Sondereigentum Grenzzaun streichen JA/Nein

7. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
EL Lobo5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)
Sondereigentum Grenzzaun streichen JA/Nein

Folgender Sachverhalt. Mein Nachbar und Ich sind gemeinsame Eigentümer auf einem Grundstück jeder mit seiner Sondernutzungsfläche und Wohneigentum(Haus) . Entsprechend der Teilungserklärung hat der Nachbar ohne Zustimmung
einen Grenzzaun errichtet. Nach seiner Aussage hätte ich mich sogar mit 50% daran beteiligen müssen ? Arrogat hat er darauf schriftlich verzichtet weil ich in seinen Augen angebl. finanz. nicht solvent wäre. An den Zaun hab ich mich gewöhnt zumal er meine Laubentfernungsfläche im Herbst um auch die Hälfte mindert. Den Zaun finde ich jedoch da im Rohzustand belassen äußerst hässlich . Meine anderen Grundstücks Zaunseiten sind im weißen Farbton. Meine Frage ? KANN ICH DIE INNENLIEGENDE ALSO MEINE ANSICHTSSEITE DES GRENZAUNES AUCH WEISS STREICHEN ? BRAUCH DAZU DIE ZUSTIMMUNG DES NACHBARN ?

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

2 mal ja.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EL Lobo5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

Sorry so richtig versteh ich das nicht. Bedeutet die Antwort ja MEINE ZAUNSEITE kann ich weiß streichen muss den Nachbarn aber fragen ? Theoretisch ist doch der Zaun unser gemeinsames Eigentum was jeder zu 50% hätte finanzieren müssen wenn ich das richtig verstehe. Wenn er nun auf meine Mitfinanzierung verzichtet bleibt doch dennoch dieser Status ,oder ? Trotzdem muss ich dann fragen wenn ich die auf meiner Sondernutzungsfläche liegende Zaunseite gestalten möchte ?

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