Softwarekauf - Fehlende Artikelbeschreibung

3. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hotte789
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Softwarekauf - Fehlende Artikelbeschreibung

Hallo zusammen,

einige Beiträge gabs schon zu diesem Thema, aber so richtig hat keiner auf meinen "Fall" gepasst. Deshalb hier meine Anfrage (ich hoffe im richtigen Forum).

Ich habe mir online eine Software inkl. Pdf-Datei mit Lerninhalten für ein bestimmte Prüfung zugelegt und auch sehr zügig per Downloadlink erhalten. Beim Starten habe ich festgestellt, dass alles auf englisch ist. Mein englisch ist allerdings nicht so gut, dass es für eine Prüfungsvorbereitung reicht.
Die Internetseite, auf der ich bestellt habe, ist eine deutsche. Es waren auch keinerlei Hinweise zu finden, dass es sich um eine englische Version handelt. Ein Link zur Demo der Pdf-Version ging ins Leere (Error 404), habe mir davon nachträglich mal einen Screenshot gemacht. Der Link zur Demo der Software-Version zeigte ein Youtube-Video, auf dem deutsche Lerninhalte und Beispielprüfungsfragen gezeigt wurden, allerdings von einem anderen Fachgebiet. Auch hier Screenshot.

Wie gesagt, beim Kauf kein Hinweis auf die Sprache des Ganzen.

Kann ich mir den Kaufpreis deshalb zurück holen? Bei Software ist das so viel ich weiß eigentlich ausgeschlossen, aber gibts in dem Fall eine Ausnahme?

Danke schon mal für eure Mühe.

Viele Grüße
Hotte

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Kann ich mir den Kaufpreis deshalb zurück holen? Bei Software ist das so viel ich weiß eigentlich ausgeschlossen, aber gibts in dem Fall eine Ausnahme?

Eigentlich nicht.
Aber man könnte aber damit argumentieren dass du mit Treu und Glauben davon ausgegangen bist, dass es sich um eine deutsche Version handelt. Aber der Aufwand, sofern der Streitwert hier unter 50 EUR liegt, ist verhältnismäßig zu groß. Und wenn du verlierst musst du auch noch die Kosten der Gegenseite zahlen...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Hotte789):
Pdf-Datei mit Lerninhalten für ein bestimmte Prüfung zugelegt
nicht zufällig für eine Prüfung die in englischer Sprache stattfindet?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Hotte789):
Ich habe mir online eine Software inkl. Pdf-Datei mit Lerninhalten für ein bestimmte Prüfung zugelegt und auch sehr zügig per Downloadlink erhalten.


Von einem in Deutschland ansässigen Anbieter?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Hotte789):
Bei Software ist das so viel ich weiß eigentlich ausgeschlossen, aber gibts in dem Fall eine Ausnahme?

Bei fehlerhafter Beschreibeung greift die gesetzliche Sachmängelhaftung.

Kommt halt darauf an, ob man "Deutsche Sprache" in dem Falle erwarten durfte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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