Sonderausgaben vs. Werbungskosten (Student)

16. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Converse
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderausgaben vs. Werbungskosten (Student)

Liebe Communitiy,
folgende Sachlage;
Ich bin Student und arbeite nebenbei in einem Unternehmen als Werksstudent. Und ich werde dieses Jahr-2017- über dem Steuerfreibetrag sein. Nun gibt es in der Einkommenssteuererklärung Sonderausgaben und Werbungskosten.
Angenommen ich müsste 1000,00 € Steuernnachzahlen habe allerdings 1000,00 € Sonderausgaben und zudem 1000,00 € Werbungskosten. Decken sich dann die 1000,00 € Steuerschuld und die 1000,00 € Sonderausgaben und ich habe gleichzeitig einen Verlustvortag von 1000,00 € (werbungskosten) für die nächste Jahre ?
Ich weiß, dass das rein fiktive Zahlen sind aber ich glaub die Frage/Idee dahinter ist deutlich.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

ich glaub die Frage/Idee dahinter ist deutlich. Eigentlich wird nur deutlich, daß Ihnen jedwede Grundlage im Steuerrecht fehlt. Ob Sie Steuern nachzahlen müssen, hängt davon ab, was Sie zu versteuern haben, d. h.,das Einkommen nach Abzug von WK und Sonderausgaben. Daher ist schon die Ausgangsfrage kompletter Unfug. Und wenn Sie ein Einkommen deutlich über dem Grundfreibetrag haben, haben Sie natürlich keinen Verlustvortrag - für den brauchen Sie ein Einkommen, welches kleiner ist als Ihre Werbungskosten. Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Angenommen ich müsste 1000,00 € Steuern nachzahlen


Wieso nachzahlen? Oder meinst Du, dass Du einen Lohnsteuerabzug in Höhe von 1.000€ hast?
Wenn Du den Lohnsteuerabzug meinst, dann hast Du ein Jahresbruttoeinkommen in Höhe von ca. 18.000€

Zitat:
Decken sich dann die 1000,00 € Steuerschuld


Werbungskosten in Höhe von 1.000€ wirken sich gar nicht aus, da man sowieso einen Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000€ hat.

Zitat:
und die 1000,00 € Sonderausgaben


Man bekommt Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht erstattet. Auf diese Beträge fallen keine Steuern an. Wenn man also 1.000€ Sonderausgaben hat oder 1.000€ Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrages, dann spart man ca. 230€ Steuern. Mit den Annahmen in der Fragestellung sinkt daher die Steuer von 1.000€ auf 770€.

Zitat:
und ich habe gleichzeitig einen Verlustvortag von 1000,00 € (werbungskosten) für die nächste Jahre ?


Um einen Verlustvortrag zu generieren müssen die Werbungskosten höher als das Bruttoeinkommen sein. In diesem Beispiel erzielt man daher erst dann einen Verlustvortrag, wenn die Werbungskosten höher als 18.000€ liegen.



-- Editiert von hh am 16.11.2017 20:31

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