Sicherungskasten kaputt - Muss ich als Mieter zahlen?

2. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
whizzl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Sicherungskasten kaputt - Muss ich als Mieter zahlen?

Moin.
da dies mein erster Beitrag hier ist, sag ich allen, die hier lesen mal recht freundlich "hallo" :-)
Ich hoffe, dass mir jemand fix ne Antwort auf mein Problem geben kann.

Folgende Situation ist aufgetreten:
Ich habe seit einem halben Jahr ein ZImmer in einer Altbauwohnung gemietet. Ab und zu (viermal in den 6 Monaten) fliegt beim Einschalten von elektrischen Geräten im Keller die Sicherung raus. Scheinbar ist das komplette Stockwerk mit nur einer Sicherung gesichert.
Anyway war es das letzte Mal wohl so, dass die Sicherung nicht nur rausgeflogen war, sondern sich auch nichtmehr reindrücken ließ, weil irgendwas kaputt war (ich kenne mich mit der Materie nicht unbedingt aus...).
Meine Vermieterin ließ daraufhin eigenmächtig den Elektriker kommen, der den Schaden reparierte. Bis dahin dachte ich mir noch nichts böses.
Nun kommt sie heute auf mich zu, präsentiert mir die Rechnung und meinte, ich müsse das bezahlen.
Natürlich habe ich als Mieter keine Lust, Dinge zu bezahlen, die in ihrem Haus kaputt gehen, obwohl ich all meine elektrischen Geräte ordnungsgemäß nutze. Sie meinte, der Schaden kann nur durch eins von meinen Geräten hervorgerufen worden sein, und sie will das Geld von mir.

Nun meine Frage:
Muss ich zahlen oder nicht?

Gruss
Michael

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

"Meine Vermieterin ließ daraufhin eigenmächtig den Elektriker kommen, der den Schaden reparierte. Bis dahin dachte ich mir noch nichts böses."

Das ist sogar ihre Pflicht !!

Wie hoch ist denn die Rechnung, gibt es eine Kleinreperaturklausel ?

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hier ist die Frage, ob es tatsächlich (und nachweisbar) so ist, dass die Stromleitungen überlastet sind, bzw. nicht genügend abgesichert sind, oder ob es an einem Gerät liegt, welches den Kurzschluss ausgelöst hat.
Wenn sich z.B. der Schalter nicht reindrücken ließ weil das betreffende Gerät immer noch angeschaltet,oder der Stecker in der Steckdose war, so könnte das ja der Grund sein.
__________

Stromleitungen (zu schwach dimensionierte)
Mietminderung!
Zu schwach dimensionierte Stromleitungen, die dazu führen, dass der Mieter übliche Haushaltsgeräte nicht anschließen kann, stellen einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt.

Thieler/Huber, Mietminderungsliste von A-Z, S. 47, mit Hinweis auf Emmerich, Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Auflage.
_______________________

Aber du kennst deine VM. Wenn es generell so ist, dass sie die Mietsache nicht im
vertragsmäßigen Zustand hält, und der Grund bei den schwachen Leitungen liegt, so musst Du natürlich nicht bezahlen.
In dem Fall solltes Du schriftlich die
Zahlung ablehnen und sie auffordern, die Elektizitätsversorgung den Anforderungen anzupassen.

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#3
 Von 
Notarin und Rechtsanwältin Silke Terlinden
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich kommt es bei der Übernahme der Reparaturkosten auf die mietvertraglichen Regelungen an. Der Vermieter darf die Kostenlast kleinerer Reparaturen auf den Mieter abwälzen (bis etwa 100,00 € im Jahr). Dem Vermieter obliegt grundsätzlich die Instandhaltungspflicht des vermieteten Gegenstands, weshalb eine Abwälzung größerer Beträge nicht zulässig ist.
Allerdings betrifft diese Kostentragungspflicht des Mieters für kleinere Reparaturen ausschließlich solche Gegenstände, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Diese Sachen müssen daher zum unmittelbaren Mietobjekt gehören (nicht erfaßt daher zum Beispiel Elektroleitungen etc.) Erfaßt werden dagegen Installationsgegenstände wie elektrische Schalter und Steckdosen.
Daher kommt m.E. eine Kostentragungspflicht für eine größere Reparatur nur dann in Betracht, wenn der Schaden tatsächlich durch ein defektes Gerät verursacht wurde (Kurzschluß oder ähnliches im Gerät, der zum Defekt am Sicherungskasten führte).
Allerdings müßte die Vermieterin dies konkret darlegen und beweisen, da sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen will.

Ich würde daher emfpehlen, die Rechnung nicht zu zahlen.

MfG

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#4
 Von 
whizzl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine solche Klausel gibt es nicht, zumindest nicht wörtlich. Mein Mietvertrag weist den Satz:
"Für etwaige vom Mieter verursachte Schäden haftet dieser selbst"
zählt hierzu auch ein solche Schaden, für den der Mieter (also ich) absolut nichts kann? (Einschalten von nem PC ist sicherlich keine unsachgemäße Nutzung...) Ich tippe eher auf einen maroden alten Sicherungskasten...

Wie hoch das ist, weiss ich nicht, sie hat mich nur grade im Treppenhaus aufgehalten, und mir gesagt, die Rechnung sei da, ich müsse zahlen...

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#5
 Von 
whizzl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte schnell die aufgeworfenen Fragen beantworten.
Zum Beitrag von Odil:
Die Sicherung fliegt dann raus, wenn ich den Netzteilschalter von meinem PC einschalte. Als versucht wurde, den schalter reinzudrücken, war der PC allerdings nicht am Stromnetz angeschlossen.
Normal hält meine Vermieterin hier alles so in Schuss wie ich mir das erwarte. Gab bisher keinen Grund zur Klage, ich bin hochzufrieden - bis auf die Sicherungsgeschichte, weswegen ich mir vor einigen Tagen extra eine USV angeschafft habe, um diesen Einschaltstrom, der ja meist um einiges höher ist, als der Betriebsstrom, abzufangen. M.E. liegt das Problem eindeutig nicht bei mir, zumal sie erwähnte, dass auch bei anderen Mietern schon öfters mal die sicherung rausgeflogen ist, beim einschalten elektrischer geräte...

Zum Beitrag von Silter:
Zählt der Sicherungskasten nun zu den Installationsgegenständen? In gewisser weise ist der Sicherungsknopf ja auch irgendwie ein Schalter...
Würde in meinem PC ein Kurzschluss stattfinden, würde wahrscheinlich der PC nun nichtmehr funktionieren.
Ich habe mir von einem Elektriker unlängst erklären lassen, dass der Einschaltstrom von dem PC (450 Watt) durchaus dazu führen kann, dass die Sicherung rausknallt. Dann ist dies m.E. aber nicht meine Schuld, sondern eher zu schwache Leitungen.

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#6
 Von 
Notarin und Rechtsanwältin Silke Terlinden
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Sicherungskasten gehört m.E. nicht zu den Installationsgegenständen.
Wenn elektrische Schalter und Steckdosen dazu gehören, die grundsätzlich dem Mieter zugänglich sind und von ihm benutzt werden und dies Voraussetzung für eine Reparaturkostenübernahme ist, kann andererseits nicht die "Grundversorgung" mit Strom, auch dazu gehören. Der Mieter "benutzt" die Sicherungen nicht und hat auch keinen unmittelbaren Zugriff.

Die Klausel im Vertrag, nach der der Mieter für etwaige Schäden selbst haftet, hat nichts mit der Reparaturklausel zu tun sondern nur mit unmittelbar an der Mietsache fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.

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#7
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass beim Einschalten eines PCs die Leitung überlastet wird, egal wie alt diese ist.

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#8
 Von 
whizzl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja.. anders kann ichs mir nicht erklären, dass die ersten drei Sicherungsfälle kurz nacheinander stattfanden, als ich noch nicht drauf geachtet habe.
Danach habe ich vor dem Einschalten des PCs stets Licht aus, Kühlschrank raus, Fernseher raus... dann ists ganz lange gutgegangen. Bis eben auf die beschriebene Sache...
und der PC ist nicht das einzige Gerät, was in diesem Haus die Sicherung "zuschlagen" ließ....
aber das sind technische Fragen und hier wohl eher nicht Bestandteil des Problems....

Ich habe das jetzt so verstanden, dass ich rein rechtlich gesehen nicht zahlen muss. Aber die rechtliche Lösung ist nicht immer die Beste. Wenn mich dann meine Vermieterin zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigt, hab ich dann die Quittung dafür, jetzt auf mein Recht beharrt zu haben... hach das ist schon wieder ein zweischneidiges Schwert....

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#9
 Von 
Melinarecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe das selbe Problem und meine VM. Antwortet mir nicht ich habe zahlreiche Versuche hinter mir sie zu erreichen. Bei mir ist es so dass die Wohnung oder der Stromkosten von 1980 in etwa ist die Hauptsicherung ist schon so alt dass ich wenn ich Pech habe und an den Backofen Stecker falsch drankomme müssten 500ma. durch meinen Körper Fließen Bis die Sicherung merkt „Aha da ist ein Fehler". Ich bin gerade neu in die Wohnung gezogen und wollt in meinem Schlafzimmer saugen und bei jedem Versuch ist mir die Sicherung (Schlafzimmer, Flur, Badezimmer) rausgeflogen. Im Wohnzimmer allerdings passiert nichts! Ich kann aber auch überall Licht an machen und im Badezimmer eine Bohrmaschine anschmeißen.

Ich hatte einen Bekannten da der ist Elektriker er sagte mir das der ganze sicherungskasten bereit wäre erneuert zu werden aber wer zahlt das jetzt ? Der Kasten alleine würde ~200€ kosten es ist nicht die Welt aber ich habe schon so viel machen müssen was den Boden angeht vllt kennt es jemand in der Küche war pvc schulboden soo schlimm und im Schlafzimmer auch. Die Wohnung ist einfach im Großen und Ganzen in einem Zustand von vor 40 Jahren

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#10
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Melinarecht123):
ie Wohnung ist einfach im Großen und Ganzen in einem Zustand von vor 40 Jahren

Und du schreibst auf einen Beitrag von 2006 und schlägst hier als Trittbrettfahrer auf. Das wird in keinem Forum gern gesehen, also beginne einen neuen, eigenen Beitrag.

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