Sollte man bei Insolvenz der Verstorbenen das Erbe ausschlagen?

24. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Blincky72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sollte man bei Insolvenz der Verstorbenen das Erbe ausschlagen?

Hallo zusammen,

vor 1,5 Wochen ist mein Vater verstorben. Nun war ich an seinen Wohnort gefahren um alle Dinge zu regeln. In der Wohnung bei Durchsicht seiner Unterlagen habe ich festgestellt, dass er sich in der Wohlverhaltensphase einer Insolvenz befindet. Nun bin ich total unsicher wie ich mich am besten verhalten soll. Besser das Erbe ausschlagen? Oder hat damit schonmal jemand Erfahrungen gemacht?
Ansonsten ist kein Vermögen vorhanden, er hat zwar noch eine Firma die er aber aus gesundheitlichen Gründen kaum noch führen konnte, daraus resultieren noch geringfügige Lagerbestände, sowie halt einige alte Möbel in seiner Wohnung. Diese hat er mir eigentlich geschenkt aber ich habe dies nur per email mal erhalten, da er leider das Originalschriftstück bei einem Umzug verloren hat...
Ich bin im Moment echt unschlüssig was ich machen soll.
Dass ich Bilder und persönliche Dinge auf jeden Fall behalten darf ist mir bewusst.
Für Ratschläge wäre ich echt Dankbar, denn ich würde gerne die letzten Dinge meines Vaters vernünftig regeln aber natürlich auch nicht in die Schuldenfalle tappen (die Höhe der Insolvenzschulden ist mir bekannt).

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wenn Du die Schulden nicht "erben" willst, solltest Du die Erbschaft form- und fristgerecht ausschlagen.

Zitat:
Dass ich Bilder und persönliche Dinge auf jeden Fall behalten darf ist mir bewusst.

Da bis Du aber falsch informiert! Bei einer Ausschlagung darfst Du nichts behalten; das könnte als Annahme der Erbschaft gewertet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Sie sollten unverzüglich beim Nachlassgericht das Erbe ausschlagen,
und die Wohnungsschlüssel beim Ordnungsamt abgeben.
Das Ordnungsamt verwertet den Wohnungsinhalt zur Deckung der Beerdigungskosten.
Reicht der Erlös nicht aus, werden Sie zur Kasse gebeten. Es sei denn,
Sie sind zahlungsunfähig.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
...und die Wohnungsschlüssel beim Ordnungsamt abgeben.

Das Ordnungsamt wird den Schlüssel nicht annehmen.
Zitat:
Das Ordnungsamt verwertet den Wohnungsinhalt zur Deckung der Beerdigungskosten.

Das ist nicht Aufgabe des Ordnungsamts.


-- Editiert von cruncc1 am 27.03.2015 17:32

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