Sitze Fest, Flug unmoeglich

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
jinggah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Sitze Fest, Flug unmoeglich

Hallo,

ich habe ein dickes Problem.


Ich ahbe einen flug in einem deutschen reisebuero gebucht, nach indien. auf dem rueckflug sind 22st aufenthalt ins audi arabien eingeplant gewesen.. Ich habe mehrmals nachgefragt beimn reisebuero ob dies problematischw erden kann, jedes mal wurde es verneint.

Nurn wollte ich einchecken, da sagte mir die frau am schalter, ich koenne ncith fliegen, ich brauchte ein visum da ich laenegr als 18st aufenthalt habe. sprich der flug war nciht moeglich. hab bei der inkompetenten notfallnummer angerufen, die versucht nun mich umzubuchen, da wocheende ist aber fruehstens montag moeglich,sagt sie, ob ich alles bezahlt bekomme, konnte sier mir auch nciht sagen, das koenne nur der chef entscheiden.

Ich habe universitaere pflichtveranstaltungern und die reise fianziell genau kalkuliert, es entsehen mir unnoetige kosten und grosser stress und beruflich evtl probleme, hab 2 fehltage, danach kann ich ein ganzes jahr laeneger studieren, da der kurs nur alle 2 semester angeboten wird.

welche rechte habe ich? der fehelr liegt ja defintiv beim reisebuero?

Wie viel kann ich an tagespauschale verlangen, was an schadensersatz, entschaedigung?

habe gelesen,dass es bei flugausfall 600 euro betraegt bei langstrecken? ist ja ne aehnliche situation...


wuerde mich riesig ueber hilfe freuen!

danke schonmal!

Reise mit Hindernissen?

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17 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich habe das so gelesen, dass Sie in einem Reisebuero einen Flug von Deutschland nach Indien via Saudi Arabien, sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rueckflug, gebucht haben. Hier stellt sich zunaechst die Frage ob es sich um eine zusammenhaengende Buchung handelt, oder ob die Flugsegmente bei unterschiedlichen Airlines gebucht wurden. Denn mir erscheint seltsam, dass da bei Buchung kein Hinweis der Airline zur Visapflicht erfolgte. Mit welchen Airlines sollte ueberhaupt geflogen werden.

So wie sich das jetzt darstellt, koennen Sie nicht auf eine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastverordnung hoffen, da die Verordnung nur fuer Fluggesellschaften anzuwenden ist, die innerhalb der EU registriert sind und wenn es sich um Fluege innerhalb der EU handelt oder um solche Fluege, die ab einem EU-Flughafen starten und in ein Drittland fuehren oder umgekehrt. Die Verordnung gilt ebenfalls fuer Drittstaaten-Airlines, wenn diese einen Flug ab einem EU-Flughafen in einen Drittstaat durchfuehren, nicht aber fuer Drittstaaten-Airlines, wenn Fluege von einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen fuehren, oder aber ausschliesslich Drittstaaten-Flughaefen bedient werden.

Eher erscheint es mir so, dass es sich hier um einen eindeutigen Beratungsfehler Ihres Reisebueros handelt, denn sollte es tatsaechlich so sein, dass Transitaufenthalte nur fuer einen eng begrenzten Zeitraum ohne Visum moeglich sind, dann haette man Sie darauf hinweisen muessen. Das Reisebuero unterliegt naemlich der Informationspflicht.

Alle Mehrkosten, die Ihnen aufgrund einer Falschberatung entstehen, duerfte Ihnen demnach das Reisebuero zu erstatten haben.

Allerdings glaube ich nicht, dass Sie Studienausfaelle, z.B. 1 Jahr laenger studieren, gegen das Reisebuero geltend machen koennen, da Sie auch eine gewisse Verpflichtung haben Ihren Zeitrahmen so zu gestalten, dass Sie einen Zeitpuffer fuer evtl. Verzoegerungen einplanen.

Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 09.01.2011 13:15

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#2
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Mir scheint es auch relevant, ob der Flug aus dem Kontingent eines Reiseveranstalters stammt, bei einem Flughändler/Consolidator oder direkt bei der Airline gebucht wurde. Habe es selbst schon erlebt, dass Veranstalter genau solche Flüge zur Buchung freigegeben haben und Visum und Übernachtung total ausser Acht gelassen haben.

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#3
 Von 
jinggah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

also ja, gebucht habe ich bei einem reisebuero in frankfurt(telefonisch) der flug wurde als packet gebucht (also habe einen flug von fra nach cochin und zurueck gebucht) mit saudi arabian airlines.

"die ab einem EU-Flughafen starten und in ein Drittland fuehren oder umgekehrt" das trifft dann doch zu? (also umgedreht halt? registriert muessen die in der eu ja sein,da sie sonst nciht landen koennen, wie ich annehme (also ist ja die gleiche airline durchgehend, nach saudi arabien und von dort nach deutschland)

der flug ging von fra nach riad, saudi arabien und dann nach indien...und rueckflug ebenfalls. ichg waere doche ntwas entsetzt,wenn das nicht greifen wuerde? so ein fehler kann doch nicht ohne schadensersatz bleiben? ich find es eine unverschaemtheit und extreme inkompetenz, insbesondere, weil ich ja selbst mehrmals dort nachgefragt hatte.

ist ausserdem irgendwie geregelt unter welchen umstaenden ich zurueckfliegen kann? wenn die airline ausgebucht ist, sind sie dann verpflichtet wenn ich darauf bestehe mich in der business class fliegen zu lassen, oder mit einer anderen fluggesellschaft? ich hoffe doch mal sehr...


zu den entstehenden kosten....kann man hier eine tageschpauschale verlangen, wenn ja in welcher hoehe? da ich nicht komplett sicher bin,dass die kosten uebernommen werden, lebe ich nach wie vor seeehr billig, was ich nciht tun wurde, wenn es uebernommen werden wurde.

achso, ja auf jeden falll handelt es sich hier um einen akuten beratungsfehler seites des reisebueros. auch das personal von der airline am flughafen meinten halt, sie koennten uns nciht helfen,das problem sei durch das reisebuero entstanden. nehme fast an,die haben einfach 2 fluege unabhaengig voneinander gebucht und das so zusammengebastelt ohne nachzudenken. Da ich in akuter zeitnot bin und mir schaden dadurch entsteht, moechte ich das nciht so auf mir sitzen lassen, auch weil es vorher schon ein paar grenzwertige situationen mit dem reisebuero gab.


vieeelen dank!!!

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-- Editiert am 10.01.2011 05:40

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
....die ab einem EU-Flughafen starten und in ein Drittland fuehren oder umgekehrt" das trifft dann doch zu?.....


Nein, das sehen Sie falsch. Der Hinflug von Frankfurt nach Riad, da haette die EU-Verordnung gegolten. Auf diesem Fluzg hat es jedoch keine Probleme gegeben. Aber nicht der Rueckflug von Indien nach Riad - das ist eine reine Drittstaatenverbindung und die Saudia ist keine EU-Fluggesellschaft, sondern eine Drittstaatenairline.

quote:
.....zu den entstehenden kosten....kann man hier eine tageschpauschale verlangen, wenn ja in welcher hoehe?....


Ich denke nein, bei einem Schadenersatz muss der tatsaechlich entstandene Schaden nachgewiesen werden. Dazu zaehlen z.B. die Mehrkosten fuer das neue Ticket und die Uebernachtungs- und Verpflegungskosten in Indien bis zum Rueckflug.

An Ihrer Stelle wuerde ich sofort nach Rueckkunft die Angelegenheit einem versierten Rechtsanwalt uebergeben, sobald der Chef vom Reisebuero zumzickt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#5
 Von 
jinggah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich habe eben mit meinem Reisebuero und dem zustaendigen gesprochen. DIeser streitet jeegliche Verantwortung ab, er sagt ich haette nie bei ihm nachgefragt, ob man ein visum braucht (ich habe nur bei dem reisebuero gefragt, nicht bei ihm persoenlich) und wir muessen fuer die nun enstehenden flugkosten aufkommen.

ich habe die emails durchforstet von ihm, er hat nciht einmal darauf hingewiesen,dass man sich uebver visabestimmungen informieren muss. Die schuld liegt defintiv bei ihm aufgrund der informationspflicht, oder?

ist es das beste ein ticket selbst zu buchen und das das juristisch zu klaeren, oder den flug ueber das reisebuero zu buchen, wo das problem entsanden ist?

bitte um dringende antwort

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ich denke mir, dass das Reisebuero dies voellig falsch sieht. Es haette Sie ohne explizite Aufforderung ueber die Visabestimmungen informieren muessen, da diese aus dem ueblichen Rahmen hinsichtlich ueblicher Transitbestimmungen zu fallen scheinen. Man haette Sie fuer meine Begriffe hierueber umfassend informieren muessen.

Wenn Ihnen das Reisebuero eine Hilfe versagt, dann bleibt Ihnen doch nichts anderes uebrig als selbst einen Flug von Indien zum Ausgangspunkt in Deutschland zu buchen.

Und ich wuerde mir sofort nach Rueckkunft einen versierten Anwalt suchen und gegen das Reisebuero vorgehen.


Viele Gruesse
bernardoselva


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"Touristiker"

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#7
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo,

zunächst ist zu prüfen, ob für die Reise mit 22 Stunden Aufenthalt im Transit in Saudiarabien, tatsächlich ein Transitvisum erforderlich ist.

Wenn ja, dann hat die Fluggesellschaft die Beförderung von Indien via Saudiarabien nach Deutschland zu Recht verweigert. Bei Beförderung von Passagieren ohne die vorgeschriebenen Einreise/Transit-Dokumente muss die Fluggesellschaft ansonsten hohe Strafen an das Land zahlen, in welches die Einreise erfolgen, bzw. welches als Transitland dienen sollte. Ansprüche gegen die Fluggesellschaft sind damit selbstredend ausgeschlossen.
Für Saudi-Arabien gelten sehr strenge Einreisebestimmungen. Dauert der Transit länger als 18 Stunden wird ein Transitvisum benötigt. Link:Embassy Saudi Arabia

Es bleibt die Frage, ob das Reisebüro eine Informations-/Aufklärungsüflicht gegenüber dem Reisenden hat, welche Einreise bzw. Transitdokumente für den Zwischenstopp in Saudi Arabien benötigt werden.

Hierzu ein interessantes Link: Urteil . Ein Reisebüro muss nicht über Visapflichten informieren, wenn der Reisende eine bestimmte Reise (oder gar NUR-Flug) bereits ins Auge gefasst hat und lediglich die Buchung durchführen lässt.

Anders könnte es aussehen, wenn der Reisende z.B. kurzfristig eine Reise bucht und dem Reisebüro bei der Auswahl der vorgelegten Alternativen zu verstehen gibt, dass wegen fehlender Reise/Transitdokumnete bestimmte Reiseziele/Reiserouten nicht in Betracht kommen.

Ob es sich um einen Beratungsfehler des Reisebüros handelt wird sich meines Erachtens nur vor Gericht klären lassen.

Wer hat denn den Flug mit Zwischenstopp in Saudiarabien vorgeschlagen? Das Reisebüro? Wäre zwischen Buchung und Flug Zeit gewesen, ein Transitvisum für Saudiarabien zu beschaffen?

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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert am 11.01.2011 01:32

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#8
 Von 
jinggah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, zeit ware ausreichend gewesen ein visum zu organisieren.

der flugstop wurde durch das reisebuero festgelegt. Ich habe nur einen flug nach indien gebucht und finde es erschreckend, dass die rechtslage scheinbar nicht so kundenfreundlich ausgerichtet zu sein scheint, dass hier darauf hingewiesen muss, denn so ein visum kostet nochmal gut geld.

ich habe ja auch beim reisebuero 3 mal nachgefragt (leider nur telefonisch) aber nicht bei dem mitarbeiter wo ich gebucht habe (bzw dort hatte ich auch nachgefragt als ich dene ersten flug hatte, aber er verneinte es, dann wurde der flug aber umgebucht,da der flug gecancelt wurde und dann war die aufenthaltszeit doppelt so lang, informiert ueber die konsequenzen wurde ich nicht)

die anderen mitarbeiter, die ich dann auch nochmal kurz vor dem flug anrufen lies, meinten es sei kein problem. auch als ich die notfallnumemr angerufen hab (nachdem cih nicht fliegen durfte), war die frau irritiert,dass wir nicht fliegen durften, weil sie sich sicher war ,dass es gehen muesste.


ich dachte das reisebuero ist defintiv informationspflichtig? und wenn es nur ein hinweis darauf ist,dass man sich mit den visabestimmungen auseinandersetzen muss?

http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/reisebuero-visumpflicht.htm

hier ein aehnlicher fall... wobei ich mich frage, ob da nciht zwischen ZIELORT (klar weiss ich, dass ich mich um das visum fuer mein zielland kuemmern muss) und zwischenstop differenzieren muss. Denn wenn das reisebuero hier keinen hinweis gibt, suggeriert mir das als kunde,dass das ein durchdacher flug ohne versteckte zusaetzliche kosten ist. wenne s sich um en zielort handelt, ist es fuer mich ja selbstverstaendlich. aber nicht,bei einem zwischenstopp , insbesondere dann ,wennd er flug nochmal umgeaendert wird.oder sehe ich auch das falsch?

sieht dann ja doch so aus, als duerfte ich auf den kosten sitzen bleiben...

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#9
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


Das ist ein wichtiger Punkt: Als der Flug gebucht wurde, betrug die geplante Aufenthaltszeit während der Zwischenlandung in Saudiarabien weniger als 18 Stunden. Dafür wäre kein Visum erforderlich gewesen.

Dann kam es zu einer Flugzeitenänderung, der Aufenthalt für den Transit verlängerte sich auf über 18 Stunden und damit entstand die Visumspflicht.

Das ist schon sehr unglücklich. Wer hat denn die Flugzeitenänderung mitgeteilt?

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" Benvenuti a bordo!"

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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Vielflieger

quote:
.....zunächst ist zu prüfen, ob für die Reise mit 22 Stunden Aufenthalt im Transit in Saudiarabien, tatsächlich ein Transitvisum erforderlich ist......


Das duerfte ausschlaggebend sein. Der Internetseite des AA ist zu entnehmen, dass grundsaetzlich Visumpflicht besteht. Das wuerde bedeuten, dass schon auf dem Hinflug das Visum gefehlt hat.

Saudi Arabien hat wohl sehr absurde Visabestimmungen, die sich anscheinend auch relativ haeufig aendern. Auf der Homepage der Saudi-Botschaft, Washington ist tatsaechlich zu lesen, dass ein Transitvisum benoetigt wird, wenn die Umsteigezeit mehr als 18 Std. betraegt.

Es gibt internationale Flughaefen auf dieser Welt, die nicht ueber einen Transitbereich verfuegen (Miami z.B.), da braucht man dann bei Visapflicht halt ein Visum, da man offiziell in das Land einreist.

Aber bei bestehendem Transitbereich nach plus oder minus 18 Stunden zu unterscheiden entbehrt meiner Meinung nach jeglicher Logik. Und hab ich selbst bislang noch nicht erlebt.

@jinggah
Um es klar zu stellen, ich gehe davon aus, dass Sie Ihr Reisebuero explizit beauftragt haben, dass man Sie ueber bestehende Einreise(Transit)bestimmungen informiert. Das habe ich in meinem Thread vom 10.01. leider falsch ausgedrueckt. So entnehme ich das Ihrem Eingangsthread und daraus leite ich auch die Informationspflicht ab.

Wie haben Sie sich denn ueber die Einreisebestimmungen fuer Indien informiert. Haben Sie das Visum fuer Indien selbst beantragt, oder haben Sie das Reisebuero damit beauftragt?

Nach wie vor verstehe ich aber eines ueberhaupt nicht. So wie sich das Ganze jetzt darstellt, ist wohl ein Flug von Indien nach Riadh ausgefallen und Sie wurden seitens der Saudia Airlines (????) auf eine andere Maschine umgebucht. Das alles geschah vor Reiseantritt. Da die Saudia bei der notwendigen Umbuchung auf die generelle Buchungsmaske zugreift und somit alle Ihre flugrelevanten Daten sieht, haette denen eigentlich auffallen muessen, dass Sie nunmehr ein Visum benoetigen.
Denn da muss ich Ihr Reisebuero moeglicherweise in Schutz nehmen, denn hat sich dieses bei der urspruenglichen Buchung ueber die saudischen Transitbestimmungen informiert, konnte die Antwort vom Reisebuero an Sie nur lauten, dass kein Visum erforderlich ist, da der Aufenthalt ja nur ca. 10 Std. betrug.

Die erforderliche Umbuchung erfolgte dann Tage spaeter, jetzt war ploetzlich Visumpflicht gegeben, da werden Sie nicht erwarten koennen, dass man seitens des Reisebueros daraus sofort ohne Hinweis durch die Airline eine Aenderung der Einreisebestimmungen erkennt, denn man hatte noch im Hinterkopf - bei Transit kein Visum erforderlich.

Sorry, das nenn ich jetzt einmal eine Sch....situation. Da wird Ihnen wohl nur ein Anwalt sagen koennen, ob Sie da Beteiligte haftbar machen koennen, oder ob hier ein Zusammentreffen ungluecklicher Umstaende vorliegt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 11.01.2011 15:12

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#11
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Auf der deutschen Seite der saudiarabischen Botschaft sind folgende Informationen zu finden:

VI. Transitvisum (Durchreise mit dem Flugzeug)

Ein Transitvisum wird erteilt, wenn der Antragsteller das Flughafengelände verlassen möchte. Das Transitvisum ist für 3 Tage gültig. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

1. Das Visumantragsformular „Application Form" ist vollständig mit Unterschrift vom Antragsteller auszufüllen.

2. 1 Lichtbild (Größe 4x6 cm, Hintergrund: weiß); bei Herren: Lichtbild ohne Ohrring!

3. Reisepass (siehe „Vermerk").

4. Flugticket mit fester Reservierung des Weiterfluges.

5. Visum des Bestimmungslandes.

6. Das Visum ist unentgeltlich, es wird keine Visumgebühr verlangt.

Link: Saudische Botschaft Berlin

Keine Information, was benötigt wird, wenn der Passagier den Flughafen nicht verlassen möchte. Leider habe ich auch keine Information gefunden, ob es am Flughafen einen Transitbereich gibt. Der Flughafen betreibt keine eigene Website.

Das ganze im Widerspruch zu der 18 Stundenregelung auf der amerikanischen Seite.

Möglicherweise spielt auch noch die Nationalität des Reisenden eine Rolle. Noch eine Anmerkung: Reisebüros sind auch nicht verpflichtet nichtdeutschen Reisenden besondere Visainformationen zu geben.


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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert am 12.01.2011 00:57

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@jinggah

quote:
......die anderen mitarbeiter, die ich dann auch nochmal kurz vor dem flug anrufen lies, meinten es sei kein problem......


Wenn das in der Tat so ist, dass eine dritte Person fuer Sie kurz vor dem Abflug bei dem Reisebuero angerufen hat, dann waere das doch ein guter Zeuge.

Und wenn man dieser Person gegenueber gesagt hat, dass keine Visumpflicht besteht, dann waere das fuer meine Begriffe eine Falschberatung, die bewiesen werden kann.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#13
 Von 
jinggah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,


bin wieder in deutschland und habe mir nun nochnmal die emails angesehen.

um das indische visum habe ich mich selbst gekuemmert, was fuer mich auch selbst verstaendlich ist,dass ich mich darum kuemmern muss.

der erste gebuchte flug hatte ebenfalls eine aufenthaltszeoit von 22 stunden habe ich dann gesehen. ich wurde dann auf einen flug automatisch umgebucht, der beim Hinflug eine 2,5 Tage langen aufenthalt vorgesehen haette (ankunt am 24. weiterflug am 27. dec).

daraufhin habe ich mich bei ihm erkundigt, ob es nicht eine schnellere verbindung gibt und ob die airline in der zeit dann sonst unterkunft erstattet und ob es moeglich ist den aufenthalt zu vermeiden/verringern.

"also sehe ich es aber richtig, dass ich am 24. dezember in jeddah ware und erst am 26 weiterfliege? stellt die airline fuer die zeit ein Hotel oder eine Unterkunft, wenn es so sein sollte?

Gibt es die moeglichkeit erst am 25 oder am 26 in frankfurt loszufliegen um diese differenz zwischen ankunft in jeddah und weiterflug zu vermeiden?"

daraufihin hat er geschrieben: "Sehr geehrter Herr XX,

leider wird Ihnen kein Hotel zur Verfügung gestellt von der Fluggesellschaft und sie bräuchten auch ein Visum für Saudi Arabien.
Wir können Ihnen die Alternative für den 26.12.2010 anbieten:"

daraus geht doch hervor,dass man quasi auschließlich bei dem langen flug, den ich dann nciht wollte, ein visum braucht, bei dem am 26, den er anbietet, aber nicht. oder sehe ich das falsch? GEnau an dieser Stelle, haette er doch hinweisen müssen,dass ich auch eins brauch,wenn ich den flug am 26. nehme? (den ich ja genommen hab)

Ferner ja, meine Mutter hat 2 oder 3 Tage vor Flug auf meine Bitte nochmal dort angerufen beim Reisebuero, aber NICHT beim Mitarbeiter der es gebucht hat (macht das einen Unterschied?) und die erste meinte, sie wisse es nicht genau, gehe davon aus,dass es unproblematisch sein, aber in einer halben st. sei eine kompetentere Mitarbeiterin da, die das wissen msollte und diese meinte genau das gleiche. Nachweisbar aber halt nur durch die aussage meiner mutter und einen Telefon-Verbindungsnachweis, der ja kein Problem sein sollte. Ist das eine rechtliche Grundlage?

-- Editiert am 13.01.2011 09:54

-- Editiert am 13.01.2011 09:58

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#14
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo jinggah,

zunächst solltest du prüfen, ob ein Visum tatsächlich erforderlich gewesen wäre. Meine Recherchen hierzu sind nicht eindeitig.

Falls ja, dann sehe ich es so: Habt ihr dem Reisebüro konkret die Frage gestellt, ob ein Visum erforderlich ist und das Reisebüro hat die Frage verneint, dann meine ich, dass ein Beratungsvertrag zustandegekommen ist. Und das Reisebüro hat für Schäden aus dieser falschen Antwort Ersatz zu leisten.

Ansonsten hätte das Reisebüro antworten müssen: das wissen wir auch nicht bitte erkundigen Sie sich bei der saudischen Botschaft.

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" Benvenuti a bordo!"

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#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....um das indische visum habe ich mich selbst gekuemmert, was fuer mich auch selbst verstaendlich ist,dass ich mich darum kuemmern muss......


Da sehe ich insgesamt schwarz. Da Sie sich das Indien-Visum selbst besorgten, wird Ihr Reisebuero argumentieren, dass man Ihnen zwar die Besorgung der Visa und damit die Besorgung der Einreiseformalitaeten angeboten haette, Sie haetten das aber abgelehnt, weil Sie sich selbst um diese Formalitaeten kuemmern wollten. Damit waere das Reisebuero fuer meine Begriffe raus aus der Verantwortung.

Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#16
 Von 
jinggah
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

hm also das ist de facto ja eine lüge. wenn sie das behaupten sollten können sie es nicht nachweisen, zumindest nicht schriftlich.

ich habe gerade nochmal Mit meinem Vater telefoniert, der wegen der visumanfrage angerufen hatte. ihm hatte man gesagt, es sei eben kein problem,solange ich bzw wir (ich bin mit einer Freundin gefolgen) im Transitbereich bleiben. das ganze ist auch indirekt über SMS-Kontakt ziwschen ihm und mir dokumentiert (ist das erchtskräftig?)

außerdem haben wir dann, als das problem auftrat unsere eltern die notfallnummer vom reisebüro anrufen lassen. Hier meinte die angesprochene Person( meinem Vater UND der Mutter meiner Freundin) dass sie es nicht verstehen würde und sie meinte,das es vermutlich ein Fehler beim Check -In sei.

Ist das denn eine rechtliche Grundlage auf der man argumentieren kann? denn hier handelt es sich ja eindeutig um eine Fehlberatung. Insbesondere dadurch,dass selbst als die Probleme auftraten immer noch angenommen wurde,dass ein Visum nicht erforderlich sei. Spielt es eine ROlle,dass die Frage erst 2 doer 3 Tage vor abflug gestellt wurde (die Zeit um ein Visum austellen zu lassen evtl. zu kurz gewesen wäre)?

Das meine Mutter nicht mit der Person vom reisebüro gesprochen hat, bei der wir gebucht wurden, dürfte ja kein Problem sein? SIe wurde sogar zu einer anderen Person weitergeleitet "die sich da besser auskenne" wie gesagt wurde, wobei auch die erste Person schon meinte, sie könne sich nicht vorstellen,dass es Problematisch sei.

Vielen Dank nochmal für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Das Reisebuero ist nicht verpflichtet Sie automatisch ueber Einreiseformalitaeten zu informieren, ausser, es erhaelt einen entsprechenden Hinweis von seinem Handelherrn, hier also die Airline, und leitet diese Information nicht an Sie weiter.

Und gegen Sie spricht, dass Sie sich das Visum fuer Indien selbst besorgt haben. Da ist eben die Ausrede schnell formuliert und kann durch Sie wahrscheinlich nicht entkraeftet werden.

Ich denke, dass nur ein Anwalt evtl. Ansprueche Ihrerseits gegen das Reisebuero einschaetzen kann, wenn dieser saemtliche vorliegenden Unterlagen sichtet.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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