Sind Vorstrafen aus einem Strafbefehl ersichtlich ?

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Sind Vorstrafen aus einem Strafbefehl ersichtlich ?

Ein Mieter von mir hat einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft bekommen, mit einer erstaunlich hohen Geldstrafe (ca. 5000 EUR), wegen Betrugsversuches ... .

Ich kenne auch die andere Partei, vormalige Mieterin ... . Alle wundern sich nun, warum der Strafbefehl so hoch aufgefallen ist:
- Ob der Empfänger desselben vorbestraft ist ... ... .

Im Strafbefehl, der mir zur Ansicht vorliegt, werden jedenfalls keine Vorstrafen erwähnt. Der Empfänger behauptet natürlich, mit dem Gericht noch nie etwas zu tun gehabt zu haben .

Frage also: Kann man aus dem Inhalt des Strafbefehls Schlussfolgerungen bzgl. von Vorstrafen ziehen oder nicht ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Anzahl und Höhe der Tagessätze? Art und Umfang des Betrugsversuchs? Stochern im Nebel.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Geldstrafen richten sich nach dem Einkommen.

Beispiel:

2 Leute (a und B) werden wegen der selben, gemeinschaftlich begangenen Tat verurteilt. Beide zu je 50 Tagessätzen.

A ist Hartz IV Empfänger und bekommt incl. Kosten für Unterkunft = 750,00 EUR vom Amt
B verdient 3000,00 EUR netto.

1 Tagessatz soll in Etwa 1/30 des monatl. Nettoeinkommens betragen

Bei A wird man maximal eine Tagessatzhöhe von 25 EUR ansetzen (750/30 = 25, wobei bei Leistungsempfänger meist zu deren gunsten abgerundet wird, also real 15 oder 20 EUR zu erwarten sind). Bedeutet, er zahlt 1250 EUR Strafe (50 x 25)

Bei B wird man 100,00 EUR pro Tagessatz festsetzen (3000/30 = 100, vielleicht auch nur 80 oder 90, Ermessenssache). Er zahlt also 5000,00 EUR

Somit zahlt B für die selbe Tat, für die das Gericht bei A und B das selbe Maß der Schuld festgestellt hat (50 Tagessätze) das 4fache von A, aufgrund des höheren Einkommens.

Es kommt also für die Frage, ob das

Zitat:
mit einer erstaunlich hohen Geldstrafe (ca. 5000 EUR), wegen Betrugsversuches ..
. .

erstaunlich hoch ist, darauf an, was dem Mensch als Nettoeinkommen hat. Ob die Strafe an sich hoch ist, könnte man sagen, wenn man wüßte wieviele Tagessatze im Strafbefehl ausgeurteilt wurden.

Zitat:
Im Strafbefehl, der mir zur Ansicht vorliegt, werden jedenfalls keine Vorstrafen erwähnt.


Das ist normal. Daraus lässt sich weder schliessen, dass es welche gibt, noch dass es keine gibt.

Wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben (z.B. als potenzieller Arbeitgeber oder Vermieter) lassen Sie sich doch einfach ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn dort nur der Strafbefehl eingetragen ist und max. 90 Tagessätze im Strafbefehl verhängt wurden, ist es sicher, dass es bereits mind. 1 Vorverurteilung zu einer Geldstrafe gibt., die aber im Führungszeugnis nicht mehr auftaucht (jedoch noch im Bundeszentralregister steht).

-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.01.2018 15:46

1x Hilfreiche Antwort

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