Sicherung von Kindern im Fahrzeug

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Jeder Fahrer muss dafür Sorge tragen, dass ein mitfahrendes Kind ausreichend im Auto gesichert ist

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer hat seine 4jährige Tochter mitgeführt. Diese hat sich im Lauf der Fahrt abgegurtet, was nicht bemerkt worden ist. Der Beschwerdeführer wurde deshalb vom Amtsgericht u.a. wegen fahrlässiger nicht vorschriftsmäßiger Sicherung eines Kindes zu einer Geldbuße von 40,00 EUR verurteilt.

Der Beschwerdeführer legte Rechtsmittel beim oben benannten Oberlandesgericht ein. Dies ließ die Rechtsbeschwerde zu und verwarf diese dann aber zum Nachteil des Beschwerdeführers. Das Oberlandesgericht geht davon aus, dass der Beschwerdeführer hier seine Fürsorgepflicht gegenüber einem Kind verletzt habe.

Elisabeth Aleiter
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Fahrer hat bei Kindern Fürsorgepflicht bezüglich Beachtung der Anschnallpflicht

Grundsätzlich besteht keine Fürsorgepflicht des Fahrers gegenüber erwachsenen Mitfahrern wegen Beachtung der Anschnallpflicht. Anders verhält es sich aber bei Kindern. Vergleiche §§ 23 I 2 StVO iVm. 3 IIa StVO. Hier besteht ständige Prüfung und Anhaltung zum Anschnallen und Angeschnallt bleiben. Notfalls mit allem Nachdruck.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 5.11.2013- RBs 153/13= BeckRS 2013, 20935 Fundstelle: NJW Spezial 2014 Heft 2 Seite 43

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