Sind freiwillige Spenden eine zu versteuernde Einnahme?

13. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
klaus109
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 25x hilfreich)
Sind freiwillige Spenden eine zu versteuernde Einnahme?

Hallo,

wie werden die Einzahlungen von privaten Spendern (auf einem separatem Extrakonto) steuerlich bewertet?

Beispiel: z.B. ich rufe im Internet zu einer Spende auf, mit der ich z.B. eine Webseite auch für die Spender einrichten und betreiben will - als Privatperson.

Sind dann die Spenden, die ebenfalls von Privat kommen für mich als Einkommen zu versteuern, oder ist es möglich dem Finanzamt z.B. durch Ausgabenbelege den Einsatz nur für diesen Zweck nachzuweisen.

Danke, Klaus

PS: Wenn das nicht so einfach ist, wie oben gedacht - was kann ich dann tun, um Steuern zu minimieren oder zu vermeiden?

-- Editiert von klaus109 am 13.03.2008 09:06:51

-- Editiert von klaus109 am 13.03.2008 09:13:19

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6 Antworten
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#2
 Von 
klaus109
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

ja, Sie haben wahrscheinlich Recht, obwohl es aus meiner Position heraus schwer zu verstehen ist: ich verkaufe ja nichts und ich mache keinen Gewinn.... warum ist das dann ein Gewerbe?

Gibt es keine Möglichkeit so etwas als Privatperson zu machen?

Gruß, Klaus

-- Editiert von klaus109 am 13.03.2008 17:21:53

14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
klaus109
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 25x hilfreich)

Hm,

gibt es vielleicht andere Möglichkeiten.... eine Schenkung, eine Stiftung, ...?

Über einen Tipp würde ich mich freuen.

Danke, Klaus

PS: Wie ist ein "Gewerbe" eigentlich definiert?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
klaus109
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

ich habe heute mit verschiedenen Beratungsstellen (Stiftung, Finanzamt, Geselschaftsformen, ...) telefoniert:

.... die einen raten zur Gewerbeanmeldung wg. der Möglichkeit der Gegenrechnung von Gewinn/Verlust = damit wäre bei +/- Null auch keine Steuer fällig. Ein Gewerbe ist aber rechtlich angreifbarer als eine Privatperson, die nur ein Hobby betreibt.

.... die anderen raten zum privaten Betrieb als sogenannte "Liebhaberei/Hobby" wobei hier die gesamte Tätigkeit nicht als gewinnorientiert eingestuft wird = wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht übersteigen, das ganze im Verhältnis zum sonstigen Jahreseinkommen nicht relevant ist, nichts verkauft wird und die Einzahlungen freiwillig ohne Einforderung einer Gegenleistung erfolgen.

Ich würde mich über ein paar Tipps, die mir die Entscheidung erleichtern sehr freuen.

Gruß, Klaus

-- Editiert von klaus109 am 14.03.2008 18:43:32

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zunächst einmal müsste man wissen, was Du denn sonst noch so mit der Website machst.
Wenn die Website lediglich einen Spendenaufruf enthält, dann ist das anders zu beurteilen, als wenn die Website für denjenigen, der sie aufruft, nützlich ist und er dafür dann eine freiwillige Spende abgeben soll.

Der letztere Fall ist aus meiner Sicht eindeutig gewerblich und erfordert auch eine gewrbeanmeldung, sowie die ordnungsgemäße versteuerung der Einnahmen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
student84
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

für meine Bachelorarbeit brauche ich dringend Hilfe! Ich führe eine Umfrage zum Thema Spenden durch und brauche dringend liebe Menschen, die mich dabei unterstützen!!!
Zur Umfrage gelangt man durch den folgenden Link:
http://ww3.unipark.de/uc/myk_uni_koblenz_marketing_ls/36bc/

GANZ LIEBEN DANK!

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0x Hilfreiche Antwort

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