Sind die Kosten für Wahrung des Umgangs abziehbar ?

13. Juli 2001 Thema abonnieren
 Von 
Maas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind die Kosten für Wahrung des Umgangs abziehbar ?

nach der wieder heirat meiner ex ist sie in eine 400 km entfernte stadt gezogen. dsa sorgerecht ist 50/50 . wie werden die kosten für die wahrung des umgangs gehandabt. ist eine minderung des monatl. unterhalt möglich.
für freundliche hinweise im voraus vielen dank.

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Kanalmeister:
was wären wir alle ohne Deine Super-Beiträge??

@ Maas

Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, nämlich wenn Dein Einkommen so gering ist und die Kosten so hoch sind, dass dadurch der Umgang praktisch unmöglich wäre, KANN ggf. eine Minderung des Unterhalts in Betracht kommen.

Auch wichtig und interessant:
Eigentlich sind die Kosten für Kindes-Umgang nicht steuerlich abesetzbar.
Aber in dieser Hinsicht ist derzeit noch ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig.
Was Du hier versuchen kannst, findest Du unter
http://uploader.wuerzburg.de/isuv/ber_steuern.htm
(Das Relevante beginnt etwas weiter unten auf dieser Web Seite)

Gruß,
nachgefragt

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#3
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo, Toxic,

läuft noch.
Die Verhandlung und Entscheidung war eigentlich für 19.2.04 vorgesehen, ist aber verschoben worden.
Ob schon wieder ein neuer Termin war oder wann der ist, habe ich jetzt eben nicht wieder recherchieren können, kann aber auch nirgends finden, dass es eine Entscheidung gegeben hätte.

Gruß,
nachgefragt

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#5
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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