Sind Pausen eigentlich Pflicht ???

21. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Astrakes
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Sind Pausen eigentlich Pflicht ???

Hallo,

es würde mich mal interessieren, ob mich mein AG eigentlich dazu zwingen kann eine Mittagspause zu machen?

Da ich immer sehr viel Arbeit habe, mache ich keine Pausen. Wenn ich mal zwischendurch was esse, mache ich das während ich weiterarbeite.

In unserem Unternehmen gibt es keine Mitarbeitervertretung, die ich fragen könnte. (100 MA) :-))

Es gibt auch keine Dienstanweisung, in der sowas geregelt ist.

Steht das in einem Gesetz, dass das Pflicht ist, oder kann man dafür Sondervereinbarungen treffen ??

Danke für zahlreiche Antworten.

MfG

Astrakes

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

Er kann nicht, sondern er MUSS!

Informationen hierzu finden Sie im Arbeitszeitgesetz. So ist dort u. a. nach 6 h eine Pause (30 min.) vorgeschrieben.

-----------------
"Betrogen wird nur der, der es verdient.

"Vertraue!" spricht das Herz, "Misstraue!" der Verstand."

-- Editiert von spaghetti am 21.02.2005 17:35:02

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BiKe
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 21x hilfreich)

Und nach der Pause geht die Arbeit auch viel schneller von der Hand. Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht, als er die Pause verordnet hat!
Ausserdem wird durch das Einhalten der Pause der Stressfaktor ganz erheblich gesenkt.
Das merkt man aber erst, wenn man die Pause macht. Wenn man durcharbeitet hat man immer das Gefühl: Wenn ich jetzt auch noch Pause mache, schaffe ich es erst recht nicht, fertig zu werden.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
magic799
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Pausen sind meines Wissens nach Pflicht.

Im übrigen finde ich das auch nicht so schlecht. Eine halbe Stunde Pause ist immer drin !! Ich arbeite auch in einer Branche, wo sehr viel und lange gearbeitet wird. Die 30 Minuten sollte und kann sich jeder nehmen !

Und noch ein Tipp: möglichst nicht am Arbeitsplatz das Brot essen. Das wäre nur halbe Sache. Einfach mal weg vom Arbeitsplatz.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie sollten auch dringend bedenken, dass Sie wenn Sie keine vorgeschriebenen Pausen machen, im Falle eines Unfalls nicht mehr versichert sind, weil Sie die Vorschriften nicht beachtet haben.

Arbeitszeitgesetz § 4
Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

"Sie sollten auch dringend bedenken, dass Sie wenn Sie keine vorgeschriebenen Pausen machen, im Falle eines Unfalls nicht mehr versichert sind, weil Sie die Vorschriften nicht beachtet haben."

Wo steht das?

Es sit ein Irrglaube vieler Arbeitnehmer, dass sie den Unfallschutz der BG verlieren, wenn sie gegen die UVV verstossen, aber wie gesagt, es ist ein IRRGLAUBE.

Auch wer fahrlässig gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstösst, ist über die Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichert, selbst, wenn er wie hier in diesem Fall keine Pause einhält.

Viele Grüsse


Jan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
manson
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 60x hilfreich)

Nach 6 Stunden ist mind. eine Pause von 30 min vorgeschrieben, nach 9 Stunden eine dreiviertel Stunde. Solltest Du durcharbeiten, wie Du es jetzt machst, ist Dein Arbeitgeber berechtigt, Dir trotzdem eine halbe Stunde abzuziehen. Dh. Du schneidest Dir ins eigene Fleisch und schenkst dem AG sozusagen eine halbe Stunde Deiner Arbeitszeit, die er nicht vergüten muß...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Astrakes
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Anregungen.

Dann werd ich wohl zukünftig brav meine Pause machen.

Gruß
Astrakes

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hallo Jan, nur ein Beispiel:

"Essen und Trinken nur auf eigenes Risiko

Verletzt sich ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Mittagspause beim Öffnen einer Getränkeflasche, so muss die gesetzliche Unfallversicherung für den dadurch entstehenden Schaden nicht einstehen.
Dies soll nach Auffassung der Kasseler Richter selbst dann gelten, wenn "betriebliche Einflüsse zur Entstehung des Durstgefühls wesentlich beigetragen haben". Im zu beurteilenden Fall hatte ein Auszubildender gegen die Berufsgenossenschaft Holz geklagt, nachdem er sich beim Öffnen einer Getränkeflasche eine schwere Augenverletzung zugezogen hatte. Er hatte dabei argumentiert, der Unfall sei nur deshalb erfolgt, weil er an seinem Arbeitsplatz einer großen Staubbelastung ausgesetzt gewesen sei und sich daher außerhalb seiner Mittagspause zum Trinken entschieden habe."

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.779 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen