsrecht besteht. Dieses Wort Sonderforderungsrecht kennt er nicht mal in google und leider ist mein Vermieter der oftmals null Ahnung hat, sondern nur blindlinks irgendwelche Schreiben aufsetzt (mit übrigens zig Grammatikfehlern)

Ich werde mich mit diesen Schreiben noch persönlich an unsere Müllabfuhr wenden und selber hinfahren und denen das besagte Schreiben vorlegen. Ich kann mir mal wieder vorstellen, das es haltlose Forderungen sind.

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Ich werde mich mit diesen Schreiben noch persönlich an unsere Müllabfuhr wenden und selber hinfahren

Mach das und dann berichtest du hier.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Sofern du die Müllgebühren über die Nebenkostenabrechnung zahlst, gilt § 556 BGB . Und darin steht unter anderem

Zitat:
ber die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. 2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. 3Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten

Nachforderungen von Nebenkosten sind also prinzipiell möglich. Es wäre an der Stelle wichtig zu erfahren, ob wirklich der Müllgebührenschlüssel rückwirkend geändert wurde und ob der Vermieter in irgendeiner Form dafür verantwortlich ist (z.B. weil er falsche Angaben gemacht hat). Nur wenn er die verspäteten Kosten nicht zu vertreten hat, können die Kosten nachgefordert werden.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Der Begriff "Sonderforderungsrecht" ist etwas unglücklich gewählt, aber nicht ganz falsch.

Der Vermieter darf auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist noch Kosten geltend machen von denen er zum Zeitpunkt der Abrechnung nicht wußte, besser gesagt nichts wissen konnte.

Nachträgliche Erhöhungen von Grundsteuer oder Müllgebühren ist so ein Fall. Allerdings hat der VM nur 3 Monate ab Bekanntwerden der nachträglichen Kosten Zeit diese beim Mieter geltend zu machen.

Zitat:
Ergibt sich nach Erteilung der Nebenkostenabrechnung eine rückwirkende Veränderung einer Nebenkostenposition, ist der Vermieter zur Änderung der Abrechnung verpflichtet. Umgekehrt kann er vom Mieter bei der rückwirkenden Erhöhung einer Nebenkostenposition eine zusätzliche Zahlung fordern, wenn er in der Nebenkostenabrechnung entweder einen Vorbehalt gemacht hat oder die nachträgliche Abrechnung nicht zu vertreten hat (Beispiel: rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer).


Quelle und mehr zum Thema http://www.nebenkostenabrechnung.com/korrektur-nebenkostenabrechnung-nach-abrechnungsfrist/

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

bei der Stadt krieg ich aus datenschutzrechtlichen Gründe keine Antwort, die Nebenkosten sind momentan sowieso alle falsch berechnet, das hat mein Anwalt schon festgestellt, immerhin stimmt meine Wohnungsgröße mit der angemieteten eigentichen Wohnungsgröße nämlich nicht mehr überein statt 50 qm sind es bei mir nur noch ausgemessene 43qm Wohnraum (ohne Balkon) und eben sagte man mir am Telefon, das der Vermieter hier nachzuweisen hat, inwieweit sich das mit der Nachforderung auseinandersetzt, denn die letzten Nebenkostenabrechnungen (jährlich waren auch immer falsch geschrieben), er kriegt es einfach nicht auf die Reihe. Wenn er das nach qm abrechnet, würde die Rechnung sicher nicht mehr stimmen.

Da hilft heute Nachmittag der terminlich vereinbarte Gang zum Anwalt.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
bei der Stadt krieg ich aus datenschutzrechtlichen Gründe keine Antwort,


Richtig. Aber der Vermieter muß dir diese Nachforderung belegen. Sprich dieses Schreiben vorlegen.

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„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
statt 50 qm sind es bei mir nur noch ausgemessene 43qm Wohnraum (ohne Balkon)


Bei der Berechnung der Fläche zählt auch der Balkon zur 1/2 oder zu einen 1/4 mit.

Zitat (von Schneewittchen27):
Da hilft heute Nachmittag der terminlich vereinbarte Gang zum Anwalt.


Gut, das es Beratungshilfe gibt. Das zahlt wenigstens die Allgemeinheit. Um wieviel geht es denn bei der Nachforderung? 10 oder 20 Euro?

Warum nicht endlich dort ausziehen?

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#7
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

es geht um fast 200 Euro also für mich kein Pappenstil und mit einfach ausziehen ist auch in meinen Fall nicht einfach, da ich nicht mehr arbeiten kann und in der Preisklasse in einer Großstadt keine angemessene Wohnung finde alles zu teuer darum.

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Grundsätzlich ist es aber nicht ungewöhnlich, dass Abfallgebuhren sich rückwirkend aendern koennen. M.E. Darf der VM das auch auf dich umlegen, soweit du da gewohnt hast

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
bei der Stadt krieg ich aus datenschutzrechtlichen Gründe keine Antwort,


Dann wurden offenbar die falschen Fragen gestellt.
Ob die Stadt den Gebührenschlüssel für die Gemeinde (rückwirkend) geändert hat, fällt genauso wenig unter den Datenschutz wie die Höhe der Gebühren.
Nur Antworten auf spezielle Fragen für ein bestimmtes Haus können aus solchen Gründen verweigert werden.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Da hilft heute Nachmittag der terminlich vereinbarte Gang zum Anwalt.


Hat man sich denn über die Belegeinsicht einen Überblick über den Vorgang geschaffen? Oder ist man nur mit dem Vermieter-Schreiben zur Stadt gelaufen und wundert sich über fehlende Auskünfte?

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
es geht um fast 200 Euro also für mich kein Pappenstil


Eine Erstberatung beim Anwalt kostet 190 Euro + 19% MwSt für den Normalbürger, d.h. der muss sich erst einmal einen Temin beim Vermieter besorgen zur Belegeinsicht und kann dann selbst was schreiben.

Doch mit den Mitteln der Allgemeinheit, kann man leicht für 15 Euro einen eigenen Anwalt haben.

Zitat:
"Bei der Beurteilung der Mutwilligkeit sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers ... zu berücksichtigen." (BerHG § 1 , Abs 3, Satz 2)


Irgendwann wird mal ein Antrag abgelehnt.

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#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
das unsere Müllabfuhr angeblich für 3 Jahr rückwirkend sich der Müllgebührenschlüssel nachträglich verändert hat

Dieser Satz ist unverständlich.
Ggf. sollte man zuerst einmal klären, ob sich tatsächlich der "Müllgebührenschlüssel" seitens des Versorgers geändert hat oder ob sich lediglich der der Abrechnung zugrundeliegende hausinterne Umlageschlüssel verändert hat (was ja durch die Erwähnung "falsche Wohnungsgröße/qm" durchaus auch vorstellbar wäre)

Also folgende Punkte abarbeiten:
1) Vergleich der letzten Betriebskostenabrechnungen
2) Versorger fragen, ob sich hier in den letzten 3 Jahren etwas hinsichtlich der Müllgebührenstruktur geändert hat und wenn ja: was genau. Solche Auskünfte unterliegen keinem Datenschutz oder sonstigem Geheimnis - vielmehr sind solche Angaben verpflichten zu veröffentlichen.
3) Vermieter fragen
4) Belegeinsicht beim Vermieter > der Änderungsbescheid des Versorgers und/oder die damit zusammenhängenden letzten Jahresabrechnungen

Zitat (von Schneewittchen27):
einfach ausziehen ist auch in meinen Fall nicht einfach, da ich nicht mehr arbeiten kann und in der Preisklasse in einer Großstadt keine angemessene Wohnung finde alles zu teuer darum.

Das ist Gejammer und Schuldzuschieberei, das dich nicht weiterbringt.
Es zwingt einen niemand, direkt in einer teuren Großstadt zu wohnen - gerade wenn keine beruflichen Gründen vorliegen, bietet es sich doch an auf preiswertere ländliche Gegenden auszuweichen.
Außerdem sind Mietpreise und Betriebskosten zwei verschiedene paar Schuhe. Kein Preis bleibt ewig gleich sondern alles wird von Jahr zu Jahr teurer - außer in besonderen Gebieten sind in den letzten Jahren die Betriebskosten erheblich mehr angestiegen als die Mieten. An diese "normalen" Preissteigerungen ändern aber persönliche Verhältnisse nunmal nichts.




Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#13
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

also bevor ich gleich den Termin habe noch mal ne Frage dazu warum verweigert mir die Stadt aus datenschutzrechtlichen Gründen die genauen Angaben der Müllgebühren, ich bin doch schließlich über 17 Jahre schon Mieterin dort. Ist übrigens auch das erste Schreiben was ich dieser Art bekomme

ich fasse das mal zusammen wie er das aufgeschrieben hat

2014 12 Monate a ......Euro dann die Gesamtssumme
2015 12 Monate a.....Euro dann die Gesamtsumme
2015 12 Monate a....Euro dann die Gesamtsumme
darunter hat gleich dann insgesamt geschrieben. Eine detaillierte Rechnung ist das für mich nicht gerade, zudem stimmen nicht mal die dort angegebenen Telefonnummern, wo ich mich im Bedarfsfall hinwenden kann, die sind gar nicht verfügbar. Hab mich selber schlau gemacht.Von den ganzen anderen Schreibfehler sprech ich mal lieber nicht.

PS:Ja das stimmt, auch wer nicht das Geld über hat oder keine Rechtsschutzversicherung oder zu geringes Einkommn kannsich natürlich jederzeit einen Anwalt nehmen. Nicht jeder steht ohne anwaltliche Beratung da, man muss es nur halt wissen.

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#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Nicht jeder steht ohne anwaltliche Beratung da, man muss es nur halt wissen.


Ja, die Beratungshilfe und die ALG II zahlt die Allgemeinheit. Und auch das vermutlich bezogene Wohngeld.

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#15
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Und auch das vermutlich bezogene Wohngeld.

Nicht ganz richtig, ein Bezieher von ALG2 erhält kein zusätzliches Wohngeld, weil die KdU (Kosten der Unterkunft) vom Jobcenter gezahlt werden.

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#16
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
sondern nur blindlinks irgendwelche Schreiben aufsetzt (mit übrigens zig Grammatikfehlern)


blindlings wäre richtig. Das zu Grammatikfehlern :banana:

-- Editiert von Banane123 am 09.11.2017 16:37

-- Editiert von Banane123 am 09.11.2017 16:38

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#17
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

hallo aufs Land ziehen kommt für mich nicht infrage, ich bin dazu noch wenig mobil und auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, das geht nicht so einfach bei mir. Zudem brauch ich auch Ärzte in der Nähe, wenn mal was sein sollte. Ist ja auf dem Land schon Mangelware geworden. Hatte den Versuch auch schon mal gestartet, aber die Idee schnell wieder verworfen. Ohne Auto ist man auf dem Land aufgeschmissen und ich habe hier noch meine Freunde, wo man auch erst mal nicht unbedingt weiter weg wohnen möchte. Führerschein und Auto kostet und das Geld dafür muss man erst mal über haben.

So die Rechnung muss ich erst mal nich bezahlen. Mein VM wird aufgefordert, das Originalschreiben (in Kopie) beizulegen woraus man ersehen kann, wie sich das Ganze zusammen setzt, ich glaube dann wird das auch wieder im Sande verlaufen.

Findet mal eine vergleichbare bewohnbare Wohnung für Singles in einer Großstadt für unter 400 Euro, es gibt auch Gebiete wo man nicht als Frau abends alleine wohnen möchte. Ginge bei mir evtl. auch nur mit dem B-Schein.

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#18
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Du musst dich hier vor keinem rechtfertigen. Weder dafür, dass du in der Stadt wohnstwohnst, noch dass du auf eine korrekte Abrechnung bestehst.

Dein Vermieter kann dir nicht einfach die bescheide in die Hand drücken und sagen : Geld her.
M.E. Kann er dir aber die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auferlegen

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#19
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von Ver):
Und auch das vermutlich bezogene Wohngeld.

Nicht ganz richtig, ein Bezieher von ALG2 erhält kein zusätzliches Wohngeld, weil die KdU (Kosten der Unterkunft) vom Jobcenter gezahlt werden.


das stimmt ganz genau, wenn man ALG ii bekommt, bekommt man kein Wohngeld mehr.Wenn ich jetzt meine Rente durch bekomme, würde es sich wohl wieder anders verhalten. Aber noch heißt es sich gedulden und warten.

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#20
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Du musst dich hier vor keinem rechtfertigen. Weder dafür, dass du in der Stadt wohnstwohnst, noch dass du auf eine korrekte Abrechnung bestehst.

Dein Vermieter kann dir nicht einfach die bescheide in die Hand drücken und sagen : Geld her.
M.E. Kann er dir aber die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auferlegen


genauso eine Nebenkostenabrechnung sieht bei dem wie ich beschrieben habe nicht, viel anders aus. Sehe ich auch, wenn man ein wenig heimatverbunden ist, möchte man ja nicht dauernd umziehen, zumal ich ja auch Gründe vorlegen müsste wieso und weshalb, da sitzt das Amt bei mir ja auch noch mit drin und ein Umzug auch woanders hin, wenn man weder Führerschein noch Auto hat, kommt dann auch nicht infrage. Einfach mal eben umziehen, ist dann momentan nicht und nicht jede VM mögen Hartz IV Leute, obwohl man da auch nicht alle in einen Topf kehren kann Ich bin nun mal krankheitsbedingt zuhause und muss vom Amt aus nicht mehr arbeiten. Wenn ich die EM-Rente bekommen würde, dann würde das in meinen Fall auch wieder anders aussehen, aber noch muss ich das Beste aus der Situation draus machen. Nur weil der VM blöd ist oder einige Nachbarn, dann genehmigt das Amt ja keinen Umzug. Logisch, dafür sehe eher Chancen auf eine Renovierung, mit dem Fußbodenverlag erneuern hat der VMa aufgrund meiner Allergie nun zugestimmt. Wenigstens schon mal ein kleiner Erfolg.

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#21
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

@Schneewittchen27

Leider bist du auf meinen Betrag #9 nicht eingegangen und beschwerst dich weiterhin #13 dass die Stadt die Auskunft verweigert.
Kunde der Stadt bezüglich der Müllabfuhr ist der Eigentümer des Hauses und dem obliegt auch der Anschlusszwang für die Müllabfuhr.
Nochmals: die richtigen Fragen wann und wie die Stadt eine Rückwirkung bei den Müllgebühren verfügt hat sind:

Hat die Stadt den Gebührenschlüssel für die Gemeinde (rückwirkend) geändert ?
Wurde die Gebührenhöhe rückwirkend geändert.
Wann wurden die Eigentümer über diese Änderungen unterrichtet ?

-- Editiert von Spezi-2 am 11.11.2017 16:50

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#22
 Von 
Sir Berry
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Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
So die Rechnung muss ich erst mal nich bezahlen. Mein VM wird aufgefordert, das Originalschreiben (in Kopie) beizulegen woraus man ersehen kann, wie sich das Ganze zusammen setzt, ich glaube dann wird das auch wieder im Sande verlaufen.
Sagt wer?

Du hast ein Belegeinsichtrecht, dass Du nach Aufforderung wahrnehmen kannst. Zusenden muss er Dir gar nichts.

Und mit dem ganzen Drumherum wie Rente, kein Geld, nicht woanders hinziehen wollen verwässerst Du nur Deinen Beitrag, denn das hat absolut nichts mit der nachträglichen Nebenkostennachforderung zu tun.

Die Gebührensatzungen der Stadt oder des Kreises sind mit großer Sicherheit im Internet einsehbar. Auch der Gebührenschlüssel, also z.B 240 € für eine Abfalltonne von x Litern bei 14tägiger Leerung ist kein Geheimnis.



Zitat (von Schneewittchen27):
bei der Stadt krieg ich aus datenschutzrechtlichen Gründe keine Antwort
Mit Datenschutz hat das vermutlich absolut nichts zu tun. Ich vermute eher, dass Du nicht beim richtigen Amt nachgefragt hast und deshalb mit der Allerweltsausrede abgespeist wurdest.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Ich vermute eher, dass Du nicht beim richtigen Amt nachgefragt hast und deshalb mit der Allerweltsausrede abgespeist wurdest.


Ich vermute eher, dass dort die Einzelheiten der speziellen Rechnung des Vermieters erfragt wurden.

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#24
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
@Schneewittchen27

Leider bist du auf meinen Betrag #9 nicht eingegangen und beschwerst dich weiterhin #13 dass die Stadt die Auskunft verweigert.
Kunde der Stadt bezüglich der Müllabfuhr ist der Eigentümer des Hauses und dem obliegt auch der Anschlusszwang für die Müllabfuhr.
Nochmals: die richtigen Fragen wann und wie die Stadt eine Rückwirkung bei den Müllgebühren verfügt hat sind:

Hat die Stadt den Gebührenschlüssel für die Gemeinde (rückwirkend) geändert ?
Wurde die Gebührenhöhe rückwirkend geändert.
Wann wurden die Eigentümer über diese Änderungen unterrichtet ?

das ist es ja eben, darüber wollte man mir am Telefon aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen.

-- Editiert von Spezi-2 am 11.11.2017 16:50

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
das ist es ja eben, darüber wollte man mir am Telefon aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen.


Darüber muss Dein Vermieter Auskunft geben. Hast Du den schon gefragt?

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