Kann eine britische Firma ihren Hauptsitz einfach so von England nach Deutschland verlegen oder muss die Gesellschaft dafür zuerst beendet werden und nach deutschem Recht in Deutschland neu gegründet werden?
Ich habe irgendwo gelesen, dass das britische Finanzministerium vermutlich die Verlegung des Hauptsitz verweigern wird aufgrund des Steueranspruches des Staates auf die stillen Reserven?!?
Demnach stellt sich für mich die Frage, ob es sich um eine innerstaatliche Angelegenheit handelt, weil die britische Firma Probleme mit ihrem eigenen Staat hat und damit kein Unionsrecht greift oder ob Art. 49 AEUV
Niederlassungsfreiheit anwendung findet, weil der Staat seine Inländer diskriminiert?!..
Bin für jede Hilfe dankbar.
Grüße
Peter
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Sitzverlegung von England nach Deutschland
29. März 2012
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Frage vom 29. März 2012 | 21:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sitzverlegung von England nach Deutschland
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