Sky Vertrag inklusive Sky Go

13. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
Sky Vertrag inklusive Sky Go

Hallo alle zusammen,

ich möchte mich erkundigen, wie es bei folgender Situation aussieht:

Ich nutze seit etwa 2014 Sky mit den Paketen
- Sky Entertainment
- Sky Cinema
- Sky Sport
- Sky Bundesliga

Inklusive ist die Nutzung der Sky Go App.

Ich habe bis vor kurzem ein iPad genutzt, bin aber auf Android umgestiegen und nutze nun ein Samsung Galaxy Tab S3.

Die Sky Go App funktioniert darauf überhaupt nicht - Sky sagt, es liegt an meinem Tablet - doch wenn man im Play Store Bewertungen liest, haben Nutzer der unterschiedlichsten Tablets (Huawei, Sony, Samsung etc.) Probleme mit der App.

Sie stürzte jedesmal nach dem Start ab.

Sky hat bisher auf keine meiner mail Anfragen reagiert.
Als ich dann mal angerufen habe, wurde mir gesagt, man könne nicht sagen, wann die App wieder funktioniert.
Außerdem sei sie ja kostenlos bei dem Abo mit dabei - da hat man nun halt Pech.

Ist das wirklich so? Wenn man sich Pakete als Neukunde buchen möchte, steht da dabei als Extra:

Sky Go: Das gesamte Sky Programm auf Abruf

Sky auch unterwegs genießen: Im Web, auf iPad, iPhone, Android und Windows 10 - live und auf Abruf.


Da steht nichts dabei "es ist kostenlos und wenn es nicht funktioniert hat man Pech"

Es ist nun mal so, dass ich zwar Sport bei Sky am TV schaue aber viel Serien / Filme über die Sky Go App schaue - ob zu Hause oder wenn ich im Zug sitze.
Will sagen, die Sky Go App war für mich ein Grund, das Abo abzuschließen.


Muss ich mich denn wirklich damit abfinden, dass die Sky Go App nicht funktioniert "weil sie ja kostenlos beim Abo mit dabei ist"?

Ich will mit denen nicht wegen ein paar Euro rumstreiten - es nervt mich nur, dass von denen keiner auf meine Mails reagiert, dass keiner auf die Bewertungen im Play Store reagiert und es seit mindestens zwei Monaten keine funktionierende Version gibt.


Grüße
Tobias

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du musst dich natürlich nicht damit abfinden. Du kannst auch kündigen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du musst dich natürlich nicht damit abfinden. Du kannst auch kündigen.


Ich kann also vorzeitig kündigen weil die App nicht funktioniert?

Die können nicht sagen, dass die App ja kostenlos mit bei dem Paket dabei ist und das dann nun mal Pech ist?

-- Editiert von toschm am 13.12.2017 14:33

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die App ist nicht "kostenlos dabei". Die ist Teil des Dienstes und Teil des Vertrages. Dass man die App nicht extra kaufen muss, ist unwichtig. Denn ohne Sky Go-Vertrag ist die App komplett nutzlos.

Um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, müsste man (erfolgreich) eine Argumentation führen, dass für einen persönlich die App das Wesentliche an dem ganzen Vertrag wäre. Beispielsweise weil man grundsätzlich immer unterwegs ist und gar nicht am heimischen Fernseher schauen kann.

Knackpunkt könnte hier vermutlich immer sein "Dann schaue es halt über den Browser". Funktioniert das denn? Wenn ja, gibt es vielleicht keinen außerordentlichen Kündigungsgrund, denn eine echte Einschränkung gibt es ja dann nicht. Jedes Smartphone und jedes Tablet hat ja auch einen normalen Web-Browser.

P.S.: Dass es wirklich an der App selbst liegt und nicht etwa am Android, habe ich mal unterstellt. Grund: Es gibt ja genug Streaming-Apps, die durchaus problemlos unter Android funktionieren.


-- Editiert von mepeisen am 13.12.2017 16:28

Signatur:

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#4
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dass es wirklich an der App selbst liegt und nicht etwa am Android, habe ich mal unterstellt. Grund: Es gibt ja genug Streaming-Apps, die durchaus problemlos unter Android funktionieren.


Ne, da möchte ich Sky jetzt auch nichts unterstellen - ich nehme an, dass Sky Go im Zusammenspiel mit der neuesten Android Version Probleme hat.
Aber dann soll Sky auch nicht - und das auch zum jetzigen Zeitpunkt - die App groß anpreisen für u.a. Android... wie Du schon geschrieben hast bekommen es andere Anbieter ja auch hin.

Ok, ich kann auch über den Webbrowser schauen... das ist aber weniger komfortabel

Mich nervt wie gesagt nur diese "mir egal"-Einstellung von Sky

-- Editiert von toschm am 13.12.2017 16:41

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von toschm):
haben Nutzer der unterschiedlichsten Tablets (Huawei, Sony, Samsung etc.) Probleme mit der App.

Bei mir funktioniert Samsung Galaxy Tab A.

2014 war Sky-go noch nicht Bestandteil des Vertrages. Dass man dir freiwillig dann kostenlos Zugang gewährt hat ist daher nichts was du vertraglich einfordern kannst. Bei Neuverträgen ist das anders, da ist Sky-go dann Vertragsbestandteil. Ändert aber nichts daran, dass es an der Konfiguration deines Tablets liegt. Die App funktioniert.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):

2014 war Sky-go noch nicht Bestandteil des Vertrages. Dass man dir freiwillig dann kostenlos Zugang gewährt hat ist daher nichts was du vertraglich einfordern kannst. Bei Neuverträgen ist das anders, da ist Sky-go dann Vertragsbestandteil. Ändert aber nichts daran, dass es an der Konfiguration deines Tablets liegt. Die App funktioniert.


Ich habe ja eigentlich auch einen Neuvertrag, den ich Anfang 2017 neu abgeschlossen habe mit neuen Konditionen und der bis 2019 läuft

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Dann müsste man mal schauen, was genau da zu "Sky-go" in den vertraglichen Vereinbarungen zu finden ist.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann müsste man mal schauen, was genau da zu "Sky-go" in den vertraglichen Vereinbarungen zu finden ist.


Wenn ich mir die AGB anschaue ist unter 5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt nichts wegen SkyGo zu finden.

http://www.directupload.net/file/d/4936/62llbs9m_pdf.htm


-- Editiert von toschm am 14.12.2017 05:38

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn es im Browser funktioniert, hat man 0 Argumente. Es funktioniert halt. Und ob das mit der App nun schöner aussieht oder nicht, ist unerheblich, denn man kann die Leistung abrufen.

Das ist genauso, als würde die Bahn bei einem ICE-Zugausfall nach Paris einen TGV bereitstellen, der in der selben Zeit am Ziel ist und wo man seine Platzreservierungen bekommt. Nicht genauso schön, vielleicht sogar Grund für eine Minderung, wobei das schon schwer wäre zu verargumentieren, aber man kommt genauso ans Ziel.

-- Editiert von mepeisen am 14.12.2017 06:55

Signatur:

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