Software an eigene Firma verkaufen

25. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paddy02
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Software an eigene Firma verkaufen

Hallo liebe Community,

ich bin seit einer Weile Gewerbetreibender und hauptberuflich als Auszubildender in einem Unternehmen tätig.
Nun habe ich Privat eine Software entwickelt, an welcher mein Unternehmen evtl. Interesse hat.

Prinzipiell kann ich es ja problemlos und offiziell verkaufen, da ich ein Gewerbe führe. Gibt es da aber noch weitere Dinge die zu beachten sind, insbesondere im Bezug auf die rechtlichen Abläufe? Mich stört noch etwas das Gefühl meinem eigenen Unternehmen was zu verkaufen :)

Vielen Dank und viele Grüße
Paddy02

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Paddy02):

ich bin seit einer Weile Gewerbetreibender und hauptberuflich als Auszubildender in einem Unternehmen tätig.
Nun habe ich Privat eine Software entwickelt, an welcher mein Unternehmen evtl. Interesse hat.

Prinzipiell kann ich es ja problemlos und offiziell verkaufen, da ich ein Gewerbe führe.

Wenn das eine einmalige und nicht dauerhaft betriebene Tätigkeit ist, könnte man das auch ohne Gewerbeanmeldung.
Außerdem wäre sowieso die Frage, was da verkauft wird? Ein Nutzungsrecht an der urheberrechtlich geschützten Software? Das wäre eh kein Gewerbe, da die Verwertung der Urheberrechte selbst erstellter Werke (oder hier Software) keine gewerbliche, sondern eine freiberufliche Tätigkeit ist.
Zitat:

Gibt es da aber noch weitere Dinge die zu beachten sind, insbesondere im Bezug auf die rechtlichen Abläufe? Mich stört noch etwas das Gefühl meinem eigenen Unternehmen was zu verkaufen :)

Einen vernünftigen Vertrag machen (das könnte das schwierigste werden), einen guten Preis aushandeln, und den Ertrag nicht in der Steuererklärung vergessen.
Dem eigenen Arbeitgeber etwas (außer der eigenen Arbeitsleistung) zu verkaufen, ist weder ungewöhnlich noch in irgendeiner Weise zweifelhaft. Es ist im Gegenteil völlig legal.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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