Side Effects - Tödliche Nebenwirkungen – Filesharing-Abmahnung

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Sasse & Partner fordern € 800 für Film im Tauschbörse

Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt derzeit für die Senator Home Entertainment GmbH wegen des Uploads des Films „Side Effects - Tödliche Nebenwirkungen“ ab. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern Sasse und Partner Schadensersatz für ihre Mandantin, den Ersatz der Ermittlungskosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 1.468,60. Für Abgemahnte, die sich auf ein außergerichtliches Pauschalangebot einlassen, sinkt der Betrag auf einmalig fällige € 800.

Wie soll ich mich als Abgemahnter wegen „Side Effects - Tödliche Nebenwirkungen“ verhalten?

Zunächst einmal: Bleiben Sie ruhig. Überweisen sie nichts. Geben sie auf keinen Fall irgendwelche Erklärungen an die Gegenseite ab. Beauftragen Sie auch nicht Ihren „Anwalt für alle Fälle“ mit dem Mandat, es sei denn, dieser hat auf der hochkomplexen Materie des Urheberrechts ausgewiesene Erfahrung.

Bestenfalls vertrauen Sie sich jemandem an, der auf dem Gebiet ausreichend Praxiserfahrung sammeln konnte. Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Ziel der Verteidigung ist, je nach Mandantenwunsch, oft die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Unterlassungserklärung.

Ist die „Side Effects - Tödliche Nebenwirkungen“-Abmahnung Abzocke?

Das Schreiben von Sasse und Partner ist kein versuchter Betrug. Allerdings ist der geforderte Betrag zu prüfen. Tatsächlich kann ein eingeschaltetes IT-Unternehmen belegen, dass ein Upload auf einer Börse wie z.B. eMule vom Anschluss des Abgemahnten eingestellt worden ist. Dieser Upload stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die alles entscheidende Frage, der wir nachgehen müssen ist:

Wer hat „Side Effects - Tödliche Nebenwirkungen“ zum Tausch angeboten?

Sobald im Haushalt des Anschlussinhabers mehrere als Täter in Betracht kommen, kann die vermutete Täterhaftung entkräftet sein.

Rekonstruieren Sie den Tattag. Wohnen Untermieter im Haus, die denselben Anschluss nutzen? Haben Ihre Kinder am Laptop gespielt? Hatten Sie Besuch mit einem Smartphone im Haus? Waren Sie selbst nicht der Täter, kommt allein eine Störerhaftung in Betracht. Haben Sie Ihre Prüfungs- und Überwachungspflichten durch ein Verbot jeglicher Uploads erfüllt, kann auch diese entfallen.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66