Hallo,
es würde mich mal interessieren, ob mich mein AG eigentlich dazu zwingen kann eine Mittagspause zu machen?
Da ich immer sehr viel Arbeit habe, mache ich keine Pausen. Wenn ich mal zwischendurch was esse, mache ich das während ich weiterarbeite.
In unserem Unternehmen gibt es keine Mitarbeitervertretung, die ich fragen könnte. (100 MA) :-))
Es gibt auch keine Dienstanweisung, in der sowas geregelt ist.
Steht das in einem Gesetz, dass das Pflicht ist, oder kann man dafür Sondervereinbarungen treffen ??
Danke für zahlreiche Antworten.
MfG
Astrakes
Sind Pausen eigentlich Pflicht ???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Er kann nicht, sondern er MUSS!
Informationen hierzu finden Sie im Arbeitszeitgesetz. So ist dort u. a. nach 6 h eine Pause (30 min.) vorgeschrieben.
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"Betrogen wird nur der, der es verdient.
"Vertraue!" spricht das Herz, "Misstraue!" der Verstand."
-- Editiert von spaghetti am 21.02.2005 17:35:02
Und nach der Pause geht die Arbeit auch viel schneller von der Hand. Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, als er die Pause verordnet hat!
Ausserdem wird durch das Einhalten der Pause der Stressfaktor ganz erheblich gesenkt.
Das merkt man aber erst, wenn man die Pause macht. Wenn man durcharbeitet hat man immer das Gefühl: Wenn ich jetzt auch noch Pause mache, schaffe ich es erst recht nicht, fertig zu werden.
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Pausen sind meines Wissens nach Pflicht.
Im übrigen finde ich das auch nicht so schlecht. Eine halbe Stunde Pause ist immer drin !! Ich arbeite auch in einer Branche, wo sehr viel und lange gearbeitet wird. Die 30 Minuten sollte und kann sich jeder nehmen !
Und noch ein Tipp: möglichst nicht am Arbeitsplatz das Brot essen. Das wäre nur halbe Sache. Einfach mal weg vom Arbeitsplatz.
Sie sollten auch dringend bedenken, dass Sie wenn Sie keine vorgeschriebenen Pausen machen, im Falle eines Unfalls nicht mehr versichert sind, weil Sie die Vorschriften nicht beachtet haben.
Arbeitszeitgesetz § 4
Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
"Sie sollten auch dringend bedenken, dass Sie wenn Sie keine vorgeschriebenen Pausen machen, im Falle eines Unfalls nicht mehr versichert sind, weil Sie die Vorschriften nicht beachtet haben."
Wo steht das?
Es sit ein Irrglaube vieler Arbeitnehmer, dass sie den Unfallschutz der BG verlieren, wenn sie gegen die UVV verstossen, aber wie gesagt, es ist ein IRRGLAUBE.
Auch wer fahrlässig gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstösst, ist über die Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichert, selbst, wenn er wie hier in diesem Fall keine Pause einhält.
Viele Grüsse
Jan
Nach 6 Stunden ist mind. eine Pause von 30 min vorgeschrieben, nach 9 Stunden eine dreiviertel Stunde. Solltest Du durcharbeiten, wie Du es jetzt machst, ist Dein Arbeitgeber berechtigt, Dir trotzdem eine halbe Stunde abzuziehen. Dh. Du schneidest Dir ins eigene Fleisch und schenkst dem AG sozusagen eine halbe Stunde Deiner Arbeitszeit, die er nicht vergüten muß...
Danke für die zahlreichen Anregungen.
Dann werd ich wohl zukünftig brav meine Pause machen.
Gruß
Astrakes
Hallo Jan, nur ein Beispiel:
"Essen und Trinken nur auf eigenes Risiko
Verletzt sich ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Mittagspause beim Öffnen einer Getränkeflasche, so muss die gesetzliche Unfallversicherung für den dadurch entstehenden Schaden nicht einstehen.
Dies soll nach Auffassung der Kasseler Richter selbst dann gelten, wenn "betriebliche Einflüsse zur Entstehung des Durstgefühls wesentlich beigetragen haben". Im zu beurteilenden Fall hatte ein Auszubildender gegen die Berufsgenossenschaft Holz geklagt, nachdem er sich beim Öffnen einer Getränkeflasche eine schwere Augenverletzung zugezogen hatte. Er hatte dabei argumentiert, der Unfall sei nur deshalb erfolgt, weil er an seinem Arbeitsplatz einer großen Staubbelastung ausgesetzt gewesen sei und sich daher außerhalb seiner Mittagspause zum Trinken entschieden habe."
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