Sohn vergünstigt/befreit - Eltern dann auch?

6. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Studi6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Sohn vergünstigt/befreit - Eltern dann auch?

Hallo,

folgende Situation. Ein schwerbehinderter Sohn (über 18 Jahre) mit RF Kennzeichen im Schwerbehindertenausweis wohnt bei seinen Eltern in einer Wohnung. Bisher haben die Eltern die GEZ Gebühr bezahlt.

Ist es nun aufgrund der neuen Regelung möglich, das der Sohn für die Eltern den vergünstigten Satz bezahlt? Wenn ja, wie müsste man da vorgehen?

2. Situation:

Gleiche wie oben, bloß das der Sohn ALGII bezieht. Sohn wäre von der GEZ befreit, Eltern ebenso, wenn der Sohn sich bei der GEZ meldet und die Eltern sich abmelden?

Ist das überhaupt möglich?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

1. Ja, das geht - die Eltern sind abzumelden mit dem Verweis darauf, daß der Sohn zahlt.
2. Das geht dann, wenn Sohn und Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn also das Einkommen der Eltern bei der Berechnung der Alg-2-Ansprüche des Sohnes eingerechnet wird. Ist dies nicht der Fall, gilt die Befreiung nur für die befreite Person.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ach, das gilt auch für die Ermäßigung und nicht nur für die Befreiung? Dann haben Sie natürlich recht...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Studi6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also gibt es keine Möglichkeit, das die Eltern über dem Sohn bei den beiden Situationen etwas sparen können?

Müssen also die Eltern voll bezahlen und dadrin ist auch die GEZ Gebühr für den Sohn enthalten? Oder muss der sich jetzt noch selbst anmelden?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nö, wenn die Eltern voll zahlen, ist damit auch der Beitrag für den Sohn abgedeckt: EIN (nicht ermäßigter) BEITRAG PRO HAUSHALT!

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