Sicherheitstreppenhäuser in Hochhaus: Wohne ich in einer Todesfalle?

14. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Herr Kubiak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sicherheitstreppenhäuser in Hochhaus: Wohne ich in einer Todesfalle?

Schönen guten Tag zusammen,

aus aktuellem Anlass (das brennende Hochhaus in London) frage ich mich, ob meine behagliche Wohnung im obersten Geschoss eines 13- Etagen-Baus nicht irgendwann einmal für mich eine Todesfalle werden könnte. Das Haus hat nämlich nur ein (1!) Treppenhaus und sonderlich nach Sicherheitstreppenhaus sieht das für mich auch nicht gerade aus.

Nach Recherche in Baurechtsartikeln bin ich der Meinung, dass für Gebäude ab 22 Meter (?) oder mehr als 9 Stockwerke mindestens zwei Treppenhäuser da sein müssen, korrekt? Ich bin nämlich gekniffen wenn es brennt und der Feuerwehrmann winkt mir von seiner Leiter im neunten Stock aus zu.

Wäre toll, wenn mir jemand dazu was sagen kann. Die Bude haben sie übrigens in den siebzigern hochgezogen, vll war das da noch anders geregelt.

Was ratet ihr mir? Vielen Dank und beste Grüße von Herrn Kubiak

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Herr Kubiak):
aus aktuellem Anlass (das brennende Hochhaus in London) frage ich mich, ob meine behagliche Wohnung im obersten Geschoss eines 13- Etagen-Baus nicht irgendwann einmal für mich eine Todesfalle werden könnte.
Klar

Zitat (von Herr Kubiak):
Nach Recherche in Baurechtsartikeln bin ich der Meinung, dass für Gebäude ab 22 Meter (?) oder mehr als 9 Stockwerke mindestens zwei Treppenhäuser da sein müssen, korrekt?


Zitat (von Herr Kubiak):
Die Bude haben sie übrigens in den siebzigern hochgezogen, vll war das da noch anders geregelt.
Exakt


Um Genaueres sagen zu können müsste man wissen in welchem Bundesland du wohnst, wann das Gebäude genau gebaut wurde und ob es umfassende Sanierungsmaßnahmen gab.

-- Editiert von -Laie- am 14.06.2017 15:13

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Herr Kubiak):
Nach Recherche in Baurechtsartikeln bin ich der Meinung, dass für Gebäude ab 22 Meter (?) oder mehr als 9 Stockwerke mindestens zwei Treppenhäuser da sein müssen, korrekt?

Nein.
Eventuell wäre es so, siehe mein Vorposter.



Zitat (von Herr Kubiak):
Ich bin nämlich gekniffen wenn es brennt und der Feuerwehrmann winkt mir von seiner Leiter im neunten Stock aus zu.

Korrekt.



Zitat (von Herr Kubiak):
Was ratet ihr mir?

Schnellstens Umziehen oder in Eigenrettungsmittel investieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Herr Kubiak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hello again aus sonnigen (und mittlerweile argwöhnisch beäugten) Höhen,

Das Schätzchen mit der Waschbetonverkleidung steht in Niedersachsen und wurde 1973 gebaut. Saniert wurde soweit ich weiß überhaupt nix. Sind knapp 110 wohnungen drin. Oben wohnen weitestgehend normale Leute (Rentner und ich), aber wenn du da morgens in den Aufzug steigst riecht es in dem Ding oft wie in einer Kneipe (kippengestank) und genug dunkle Gestalten laufen da auch rum.

Hab ich außer auszuziehen irgendwelche rechtliche Handhabe? Dass die da nicht nachträglich ein zweites Treppenhaus ranzimmern ist klar. Aber z.b. brandfluchthauben dem Vermieter in Rechnung stellen?

Beste grüße und danke vorab!

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Herr Kubiak):
Das Schätzchen mit der Waschbetonverkleidung steht in Niedersachsen und wurde 1973 gebaut. Saniert wurde soweit ich weiß überhaupt nix.

Dann wird das was in London passiert ist bei Dir höchstwahrscheinlich nicht eintreten.



Zitat (von Herr Kubiak):
Hab ich außer auszuziehen irgendwelche rechtliche Handhabe?

Kommt darauf an, ob alle verpflichtenden Brandschutzvorschriften eingehalten wurden, denn nur darauf hat man Anspruch.

Man müsste noch prüfen ob es - abgesehen von den allgemeinen Vorschriften - für das Haus noch spezielle Auflagen gibt (z.B. von der Gemeinde).



Zitat (von Herr Kubiak):
Dass die da nicht nachträglich ein zweites Treppenhaus ranzimmern ist klar.

Je nach dem was da geändert wird, entfällt der Bestandschutz. Dann wird man es müssen wenn es keine andere Möglichkeit gibt.



Zitat (von Herr Kubiak):
Aber z.b. brandfluchthauben dem Vermieter in Rechnung stellen?

Klar hat man das Recht. Nur hat der Vermieter das Recht das zu ignorieren.
Und durchstzen geht mangels Rechtsanspruch nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Herr Kubiak):
Hab ich außer auszuziehen irgendwelche rechtliche Handhabe?

Das Wort Bestandsschutz hat ein gewaltiges Wort mit zu reden. Als Eigentümer gibt es die ETV min 1 mal im Jahr, wo man sein Anliegen einbringen kann,. Als Mieter kann man sich eben was anders suchen, ist doch nicht sein Eigentum.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Bei Hochhäuser bis zu 60m Höhe reicht ein Sicherheitstreppenhaus. Das kann man der Muster-Hochhaus-Richtlinie MHHR entnehmen. Bis zu 5 Vollgeschossen ist auch ein Sicherheitstreppenhaus nicht erforderlich.

Ein Sicherheitstreppenhaus erkennt man als Laie am einfachsten daran, dass man vom Flur aus durch einen Vorraum ins Treppenhaus, also durch 2 feuerfeste Türen gehen muss. Die anderen Dinge, wie z.B. dass es sich um Brandschutzwände handelt, kann man ohne Fachkenntnis nicht erkennen.

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