Guten Abend,
mein Sohn fängt am 01. September seine Ausbildung an. Er hat schon mehrmals ein Schreiben von der GEZ bekommen, wegen einem eigenen Einkommen.
Er wohnt noch bei mir und ich bezahle doch auf meine Geräte GEZ-Gebühren. Warum sollte er da noch mal zahlen? Er hat keine eigenen Geräte ( Fernseher, Radio, auch noch kein eigenes Auto(Autoradio).
Bis jetzt hat er halt immer geantwortet, dass er noch kein eigenes Einkommen hat.
Wie soll er sich dann ab September verhalten, wenn er Lehrlingsgeld bekommt?
Danke für Euerer Hilfe, Gruß Primax
-----------------
"das wird schon wieder....."
-- Editiert am 29.07.2011 20:16
-- Editiert am 29.07.2011 20:16
Sohn fängt im September Ausbildung an, GEZ-zahlen?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
"Warum sollte er da noch mal zahlen?"
Da fällt mir nun auch kein Grund für ein.
Da er keine eigenen Geräte besitzt, muß er auch nicht zahlen. Es sollte vielleicht in der Antwort weniger auf das mangelnde eigene Einkommen als auf den Mangel an eigenen Geräten hingewiesen werden.
Vielleicht passt das ja auch:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/ :
"Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (291 Euro seit 1. Januar 2011), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben."
-----------------
""
quote:
Bis jetzt hat er halt immer geantwortet, dass er noch kein eigenes Einkommen hat.
Also hat er die Unterstellung der GEZ eigene Geräte zum Empfang bereitzuhalten nie bestritten?
Sondern immer hur gesagt 'ich habe zu geringes Einkommen'?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Er sollte bei den Anschreiben der GEZ vielleicht sinnvollerweise unten links ankreuzen dass er keine anmelde- und gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräte besitzt.
Davon abgesehen ist er auch nicht zur Beantwortung der Fragen verpflichtet, es liegt ja noch nicht einmal ein Freiumschlag mit dabei.
reicht doch wenn auf dem umschlag das wort antwort vorgedruckt ist. dann kann in der briefmarkenecke stehen was will...
Mein Link
-----------------
""
quote:
...ich bezahle doch auf meine Geräte GEZ-Gebühren.
Wo stehen diese Geräte?
Steht z.B. ein Gerät in sohnemanns Kinderzimmer und seine Ausbildungsvergütung überschreitet den Sozialhilferegelsatz,
was anzunehmen ist, dann ist er zur Zahlung verpflichtet auch wenn sioch ein Rundfunkgerät von den Eltern sich in seinem Zimmer befindet.
-----------------
""
quote:
Wie soll er sich dann ab September verhalten, wenn er Lehrlingsgeld bekommt?
wenn er, wie schon geschrieben, eine ausbildungsvergütung( lehringsgeld) über 291,- euro monatlich bekommt und er ein
rundfunkgerät in seinem "schlafzimmer" zustehen hat,sollte er sich anmelden. egal wem der fernseher, das radio, der internetfähige cumputer, usw gehört. das spielt keine rolle, oder es kann nachgewiesen werden das für diese geräte rundfunkgebühren gezahlt werden.
der besitzer dieser geräte ( zb. eltern) müssten dann zwei konten bei der gez zu laufen haben. eins für die geräte in der wohnung selbst und eines für das gerät was bei dem sohn im zimmer steht.
wenn er nichts in seinem zimmer ( gehe mal davon aus das er ein eigenes zimmer hat)stehen hat was radio und fernsehprogramme empfangen kann, dann brauch er sich auch nicht anmelden und darf alle nachfragen der gez ignorieren. dumm laufen kann es wenn ihm nachgewiesen wird, dass er zb. ein handy besitzt mit dem man radio empfangen kann und er sich nicht angemeldet hat.
-----------------
" "
Ich danke Euch für die zahlreichen Antworten.
Sein Lehrlingsgeld wird sicher mehr als die 291 Euro sein, aber er hat deffinitiv keine Geräte in seinem Zimmer stehen.
Icvh werde es ihm bei der nächsten Anfrage der GEZ so schreiben lassen und hoffe, dass Sie uns dann in Ruhe lassen.
Danke noch mal, Gruß Primax
-----------------
"das wird schon wieder....."
er brauch "nichts" schreiben wenn er keine rundfunkgebühren zahlen muß!
-----------------
" "
quote:
wenn er nichts in seinem zimmer ( gehe mal davon aus das er ein eigenes zimmer hat)stehen hat was radio und fernsehprogramme empfangen kann, dann brauch er sich auch nicht anmelden und darf alle nachfragen der gez ignorieren.
beweisen kann die gez eh nix... müßte mein dauergast im gästezimmer auch für die empfangsgeräte zahlen?
quote:
Icvh werde es ihm bei der nächsten Anfrage der GEZ so schreiben lassen und hoffe, dass Sie uns dann in Ruhe lassen.
höchstwahrscheinlich der anfang vom ende.... wenn er nix hat... rundablage und fertig.
-----------------
"Klick mich "
quote:
Er hat keine eigenen Geräte ( Fernseher, Radio) Dann gehört er offensichtlich einer bedauernswerten Minderheit an.
Offenbar ist er besonders bedauernswert, da er noch nicht einmal ein Handy sein eigen nennt ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hey, Harry, mit meinem Handy kann ich telefonieren, aber kein Radio hören.
So etwas gibt es noch!
Gruß
Shihaya
-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
GPRS, WAP, Internet, ... ?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auch wenn er keine eigenen Geräte besitzt muß er zahlen.
Da Sie Geräte besitzen und er dort die öffentlich rechtlichen Programme nutzen könnte
, muß er zahlen.
Es geht nicht darum, dass er dazu eigene Geräte besitzen muß.
Würde er z.B. in einer WG wohnen und könnte dort das TV-Gerät des Hauptmieters nutzen, müßte er auch zahlen.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten