Sohnemann

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Sohnemann

Hallo, mein Sohnemann wurde vor einiger Zeit mit 14 anderen neugierigen Jugendlichen in einem alten Gebäude von der Polizei "angetroffen"...Es stellte sich dann heraus, dass 3 Jugendliche zwischen 14 und 16 mit Feuerlöscher ne ganz schöne *******erei verursacht haben... Außerdem gingen div. Sachen kaputt. Dies 3 Jugendlichen wurden auch zwischenzeitlich bestraft....Die 14 naiven und neugierigen Jugendlichen, inkl. meinem Sohnemann, die nix (auch lt.Polizeiptotokoll) gemacht haben aber eben einfach in dem Gebäude angetroffen wurden, wurden nun dazu verdonnert, die Reinigungskosten zu tragen. Soweit ok. Mitgegangen, mitgehangen... muss bezahlt werden ,sehe ich ein... nur der Anwalt der Gegenseite sagte mir jetzt gestern, sobald einer von den 14 nix bezahlt, müßten die anderen Eltern, die bereit sin zu bezahlen den Teil der Nichtzahlenden mittragen... dass kann doch nicht sein,oder?
Weiß jetzt gar nicht so recht, ob es klug ist zu überweisen, oder vielleicht doch lieber zu nem Anwalt zu gehen....

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

die nix (auch lt.Polizeiptotokoll) gemacht haben aber eben einfach in dem Gebäude angetroffen wurden, wurden nun dazu verdonnert, die Reinigungskosten zu tragen. Soweit ok

So ein Schwachsinn. Das nur Rumstehen ist keine Beihilfe oder Anstiftung, keine gemeinschaftliche begehung, nur dann würden alle als gesamtschuldner haften (Zivilrecht=Einheitstäterschaft). Da sit nicht der fall. gar nix zahlen, auf prozeß ankommen lasse, die 14 Jährigen haben doch eh keine geld, das würde ich mitteilen. Pech gehabt!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'wurden nun dazu verdonnert, die Reinigungskosten zu tragen.'

Durch wen und wie?

'Verdonnern' kann regelmäßig nur eine Gericht.

-- Editiert von stefan 5 am 08.01.2008 11:31:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, der Anwalt schickt mir jetzt die Liste mit den Namen der Kids/Eltern...
Dann meint er, ich würde überweisen.... doch da schade ich mir doch selbst, wenn ichs tue... da kann ich doch gleich die gesetzte Frist ablaufen lassen, abwarten wer bezahlt hat und nachüberweisen...Ansonsten muß ich mir anscheinend doch einen Anwalt suchen, so ein Mist... wegen diesen kl. Betrag....es ärgert mich, dass die Verursacher alles auf die naiven unschuldigen und blauäugigen Kids abschieben....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Wieso müssen eigentlich die Eltern für Ihre kinder haften, was ist denn das für ein gesetz. Reden Sie von Deutschland ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, ist dass denn nicht so?
Strafmündig mit 14, wenn kein Geld bei den Kids zu holen ist, dann heißts ja, Kind ist noch nicht 18, also her mit der Kohle....
Find ich auch nicht in Ordnung... aber anscheinend ist das ja von Anwalt zu Anwalt verschieden.... so nach dem Motto.... schau ma a mal....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

aber anscheinend ist das ja von Anwalt zu Anwalt verschiede

Aha der Anwalt mach gesetze. ist ja ganz neu.


so nach dem Motto.... schau ma a mal.

...ob jemand so blöd ist zu bezahlen.
Der Anwalt weiß auch daß er vor gericht keine Chance hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Um es mal aufzudröseln:

Zur Zahlungspflicht an sich:

Wenn der Sohnemann keinen Schaden verursacht (wirklich keinen , sondern tatsächlich nur staunend dabei gestanden hat) sehe ich es ebenso wie A.H., dass er dann nicht Schadenersatzpflichtig ist.

Gleichwohl hätte er einen Hausfriedensbruch begangen, aber der hat mit Schadenersatz insoweit erst mal nichts zu tun. Könnte halt höchstens sein, dass der Anwalt der Gegenseite dann noch entsprechenden Strafantrag stellt, wenn nicht gezahlt wird. Weiß man nicht.

War Sohnemann (wie auch immer) an den Schäden (auch an nur einem Teil der Schäden) beteiligt, ist er Ersatzpflichtig. Und dann gilt tatsächlich die gesamtschuldnerische Haftung, d.h. die Beträge die von einzelnen nicht gezahlt werden, müssen von den anderen gezahlt werden. Wobei diese dann natürl. danach einen Anspruch gegen die Nicht-Zahler haben.

Zu "Eltern haften für Kinder":

Das ist ein Irrtum. Der Fall wäre es nur bei einer Aufsichtspflichtverletzung, die hier nicht gegeben ist. Das Geld kann also nicht bei den Eltern eingetrieben werden. Schuldner ist der Sohn, nicht die Eltern. Allerdings ist -mal wieder- etwas wichtiges zu diesem Thema nicht gesagt worden: Wenn man diese Strategie fährt, also dem Anwalt sagt: 'Wende Dich an unseren Sohn', wird dieser das tun. Das heist: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, ggf. Kontopfändung und eidesstattliche Versicherung gegen den Sohn. Und dann muß man sich überlegen, ob man den 14jährigen Sohn gleich mit solch einer "Hypothek" ins Leben starten lassen will. So hat jede Sache 2 Seiten.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antworten!
Soll ich jetzt lieber bezahlen oder vielleicht nicht doch lieber abwarten?
Was meint ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Dazu können und dürfen wir uns hier nicht äußern. § 6 RberG verbietet die Rechtsberatung im Einzelfall, was hier vorliegend wohl der Fall ist.

Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl oder überlegen Sie aufgrund der vorgenannten Antworten, welchen Weg sie einschlagen möchten.

Der Sachverhalt und seine rechtliche Würdigung wurde von Streetworker zusammenfassend dargestellt.

Mit freundlichem Gruß

- cand. jur. -

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, danke für die guten Informationen.
Habe mich entschiden vorerst nicht zu bezahlen. Habe den Anwalt angerufen und ihm gesagt, er solle doch noch einmal bitte das Polizeiprotokoll besser recherschieren, da mein Sohn definitiv nur rumgestanden hat....Mal sehen, was jetzt passiert...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.358 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen