Sondereigentum bezüglich der Benutzung der Kellerabteils

17. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondereigentum bezüglich der Benutzung der Kellerabteils

Hallo, was die Kellerzuordnung anbelangt, hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Überblick:

Im XY Weg.75 befinden sich 16 Wohnungen und im dazugehörigen Keller befinden sich 18 Kellerabteils!

Im Kellergang zwischen dem XY Weg 73 und dem XY Weg 75 befinden sich 4 Kellerabteils mit Nummern.

Im XY Weg.73 befinden sich 11 Wohnungen und 14 Kellerabteils !

Mein Kellerabteil befindet sich im XY Weg.73, obwohl ich im XY Weg.75 wohne.
Warum befindet sich mein Kellerabteil im XY Weg .73 ?
 
Ich frage mich deshalb, weil sich mein Kellerabteil im XY Weg.73 befindet, obwohl dem XY Weg.75
- 18 Kellerabteils - zugehörig sind !

Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass sich mein Kellerabteil im XY Weg 73 befindet. Im XY. Weg 75 befinden sich 16 Wohnungen und 18 Kellerabteils. Die Zuordnung der Kellerabteils kann meiner Meinung nach nicht stimmen.
Oder es ist einfach eine chaotische Zuordnung der Kellerabteils.
Es nevt total wenn man sein Kellerabteil im Nachbargebäude hat. Wenn man viel Zeugs in den Keller bringen muss.
Also ich finde solch eine Zuordnung unveschämt.
Die Zuordnung der Kellerabteils findet man in der Teilngsrklärung oder im Aufteilungsplan?


Hat diesbezüglich jemand ähnliche erfahrungen gemacht?




-- Editier von Blumenface am 17.09.2016 23:19

-- Editier von Blumenface am 17.09.2016 23:20

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Warum befindet sich mein Kellerabteil im XY Weg .73 ?

Gute Frage.

Sollte man mal der Verwaltung stellen?

Oder mal in den Unterlagen der Wohnung nachsehen.


Den Verkäufer hat man bei Kauf nicht gefragt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Der Teilungserklärung ist ein Aufteilungsplan beigefügt, da brauch man nur rein zu sehen.
Gewöhnlich lässt man sich als Käufe eine Kopie erstellen, falls man dies versäumt hat, diese Teilungserklärung mit Aufteilungsplan ist beim Grundbuchamt hinterlegt.

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#3
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Warum befindet sich mein Kellerabteil im XY Weg .73 ?

Gute Frage.

Sollte man mal der Verwaltung stellen?

Oder mal in den Unterlagen der Wohnung nachsehen.


Den Verkäufer hat man bei Kauf nicht gefragt?


Meine Eltern kauften damals die Wohnung. ich habe diese Wohnung geerbt.
Ein Aufteilungsplan wurde mir nie gezeigt.


-- Editiert von Blumenface am 18.09.2016 12:06

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#4
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Der Teilungserklärung ist ein Aufteilungsplan beigefügt, da brauch man nur rein zu sehen.
Gewöhnlich lässt man sich als Käufe eine Kopie erstellen, falls man dies versäumt hat, diese Teilungserklärung mit Aufteilungsplan ist beim Grundbuchamt hinterlegt.


Danke, dann werde ich ein zweites Mal zum Grundbuchamt gehen und mir den Aufteilungsplan zeigen lassen.
Beim ersten Besuch hatte man mir nur den kaufvertrag meiner Eltern gezeigt.
Ich beantrage die Einsicht in den Aufteilungsplan schriftlich.
Gruß

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#5
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Blumenface):
Zitat (von investmentclub):
...Ich beantrage die Einsicht in den Aufteilungsplan schriftlich.
Gruß

Oder einfach eine unbeglaubigte Kopie anfordern.

Signatur:

Gruß Investmentclub

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Die Wohnungen haben alle eine Nr. die im Normalfall auch bei den Kellern zu finden ist. Ggf. hat die mal jemand ausgetauscht. Die Lage der Keller findet man nicht in der Teilungserklärung und normalerweise auch nicht im Grundbuch da benötigt man meistens den genehmigten Bauplan.
Wir haben nach 30 Jahren festgestellt (im Rahmen einer Instandsetzung wurden die ursprünglichen Baupläne benötigt), dass die Nummern an den Kellern nicht richtig zugeordnet waren und dies musste dann rückgetauscht werden.
Und die Zuordnung ist nicht immer logisch. Manchmal hängt dies mit der Wohnungsgröße oder der Lage eines Heizungsraumes oder Trockenkellers zusammen. Ich gehe hier einmal davon aus, dass beide Eingänge zusammen eine WEG bilden?

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#7
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja eine WEG. Dennoch ist die Zuordnung sehr merkwürdig.
Ich wohne im XY Weg.75. Dort gibt es 16 Wohnungen und 18 Kellerabteils.
Wieso ist mein Kellerabteil nicht darunter? Wenn es doch 18 Abteils gibt? Alle Abteils so groß wie mein Abteil im Weg 73

Im Anschluss an den Kellerraum des Xy-Weges 75. muss man eine Türe öffnen und dann befindet man sich im Kellergang zwischen XY-Weg 75 und 73. Dort befinden sich 4 Abteils. Auch alle gleich groß.
Nach dem Kellergang kommt dann noch mal eine Türe zum Hausgang des XY-Weges 73.
Dann noch mal eine Zentrale Türe für den Keller. Den dann öffnen und ich bin im Keller des XY-Weges 73
Also bis ich alle Türen aufgeschlossen habe und dann wieder zugeschlossen habe.
Und vor allem wenn man dann schwere oder große Dinge bei sich hat, dann nervt das unglaublich.

Ich habe einen Antrag für einen Termin zur Einsicht an das Grundbuchamt geschickt.


-- Editiert von Blumenface am 19.09.2016 10:57

-- Editiert von Blumenface am 19.09.2016 11:01

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#8
 Von 
Gaudiwurm
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 107x hilfreich)

Als die Eltern die Wohnung kauften, war die Zuordnung wohl so gewollt. Dokumentiert ist diese, die "richtige" Zuordnung von Wohnung und Kellerabteil in Unterlagen, welche in der Grundakte beim Grundbuchamt eingezeichnet sind. Eine Logik ist für die Zuordnungen nicht erforderlich, lediglich der damalige Wille der Handelnden.

Evtl. kann ja ein Tausch von Kellerabteilen in der Zukunft erwogen werden?

Signatur:

MfG - Gaudiwurm

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die Zuordnung der Kellerräume können bei der ersten Festlegung nach Gesichtspunkten erfolgt sein, die jetzt nicht mehr nachvollziehbar sind. Manche Eigentümer interessieren sich nicht für die Lage, während andere ganz bestimmte Wünsche haben. Logik ist nach nicht zwingend ein Maßstab.

Interessant wird die Sache bei Stromanschlüssen. Ist schon geprüft worden, ob der Strom über den eigenen Zähler läuft ?
Wenn die Verteilung eigenmächtig geändert wurde, kann es sein, dass diese Änderung der Anschlüsse unterblieben ist.

Aber wie schon geschrieben, maßgebend ist, was im Aufteilungsplan beim Grundbuchamt eingetragen ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe vom Grundbuchamt den Aufteilungsplan bekommen.
Daraus ist zu lesen, dass mein Kellerabteil anscheinend zu erst im Xy Weg 75 gewesen ist, weil es auf dem Aufteilungsplan durchgestrichen worden ist und mit einem anderen Abteil ersetzt worden ist.
Das Abteil befindet sich nun im XY Weg. 73 wobei da auch das zuvorgewesende Abteil , also die Nummer durchgestrichen worden ist. Die Hausverwaltung reagiert überhaupt nicht auf mein Anschreiben. Nun habe ich einen Termin bei einem Rechtsanwalt.Hoffentlich verklagt der Anwalt die Hausverwaltung, weil deren Ignoranz mich verärgert hat.

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#11
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Blumenface):
Das Abteil befindet sich nun im XY Weg. 73 wobei da auch das zuvorgewesende Abteil , also die Nummer durchgestrichen worden ist.

Also genau dort wo es schon am 17.09 war.


Zitat (von Blumenface):
Die Hausverwaltung reagiert überhaupt nicht auf mein Anschreiben.

Warum auch? Ich kenne kein Urteil wonach die HV hierzu verpflichtet wäre.


Zitat (von Blumenface):
Nun habe ich einen Termin bei einem Rechtsanwalt.

Der wird sich freuen ;-


Zitat (von Blumenface):
Hoffentlich verklagt der Anwalt die Hausverwaltung, weil deren Ignoranz mich verärgert hat.

Worauf denn? Darauf das man dir antwortet?



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#12
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

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#13
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

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#14
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

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#15
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

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#16
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

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#17
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

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#18
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

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#19
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

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#20
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

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#21
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich freue mich ebenfalls. Der Anwalt wird dann sagen was möglich ist und was nicht.

Der ursprüngliche Aufteilungsplan wurde von der Hausverwaltung abgeändert. Dafür gibt es keine Teilungserklärung.
Klar gibt es diesbezüglich ähnliche Fälle. Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Daraus ist zu lesen, dass mein Kellerabteil anscheinend zu erst im Xy Weg 75 gewesen ist, weil es auf dem Aufteilungsplan durchgestrichen worden ist und mit einem anderen Abteil ersetzt worden ist.
Das Abteil befindet sich nun im XY Weg. 73 wobei da auch das zuvorgewesende Abteil , also die Nummer durchgestrichen worden ist.


Das ist doch völlig unzureichend.
Da offenbleibt wann das Durchstreichen erfolgt ist und wer es auf welcher Grundlage gemacht hat.
Wenn der Aufteilungsplan schon bei der Eintragung so aussah, ist ja keine Änderung erfolgt, da dieses Durchstreichen dann bereits vor der Eintragung vorgenommen worden wäre.

Welcher Aufteilungsplan wurde denn von den damaligen Eigentümern ursprünglich beschlossen ?
Danach konnte er doch durch die Hausverwaltung nicht eigenmächtig geändert werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

doppelt, anscheinend arbeitet der Server schlecht, da der Beitrag nicht als gespeichert sichtbar wird.

-- Editiert von Spezi-2 am 11.11.2016 12:25

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Die Hausverwaltung kann nicht einfach den Aufteilungsplan nach belieben abändern.
Hat sie mit Sicherheit auch nicht gemacht.
Warum sollte eine Hausverwaltung so etwas tun ?

Aber das wird mir dann der Anwalt genauestens erörtern.
klar, ist ja sein Job - aber nicht kostenlos.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Daraus ist zu lesen, dass mein Kellerabteil anscheinend zu erst im Xy Weg 75 gewesen ist, weil es auf dem Aufteilungsplan durchgestrichen worden ist und mit einem anderen Abteil ersetzt worden ist.
Das Abteil befindet sich nun im XY Weg. 73 wobei da auch das zuvorgewesende Abteil , also die Nummer durchgestrichen worden ist.


Das ist doch völlig unzureichend.
Da offenbleibt wann das Durchstreichen erfolgt ist und wer es auf welcher Grundlage gemacht hat.
Wenn der Aufteilungsplan schon bei der Eintragung so aussah, ist ja keine Änderung erfolgt, da dieses Durchstreichen dann bereits vor der Eintragung vorgenommen worden wäre.

Welcher Aufteilungsplan wurde denn von den damaligen Eigentümern ursprünglich beschlossen ?
Danach konnte er doch durch die Hausverwaltung nicht eigenmächtig geändert werden.



Das Grundbuchamt sagte, dass die Hausverwaltung für den Aufteilungsplan verantwortlich ist und dass es für diese Aufteilung keine Teilungserklärung gibt.
Der Anwalt wird schon wissen oder herausfinden, ob der Plan nachhaltig abgeändert worden ist.

Auf dem Plan wurden die eingekreisten Nummern der einzelnen Abteils durchgestrichen und mit einer anderen Wohnungsnummern ersetzt, die nicht eingekreist worden ist. Und entsprechend dieser nicht eingekreisten Nummern wurden die Kellerabteils neu zugeordnet.

Im Internet gibts viele Seiten darüber und ich bin nur einer von vielen. Tipp: Keller - wem gehört welcher Kellerraum?
Einfach nach dem Titel googeln und durchlesen.

Der Anwalt kostet was, ist aber notwendig.




-- Editiert von Blumenface am 11.11.2016 18:17

-- Editiert von Blumenface am 11.11.2016 18:17

-- Editiert von Blumenface am 11.11.2016 18:48

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Das entscheidende ist der Zeitpunkt.

Was ist mit dem Stromanschluss ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Blumenface
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Kellerabteil konnte ich keine Steckdose entdecken.
Naja, der Anwalt wird sich dieser Angelegenheit annehmen und aufklären usw.. usf.....

Bin mir sicher, dass es so nicht richtig ist mit den Abteils

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ich dacht an eine Beleuchtung (Lampe) ??

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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